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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Tim1988 am 29.07.2024 12:35
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Hallo,
ist es richtig das meine Zeit-Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, und Nachtarbeit versteuert werden?
Ich dachte eigl. das sie nach § 3b EStG Steuerfrei sind.
Ps. hab die EG 8.
Danke für euer Feedback..
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Nach § 3b Abs. 1 und 3 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie die gesetzlich festgeschriebenen Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.