Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lotte123 am 31.07.2024 08:51
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Hallo zusammen,
gehöhrt mal wieder nicht hierher. Kann aber im Internet nichts dazu finden. Vielleicht weiß von euch jemand eine Antwort.
Es ist die Frage aufgetaucht ob es reicht, wenn eine Stellenbeschreibung online zur Kenntniss genommen wird oder ob es der Schriftform bedarf?
Vielen lieben Danke und einen sonnigen Tag
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Hallo zusammen,
gehöhrt mal wieder nicht hierher. Kann aber im Internet nichts dazu finden. Vielleicht weiß von euch jemand eine Antwort.
Es ist die Frage aufgetaucht ob es reicht, wenn eine Stellenbeschreibung online zur Kenntniss genommen wird oder ob es der Schriftform bedarf?
Vielen lieben Danke und einen sonnigen Tag
Es bedarf keiner schriftlichen Veröffentlichung einer Stellenausschreibung.
Abgesehen davon erreicht das Internet mehr Menschen, als das Amtsblatt und die 3 großen Tageszeitungen deiner Region zusammen.
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Nicht Stellenausschreibung, sondern nach Stellenbeschreibung war gefragt, aber da trifft die Aussage von Case ebenfalls zu.
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Nicht Stellenausschreibung, sondern nach Stellenbeschreibung war gefragt, aber da trifft die Aussage von Case ebenfalls zu.
Danke.
Für die Stellenbeschreibung sehe ich das auch so.
Gruß,
Casa