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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Einzigartig am 31.07.2024 08:27

Titel: § 14 TV-L
Beitrag von: Einzigartig am 31.07.2024 08:27
Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag auf Zulage für eine höherwertige Tätigkeit nach § 14 TV-L gestellt. Diese höherwertige Tätigkeit übe ich seit 10/2023 aus, vermutlich noch bis 09/2024.
Welche Regelung gibt es hier zur Zahlung? wird der gesamte Zeitraum der höherwertigen Tätigkeit bewertet oder ist die Zahlung einer Zulage auf eine bestimmte Anzahl von Monaten gedeckelt?
Danke für eure Antworten!
Titel: Antw:§ 14 TV-L
Beitrag von: MoinMoin am 31.07.2024 08:45
Sofern der AG dir vorübergehend höherwertige Tätigkeiten übertragen hat, ist er nach einem Monat verpflichtet dir die Zulage (ohne Antrag) zu zahlen.

Du solltest umgehend, dass dir zustehende Entgelt Schriftlich einfordern, denn wg. §37 muss der AG nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung zahlen.

Titel: Antw:§ 14 TV-L
Beitrag von: Einzigartig am 31.07.2024 09:31
Vielen Dank für die schnelle Antwort