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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Swifty am 01.08.2024 08:55
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Hallo zusammen,
ich bin momentan bei einem Bundesland angestellt und möchte kündigen.
Ich habe mich damals auf eine Stelle in einer nachgeordneten Behörde beworben und arbeite seitdem auch dort. Das Bewerbungsverfahren lief jedoch über das Ministerium. Im Arbeitsvertrag wird als Arbeitgeber das Land, vertreten durch das Ministerium, genannt und es hatte auch jemand vom Ministerium unterschrieben.
Die Frage, die sich mir nun stellt, ist, wo ich meine Kündigung nun einreiche. Bei der nachgeordneten Behörde, bei der ich arbeite, oder beim Ministerium oder bei beiden?
Vielen Dank, falls jemand helfen kann.
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Du wirst doch eine Ansprechperson in irgendeiner Personalabteilung haben, die für dich zuständig ist. Diese sollte dir sagen können, an wen du deine Kündigung adressieren kannst.
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Im Zweifelsfall Ministerium mit Kopie Dienststelle.
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Alternativ legst du es deiner Führungskraft vor und lässt dir eine Empfangsbestätigung unterschreiben.
Entweder die weiß, was zu tun ist oder wird dir, um Arbeit zu vermeiden, die richtige Stelle nennen.
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Reiche die Kündigung beim zuständigen Sachbearbeiter deiner Behörde ein