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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ben10 am 28.07.2024 16:18

Titel: Höhergruppierung
Beitrag von: Ben10 am 28.07.2024 16:18
Hallo zusammen

Ich wurde abteilungs intern im tvöd-e von der eg 6 auf die eg7 hochgestuft da ich meine Arbeitsplatz Beschreibung angepasst habe und bewerten lassen habe, nun denken meine Kollegen und mein Chef das sie nun selbst keine Chance mehr auf eine Höhergruppierung haben, nun ist meine frage ob das stimmt oder nicht weil laut tvöd müssten sie einfach auch ihre Arbeitsplatz Beschreibungen anpassen und zum bewerten schicken und hoffen das sie auch hochgruppert werden
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: TVOEDAnwender am 28.07.2024 17:23
Genau. Und das macht man solange, bis alle bei EG 15 angekommen sind!
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 28.07.2024 20:32
Nun man ist aufgrund seine auszuübenden Tätigkeit eingruppiert
da braucht man weder hoffen noch fürchten, sondern muss nur eine Rechtsmeinung haben und den AG davon überzeugen, dass er sie auch hat.
oder das einem das Gericht recht gibt
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: VFA West am 29.07.2024 00:38
Genau. Und das macht man solange, bis alle bei EG 15 angekommen sind!

 ;D
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: KlammeKassen am 29.07.2024 07:05
Hallo zusammen

Ich wurde abteilungs intern im tvöd-e von der eg 6 auf die eg7 hochgestuft da ich meine Arbeitsplatz Beschreibung angepasst habe und bewerten lassen habe, nun denken meine Kollegen und mein Chef das sie nun selbst keine Chance mehr auf eine Höhergruppierung haben, nun ist meine frage ob das stimmt oder nicht weil laut tvöd müssten sie einfach auch ihre Arbeitsplatz Beschreibungen anpassen und zum bewerten schicken und hoffen das sie auch hochgruppert werden

Was @MoinMoin sagt.
Die Bezahlung richtet sich einzig und allein nach den auszuübenden (und wirksam übertragenen) Tätigkeiten. Wie hoch das Budget der Abteilung ist, wie schlecht die Kassenlage des Arbeitgebers ist, wie viele andere Hochgruppierungen es schon im Haus/ in der Abteilung gab, ist völlig unbeachtlich.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Arbeitgeber so argumentiert, das sind jedoch Argumente, die vor keinem Gericht standhalten würden.

Jedoch muss natürlich die übertragene Tätigkeit eine gewisse Wertigkeit haben. Wenn bei euch jetzt alle auf Gut glück ihre Stellen neubewerten lassen, weiß ich nicht, ob das viel Erfolg haben wird.