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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Luigina2102 am 26.07.2024 19:43
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Hallo zusammen, ich arbeite bei der Ärztekammer seit 2019. Ich bin dort am Empfang und wir haben einen Dienstplan, der bisher sehr flexibel gehandhabt wurde. Nur ein Beispiel: hatten wir eine Veranstaltung, die im Dienstplan bis 19h eingetragen war und diese dann aber schon um 18.30h geendet hat, durften wir auch um 18.30h gehen. Meist wussten wir das einen Tag vorher und sind dementsprechend früher zur Arbeit gekommen.
Nun wird dies seit August geändert. Steht im Dienstplan 10.00 - 18.30h, dürfen wir weder früher anfangen noch früher gehen. Nun müssen wir bleiben, egal, ob da noch eine Veranstaltung ist
oder nicht. Alle anderen Mitarbeiter haben Gleitzeit.
Ist das so rechtens?
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Kommt auf den Arbeitsvertrag bzw. die Dienstvereinbarung - sofern vorhanden - an.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber aber für bestimmte Funktionen auch feste Arbeitszeiten vorgeben.
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Es gibt keine Dienstvereinbarung. Die Arbeitszeiten waren schon immer so locker und plötzlich sollen wir da sitzen ohne Grund.
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Hatte im ersten Moment gedacht, Du wolltest Dich darüber beschweren, Entgelt gegen nachkommen deiner Arbeitsverpflichtung zu monieren. Man stelle sich vor, ein Arzt bleibt tatsächlich nur die Zeit auf der Unfallstation die in seinem Dienstplan steht, obwohl die letzte halbe Stunde kein Patient mehr gekommen ist. Würde man ja im Traum nicht drauf kommen, dass ein AG es vorher locker gehandhabt hat und jetzt halt den normalen Weg geht. Was bedeutet ihr sitzt da ohne Grund?
Wurde das Entgelt nicht bezahlt vom AG? Dann hätte ich schon lange einen Anwalt eingeschaltet!
Entweder man Ärgert sich jetzt, oder freut sich darüber, dass es 5 Jahre lang so angenehm war.
Sehe da kein Verstoß des AG
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Du kannst das nicht mit einem Arzt vergleichen. Nochmal ein Beispiel: bei uns gibt es Facharztprüfungen. Meistens sind es 4 Prüflinge. Diese laufen von 15.-17h. Wir sind eingeteilt bis 18h, konnten aber bisher gehen, sobald die Prüfung aus ist. Es gibt auch manchmal nur 2 Prüfungen, heißt, diese sind dann schon um 16.00h beendet. Bisher dürften wir dann 16.30h (Ende Öffnungszeiten) gehen. Nun dürfen wir aber weder früher kommen, noch dürfen wir früher gehen. Wir müssen dann bis 18hsitzen. Ich hoffe, jetzt 8st es verständlich
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ihr durftet früher gehen und habt dann durch früher kommen die Fehlzeit ausgeglichen, korrekt?
Also eine gewisse Gleitzeit.
Und diese Variabilität soll jetzt gestrichen werden.
Oder habt ihr dann trotzdem die Zeit gut geschrieben bekommen?
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Ja, im Grunde genommen Gleitzeit. Das ist jetzt nicht mehr. Wir dürfen nicht mehr früher kommen. Geht eine Veranstaltung aber länger, müssen wir (trotz festem Dienstplan) länger bleiben
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Ja, im Grunde genommen Gleitzeit. Das ist jetzt nicht mehr. Wir dürfen nicht mehr früher kommen. Geht eine Veranstaltung aber länger, müssen wir (trotz festem Dienstplan) länger bleiben
Also werden dann Überstunden angeordnet?
Denn Dienstplan ist Dienstplan.
Wie werden diese Mehrarbeitsstunden abgegolten?
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Wir haben ein Guthabenkonto und können dann mal frei nehmen.
Es geht mir in erster Linie auch nicht um die Überstunden, die hatten wir immer schon. Es geht einfach um das Unflexible, trotz Gleitzeit und dass wir jetzt halt da sitzen müssen, obwohl nix mehr zu tun ist.
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Wir haben ein Guthabenkonto und können dann mal frei nehmen.
Es geht mir in erster Linie auch nicht um die Überstunden, die hatten wir immer schon. Es geht einfach um das Unflexible, trotz Gleitzeit und dass wir jetzt halt da sitzen müssen, obwohl nix mehr zu tun ist.
Das ist halt Dumm vom AG, aber nicht änderbar.
Nehmt ein Gutes Buch/Podcast zwecks Weiterbildung mit, ihr werdet dann halt fürs dumme Rumsitzen bezahlt, so what?
Aber wenn er so Dumm ist, dann stellt euch auch Dumm und geht nach Dienstplan Ende, wenn die Überstunden nicht angeordnet werden und korrekt als Überstunden verbucht werden.
Guckst Du TVL
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Und wenn es dann Überstunden sind, dann gilt:
1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je
Stunde
a) für Überstunden
- in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v.H.,
- in den Entgeltgruppen 10 bis 15 15 v.H.,
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Danke für die Antwort.
Es ist halt völlig sinnfrei, weil wir flexibel sein müssen, aber das ist ihm völlig egal. Er geht um 16h.
Letztes Jahr hatten wir noch ein Seminar zur Work-Life-Balance 🙈
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Tja, solche Knaller gibt es immer wieder.
Nochmal als Tipp, Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung und Dummheit mit Dummheit:
"Geht eine Veranstaltung aber länger, müssen wir (trotz festem Dienstplan) länger bleiben"
Wer hat wann wie dieses von euch verlangt?
Steht das irgendwo schriftlich?
Verlangt, dass es erfasst wird, dass diese Zeit als Mehrarbeit erfasst und vergütet wird.
(Dann schnallt er warum eine Gleitzeit halt so nice für den Ag ist, er braucht dann nämlich nicht mehr ÜStunden bezahlen.
Wenn er also einen Dienstplan aufstellt und verlangt, dass ihr euch daran sklavisch haltet, dann erklärt ihm, dass er dabei auch Veranstaltungen die länger dauern entsprechend in den Dienstplan einbauen muss!
Oder Bereitschaftszeiten einplanen muss.
Ansonsten würdet ihr euch angreifbar machen, wenn ihr einfach länger (ohne Anweisung) arbeitet.
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Das wurde so in unser QM-Handbuch eingepflegt. Nach dem richtet sich alles.
Auf lange Sicht werden wir wohl den Job wechseln müssen, es wird immer schlimmer. Am Anfang war der Job mal mwine Herzensangelegenheit und ich hab mich, mehr als erwartet, reingehängt. Mittlerweile frage ich mich jeden Tag, ob ich noch hin soll 🙈
Wir sind alle unzufrieden, jeder beschwert sich, interessiert aber nicht.
Ich wünsche ein schönes Wochenende...
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In der öffentlichen Verwaltung ist es mit gesundem Menschenverstand bekanntlich oft nicht sehr weit her, aber dennoch sollte man ja annehmen dürfen, dass sich irgendjemand etwas dabei gedacht hat, als er die bislang geduldete Gleitzeitpraxis zur Disposition gestellt und im Ergebnis untersagt hat. Somit müsste es auch möglich sein, über unterschiedliche Kanäle an diese Erklärung heranzukommen, auch ohne Rechtsanspruch darauf. Wenn man als Betroffener nun entweder selbst auf kurzem Weg oder auch durch den Personalrat an die Entscheider herantritt, also z.B. an den Leiter des Personaldezernates, dann werden diese doch höchstwahrscheinlich nicht antworten: "Ja, stimmt, wir haben das so entschieden, aber zu den Gründen möchten wir nichts sagen, das müssen wir auch nicht."
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Doch, es ist leider so. Wenn wir unsere Argumente anbringen, dann heißt es "wenn es Ihnen nicht passt, können Sie ja gehen." Wer das ganze verbrochen hat, wird nicht gesagt. Wir haben zu arbeiten, nicht zu fragen...
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Doch, es ist leider so. Wenn wir unsere Argumente anbringen, dann heißt es "wenn es Ihnen nicht passt, können Sie ja gehen." Wer das ganze verbrochen hat, wird nicht gesagt. Wir haben zu arbeiten, nicht zu fragen...
Da ist auch soweit nichts gegen einzuwenden.....arbeitsrechtlich
Aber wie gesagt, wenn ihr starre Arbeitszeiten habt, dann geht ihr am Ende der Zeit - scheiß egal was da noch zu machen ist - oder ihr bekommt eine Anweisung Überstunden zumachen.
Und wenn im QM Handbuch steht: nach sofern nach Dienstplan Ende die Veranstaltung nicht beendet ist muss weitergearbeitet werden, dann kann das als eine solche Überstundenanweisung verstanden werden und man kassiert das mehr an Entgelt (zur Not vor Gericht, weil wenn man eh gehen will, dann wenigsten mit Pampam)
Persönlich würde ich bei solchen Arbeitsbedingungen mich natürlich aus der bequemen Lage der ungekündigten Stellung was neues suchen.
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Vielen Dank dir.
Ja, ich werde mich umsehen, es sind ja noch andere Punkte im argen und besser wird es nicht... 😔
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Verlange doch schon mal ein Zwischenzeugnis.
Damit setzt du schon mal ein Ausrufezeichen! In seltenen Fällen, setzt gelegentlich auf der Entscheidungsebene daraufhin ein Denkprozess ein.
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Das werde ich tun, gute Idee.
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Ihr seid doch mehrere. Es könnte überzeugender sein, wenn ihr alle ein Zwischenzeugnis verlangt.
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Ja, das haben wir heut schon besprochen, das machen wir