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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Newbie2024 am 01.08.2024 10:02
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Hallo Zusammen,
ich stehe kurz vor einer Verbeamtung auf Lebzeit und versuche die Vor- und Nachteile für mich abzuwägen. Leider bin ich beim Punkt Dienstunfähigkeitsversicherung sehr hilflos und fühle mich einfach nur doof und bin enttäuscht von mir, dass ich es einfach nicht verstehe. Habe die letzten Monate das halbe Internet abgesucht und komme einfach nicht weiter. Daher möchte ich mich gerne an das Forum wenden.
Kurz zu mir, ich bin W 30 Jahre alt, seit ca. 15 Jahren (mit Ausbildung) im öffentlichen Dienst tätig. Ich wünsche mir in der Zukunft zwei Kinder, d.h. je nach dem 2 Jahre oder 4 Jahre (zusammen) Elternzeit, danach Teilzeitbeschäftigung bis die Kinder aus dem gröbsten raus sind, sodann wieder Vollzeit.
Mein Versicherungsmakler teilt mir natürlich mit, dass ich unbedingt eine abschließen muss, da ich die nächsten ca. 19 Jahre mindestens nicht richtig abgesichert sei, sollte mir etwas passieren.
Frage ich jedoch mein direktes Umfeld, teilen mir die Beamtinnen mit denen ich gesprochen habe mit, dass sie keine DU Versicherung abgeschlossen haben, da es ja sehr schwer sei DU zu werden.
Da es natürlich monatlich schon eine Summe ist neben PKV und wenn man die Elternzeit/Teilzeit bedenkt frage ich mich was ich tun soll. Die ganzen letzten Jahre im Angestelltenverhältnis hatte ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung und habe es sozusagen auch "locker" drauf ankommen lassen.
Kann mir jemand erklären wie ich das ganze Thema besser verstehen kann?
Ich verstehe, dass die nächsten 5 Jahre erstmal die Wartezeit absolviert werden muss, aber was ist dann danach? Was für einen Anspruch hätte ich wenn ich nur 10 Jahre im Beamtenverhältnis gearbeitet hätte und dann eine DU vorliegen würde? Ich habe ja dann womöglich neben Elternzeit/Teilzeit nicht wirklich viele Prozente erzielt.
Ich habe ja auch die letzten Jahre in die GKV eingezahlt.
Vielleicht kann mir jemand meinen Nebel im Kopf etwas nehmen..
Ich danke euch herzlich im Voraus.
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Hier ist ein Rechner, zwar für Bayern, aber in anderen Bundesländern dürfte es ähnlich sein.
https://services.versorgungskammer.de/ruhegehaltsrechner/
Nach 5 Jahren besteht ein Anspruch auf Mindestpension.
(lässt sich auch berechnen)
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Zunächst einmal wäre es die nächsten 5 Jahre so, dass Du für den Fall der Fälle in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert würdest und so einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hättest. Somit bist Du auch in den nächsten 5 Jahren abgesichert, wenn auch in geringere Höhe und nur für den Fall, dass Du auch erwerbsgemindert bist.
Danach steht Dir mindestens eine Versorgung in Höhe der Mindestversorgung (ggf. zzgl. der Familienzuschläge für die Kinder) zu.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung soll lediglich das Delta zwischen (Mindest-)Versorgung und bisherigem Gehalt absichern. Will man dieses Delta vollständig schließen, reicht als Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung meist eine Absicherung von etwa 40 % der aktuellen Bezüge aus. Möglicherweise steht dir aber auch schon deutlich vor den 19 Jahren eine höhere Versorgung zu, wenn die vorherigen Zeiten als Tarifbeschäftigte als ruhegehaltfähige Dienstzeiten anerkannt werden können. Auch muss vielleicht nicht das gesamte Delta abgesichert werden, weil ja auch Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit (zweites Auto, Fahrtkosten, usw.) wegfallen.
Man kann eine Dienstunfähigkeit allein als reine Risikoabsicherung wählen oder mit einem Sparvertrag kombinieren. Der Sparanteil kann in einer Lebens- oder Rentenversicherung angelegt sein. Es gibt klassische und fondsgebundenen Varianten, Index basierte sowie Mischmodelle.
Bei der reinen Risikoversicherung zahlst Du Deine Beiträge und wenn der Versicherungsfall (zum Glück) nicht eintritt, war es das. Schutz gegen Prämie, fertig. Die Prämie hängt stark davon ab, wie alt man zum Zeitpunkt des Abschlusses ist, wie lange die BU Rente gezahlt werden, welche Vorerkrankungen man hat usw. Als grobe Orientierung kosten bei einem 30 jährigen Beamten (Nichtraucher) 500 EUR DU je nach Anbieter zwischen 15 bis 25 EUR / Monat (ohne Gewähr).
Doch die Versicherungswirtschaft hat uns Kunden immer wieder einen Floh ins Ohr gesetzt. Nach dem Motto „… und wenn Dir nichts passiert, lieber Kunde, erhältst Du bei uns Dein Geld zurück“. Das ist Unsinn. Die Beiträge für Risikoschutz sind immer verbraucht. Wenn am Vertragsende eine Auszahlung oder Rente erfolgt, kommt die immer aus dem Sparanteil, Gewinnen und Überschüssen, allerdings abzüglich der Marge für den Makler und auch ggf. abzüglich der Steuern. Die Beiträge für diese kombinierten Versicherungen sind sehr viel höher als reine Risikoversicherungen.
Im Falle der Dienstunfähigkeit zahlt der Versicherer nicht nur die vereinbarte Rente, sondern der Kunde ist auch von der Beitragszahlung befreit. Das gilt für reine Risikoabsicherung wie für Kombi-Verträge. Letzterer hat jedoch noch einen Vorteil. Der Sparanteil ist auch mitversichert! Selbst wenn Du dienstunfähig bist und eine monatliche Rente erhältst, bekommst Du am Ende die Auszahlung oder Rente. Wir sprechen hier von der Absicherung der dritten Lücke. Denn bei Dienstunfähigkeit bleibt oft die Vorsorge für das Alter auf der Strecke, weil einfach das Geld fehlt.
Die Absicherung des biometrischen Risikos der Dienstunfähigkeit ist nicht zu unterschätzen und zumindest eine kleine Risikoversicherung ist durchaus empfehlenswert.
Dabei muss man allerdings wissen, dass nicht alle Versicherungen mit Maklern zusammen arbeiten und somit der Makler nur die Versicherungen vergleichen kann, die er in seinem Portfolio hat.
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Ein sehr hervorragender Beitrag von Rentenonkel, dazu möchte ich folgendes Ergänzen. Ich persönlich halte eine Dienstunfähigkeitsversicherung für sehr sinnvoll und habe daher auch eine abgeschlossen. Es ist wie bereits ausgeführt worden ist eine "Risikoabsicherung" und soll eben das Delta bzw. die Differenz teilweise oder ganz abdecken.
Man erhält als Beamter zwar je nach Anzahl der Dienstjahren eine unterschiedlich hohe Pension, jetzt ist natürlich die Frage "ab wie vielen Jahren ist die Pension hoch genug" dass ich damit nicht nur die üblichen Lebenshaltungskosten bestreiten kann sondern auch gegebenenfalls weitere Verpflichtungen, wie beispielsweise Versicherungen etc.
Ich habe für mich so argumentiert, dass ich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung den Lebensstandard so halten kann, wie ich Ihn bisher lebe und gleichzeitig alle Verpflichtungen weiter bedienen kann. Dazu zählen etwaige Kredite, Anlagevermögen, Unterstützung von Kindern, Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und zu Pflegeversicherungen.
Insbesondere die beiden letzten Punkte kann ich eben so hervorragend weiter bedienen und hätte einen Anspruch daraus. Aus der privaten Pflegezusatzversicherung wenn eben der Pflegefall eintritt für diesen ja auch weitere Eigenbeteiligungen fällig werden und/oder aus der privaten Rentenversicherung damit nach "Ende der DU-Versicherungsleistung" weiterhin genügend Geld vorhanden ist. Die BU/DU Versicherung endet ja in der Regel mit erreichen des Ruhestandes.
Es ist tatsächlich richtig, dass es nicht "so einfach ist" DU zu werden, aber jedoch auch nicht "unmöglich". Oft kommt noch eine "Teildienstunfähigkeit" also eine "begrenzte Dienstunfähigkeit" in Frage, entsprechend der Faustregel "Weiterverwendung vor Versorgung".
In dieser Folge fällt auch die entsprechende Besoldung im Umfang der verminderten Arbeitszeit geringer aus. Man erhält zwar einen kleinen "Ausgleichszuschlag" (ich glaube in Höhe von 50% der Differenz), welcher aber in der Regel nicht ruhegehaltsfähig ist. Die künftig zu erwarten Ruhebesoldung wird also ebenfalls geringer ausfallen als wie man es "ohne Einschränkungen" sich gedacht hätte.
Bestenfalls sollte daher eine Dienstunfähigkeitsversicherung also auch diese begrenzte Dienstunfähigkeit (Teildienstunfähigkeit) mit umfassen. Das Geld kann man dann gut in die Altersvorsorge reinstecken und so später die verminderte Ruhebesoldung gut auffangen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung, ggf. mit Absicherung der Teildienstunfähigkeit, ist kein "Muss" sie kann aber im Ereignisfall eben dazu beitragen, dass zumindest der bisherige Lebensstandard teilweise oder ganz erhalten werden kann und die bisherige Altersvorsorge weiter bedient werden kann, damit der Lebensstandard auch im nach Ende der Laufzeit der DU/BU-Versicherung weiterhin gehalten werden kann.
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...in Deutschland kann man sich gegen Alles und Jeden versichern...Deutschland ist wegen "German-Angst" das Paradies von Versicherungsunternehmen...
...natürlich gibt es ein paar Versicherungen, die jeder vernünftige Mensch zur Absicherung bestimmter Wechselfälle des Lebens haben sollte...eine DU-Versicherung für Beamte gehört aber m-E. nicht dazu...
...eine DU-Versicherung halte ich persönlich nicht für sinnvoll, wenn man als Beamter die 5 Jahre für die Mindestversorgung erreicht hat und damit im Fall der Fälle einen Pensionanspruch hat, für den ein Normalrentner bei gutem Einkommen 45 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen muss...
...aber letztendlich muss jeder selbst wissen, wann es sinnvoll ist, Geld auszugeben...
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Ein sehr hervorragender Beitrag von Rentenonkel, dazu möchte ich folgendes Ergänzen.
Vielen Dank und Danke für die Ergänzungen
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Ich kann mich nur anschließen und für die hervorragende Erklärung von Rentenonkel danken.
Das was er hier mal eben so locker niedergeschrieben hat, hat mir damals bei der Erarbeitung einige Tage Kopfzerbrechen bereitet.
Schlussendlich lief es bei mir auf eine Risikoversicherung mit einer Zahlungshöhe hinaus, die es mir im Falle der Mindestpension ermöglicht, Rücklagen fürs Alter zu bilden. Ich habe 41,6 % meiner Besoldung abgesichert. Dazu freilich eine Leistungs- und Beitragsdynamik, damit ich in x Jahren inflationsbedingt nicht mit weniger dastehe.
100 € sind bei 4 % Inflation in 20 Jahren nur noch ca. 45 €. Bei Betrachtung der historischen Inflation sind es immerhin ca. 67 €.
Als Alleinstehender sind 1.400 € Mindestpension, nach Abzug der KV, schon wenig. Wer Zeit hat, hat auch mehr Zeit zum Geld ausgeben.
Mit Kindern ist es nicht möglich mit der geringen Summe zu leben. Ob der Partner ausreichend verdient und auch immer einen Verdienst haben wird, weiß auch Niemand.
Im Gegenzug sind die von Rentenonkel genannten realistischen 15-25 € je 500 € Leistung, recht wenig.
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Zudem ja, soweit ich weiß, Beamt*innen kein Anspruch auf eine "Aufstockung" aus dem Sozialsystem zusteht.
Dem Grunde nach ist ja alles mit der Alimentation abgegolten einschließlich der Sozialen Absicherung. Dazu geht hier ja noch die Private Krankenversicherung weiterhin davon ab. Je nach Besoldungsgruppe, so nach grob ungefähr 28-35 Dienstjahren in Vollzeit ohne Unterbrechung fängt meines Wissens nach die Pension dann so langsam an "über" die Mindestpension zu klettern.
Beim Angestellten ist das Äquivalent ja die Erwerbsminderungsrente die man dann Aufstocken kann. Das ähnliche Thema haben ja auch die Angestellten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsrente. Es schadet halt nicht hier zusätzlich vorzusorgen, aber man "muss" es natürlich nicht und man kann natürlich auch "so" damit auch leben.
Für mich persönlich ist es dann nur halt die Frage ob es dann "überleben" ist, wenn alles auf Kante genäht ist oder man es zumindest etwas entspannter angehen kann. Ist jedem selbst überlassen, aber ja man "kann" auch mit Mindestpension leben.
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Ganz pragmatisch und kinderlos:
Ich habe mir in jungen Jahren ein Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung geben lassen. Im Fazit war mir die monatliche Summe, die im Schadensfall ausgezahlt worden wäre, zu niedrig mit Blick auf den hohen monatlichen Beitrag, den ich dann hätte zahlen müssen. Für ein Risiko, das ggf. nicht eintritt.
Um später (Wohn)Kosten zu senken und aus der Miete raus zu kommen, habe ich lieber in die Wohnimmobilie investiert. Das, was ich später als Beamter an Pension (und aus früheren Angestelltenverhältnissen an Rente) oder bei Dienstunfähigkeit erhalten werde, empfinde ich als ausreichend.
Viel spannender finde ich die Frage, wie viel Lebensqualität noch da ist, wenn es in die Dienstunfähigkeit geht. Da würde ich lieber Mitglied in einem schweizer Verein werden, um selbstbestimmt über den weiteren Lebensweg entscheiden zu können. Anstatt mir ein Leben finanzieren zu können, dessen Lebensqualität mich ggf. nicht mehr überzeugt.
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Dem Grunde nach ist ja alles mit der Alimentation abgegolten einschließlich der Sozialen Absicherung. Dazu geht hier ja noch die Private Krankenversicherung weiterhin davon ab. Je nach Besoldungsgruppe, so nach grob ungefähr 28-35 Dienstjahren in Vollzeit ohne Unterbrechung fängt meines Wissens nach die Pension dann so langsam an "über" die Mindestpension zu klettern.
Also in meinem Bundesland (BW) beträgt die Mindestpension knapp 1900.-
Ich bin A13 und bekäme nach ca. 20 Dienstjahren im Falle einer DU 2700.-
Diese "28-35 Dienstjahren in Vollzeit ohne Unterbrechung" zweifle ich daher an (auch bei niedrigeren Besoldungsstufen), aber vielleicht habe ich dich auch nur falsch verstanden....?
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Dem Grunde nach ist ja alles mit der Alimentation abgegolten einschließlich der Sozialen Absicherung. Dazu geht hier ja noch die Private Krankenversicherung weiterhin davon ab. Je nach Besoldungsgruppe, so nach grob ungefähr 28-35 Dienstjahren in Vollzeit ohne Unterbrechung fängt meines Wissens nach die Pension dann so langsam an "über" die Mindestpension zu klettern.
Also in meinem Bundesland (BW) beträgt die Mindestpension knapp 1900.-
Ich bin A13 und bekäme nach ca. 20 Dienstjahren im Falle einer DU 2700.-
Diese "28-35 Dienstjahren in Vollzeit ohne Unterbrechung" zweifle ich daher an (auch bei niedrigeren Besoldungsstufen), aber vielleicht habe ich dich auch nur falsch verstanden....?
Wohl dem, der es ins Endamt schafft. ich gehe demnächst mit 33 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren in den Ruhestand und habe zusätzlich 6 Jahre für Kindererziehung. Da ich 3 Jahre früher gehe, habe ich 10,8% Abschlag. Damit erreiche ich gerade so die Mindestpension. Diese wird um besagte 10,8% gekürzt so dass nach Steuer rund 1600.- ausgezahlt werden. Davon gehen noch ca. 400.- für PKV / PPV ab.
Bleiben rund 1200.- zum Lebensunterhalt. Soviel zum Thema Beamte habe eine hohe Pension und hervorragende Altersabsicherung!
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1200,00 € zum Lebensunterhalt und es wird gejammert? Es steht ja frei, länger zu dienen und somit Abschläge zu vermeiden. Jammern auf hohem Niveau...
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Generell sollte man sich wenn man eine DU-Versicherung abschließt die Vertragsbedingungen GENAU durchlesen. Da sind teils echt fiese Floskeln drinnen, wie beispielsweise, dass die DU-Versicherung nicht zahlen muss, wenn man wenigstens in Teilzeit weiterhin verwendbar ist, was wahrscheinlich im Büro deutlich einfacher machbar ist. Zudem kann nur eine falsch oder leicht inkorrekte Gesundheitsfrage den ganzen Versicherungsschutz zerstören.
Ich denke mal, dass man da mit einem ETF-Sparplan und Geld beiseite wahrscheinlich den besseren Deal hat. Und sobald man irgendwelche Vorerkrankungen wie Diabetes oder sowas hat, kann man die DU gleich vergessen.
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Ich denke mal, dass man da mit einem ETF-Sparplan und Geld beiseite wahrscheinlich den besseren Deal hat.
Der Sparplan bringt dir nach 10 Jahren und anschließender DU mit Mindestpension nicht viel.
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@ flip mit 39 anrechenbaren Dienstjahren musst Du doch bei ca 70 % erdienter Pensionsanspruch sein. Minus Abschlag wegen vorzeigen Ruhestand wärst Du immer noch bei ca. 63% von deinem derzeitigen Amt.
Oder hast Du doch Jahrzehnte Teilzeit hinter Dir? Dann hast Du aber auch nicht 39 Jahre......
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1200,00 € zum Lebensunterhalt und es wird gejammert? Es steht ja frei, länger zu dienen und somit Abschläge zu vermeiden. Jammern auf hohem Niveau...
Es geht hier um das biometrische Risiko, dienstunfähig zu werden. Eine solche Krankheit sucht man sich nicht aus und kann daher auch nicht frei entscheiden, länger zu dienen. Man wird auch ohne Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, sofern der Dienstherr eine solche Dienstunfähigkeit feststellt.
Wenn man jung ist sind 1200 EUR / Monat nicht viel mehr als Grundsicherungsniveau. Daher ist die Frage, ob man sich dagegen versichern sollte, durchaus legitim und auch wichtig.
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1200,00 € zum Lebensunterhalt und es wird gejammert? Es steht ja frei, länger zu dienen und somit Abschläge zu vermeiden. Jammern auf hohem Niveau...
Es geht hier um das biometrische Risiko, dienstunfähig zu werden. Eine solche Krankheit sucht man sich nicht aus und kann daher auch nicht frei entscheiden, länger zu dienen. Man wird auch ohne Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, sofern der Dienstherr eine solche Dienstunfähigkeit feststellt.
Wenn man jung ist sind 1200 EUR / Monat nicht viel mehr als Grundsicherungsniveau. Daher ist die Frage, ob man sich dagegen versichern sollte, durchaus legitim und auch wichtig.
Hier ging es nicht um Dienstunfähigkeit sondern um ein Ruhegehalt von 1.200 € nach 33 Dienstjahren. Kingra hat darauf hingewiesen, dass - wenn es dem Beamten zu wenig sei - er ja weiter arbeiten könne um die 10,8 % Abschläge zu vermeiden und sprach daher von Jammern auf hohem Niveau.
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Kurz zu mir, ich bin W 30 Jahre alt, seit ca. 15 Jahren (mit Ausbildung) im öffentlichen Dienst tätig. …
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Ich verstehe, dass die nächsten 5 Jahre erstmal die Wartezeit absolviert werden muss, aber was ist dann danach? Was für einen Anspruch hätte ich wenn ich nur 10 Jahre im Beamtenverhältnis gearbeitet hätte und dann eine DU vorliegen würde? Ich habe ja dann womöglich neben Elternzeit/Teilzeit nicht wirklich viele Prozente erzielt.
Ich habe ja auch die letzten Jahre in die GKV eingezahlt.
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(Am Beispiel Bayerns)
Die 5 Jahre laufen meines Kenntnisstandes nicht erst mit Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit.
Ausschlaggebend ist nach Art. 11 BayBeamtVG, dass die Dienstzeit von der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet wird, sofern sie laut Art. 18 als ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden kann.
Da müssen mich jetzt klügere Nutzer unterstützen, aber eigentlich müsste das dann ab dem ersten Tag als Anwärter bereits zählen. Warst du bei der Bundeswehr würde sich die Wartezeit weiter verkürzen.
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Nach den verschiedenen Beamtenversorgungsgesetzten von Bund und einigen Ländern, zählt die Ruhegehaltfähige Dienstzeit vom ersten Tag des Beamtenverhältnisses an, d.h. mit dem Tag der Verbeamtung auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Demnach beginnt an diesem Tag die 5-Jahresfrist zu laufen.
Zum Thema DU: es ist keine Pflichtversicherung, dennoch in meinen Augen ein 'nice to have' für den Fall, dass man tatsächlich Dienstunfähig wird. Hier muss man natürlich abwägen, was man möchte. In meinem Fall besteht ein Hauskredit, der abbezahlt werden muss. Um die Rate im Falle der Dienstunfähigkeit dafür abzusichern, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unumgänglich. Allerdings wäre man als normal Beschäftigter im Falle von Berufsunfähigkeit deutlich schlechter gestellt.
Daher kommt es auf die persönliche Lebenssituation an. Auch die Dauer, wie lange man sich versichern lässt (bis Pensionseintritt oder bis z.B. Auslaufen eines Kredits -Abbezahlung!-) spielt dabei für die Höhe des Versicherungsbeitrages eine entscheidende Rolle. In meinem Fall habe ich eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil abgeschlossen und diese läuft auch nur, bis das Haus abgezahlt ist. Vermögensaufbau läuft separat und nicht über den Versicherungsvertrag. Es gilt hier, verschiedene Angebote zu vergleichen und dabei die eigenen Erwartungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Zum reinen Leben, könnte man je nach eigenen Ansprüchen und Lebensstil auch mit der Mindespension auskommen.
In erster Linie sollte aber das Ziel sein, gesund und munter zum regulären Zeitpunkt in die Pension zu gehen :) Aus diesem Grund den Vertrag möglichst auf ein Mindestmaß beschränken. Die Provision für derartige Verträge ist im übrigen sehr gut, weshalb auch alle Vertreter auf einen Abschluss einer solchen Versicherung pochen ;)
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Nach den verschiedenen Beamtenversorgungsgesetzten von Bund und einigen Ländern, zählt die Ruhegehaltfähige Dienstzeit vom ersten Tag des Beamtenverhältnisses an, d.h. mit dem Tag der Verbeamtung auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Demnach beginnt an diesem Tag die 5-Jahresfrist zu laufen.
Nur als Ergänzung: Tatsächlich können auch andere Zeiten, die vor Berufung in das Beamtenverhältnisses lagen, berücksichtigt werden (Berufsmäßiger Wehrdienst, Nichtberufsmäßiger Wehrdienst oder unter Umständen eben die Zeiten eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst, sofern ruhegehaltfähig) - wobei das unter Umständen antragsgebunden ist.
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Lediglich Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit haben nach einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren Anspruch auf ein dienstliches Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Verbeamtete Personen auf Widerruf und auf Probe haben diesen Anspruch in der Regel nicht. Bei Beamten auf Widerruf und auf Probe kommt es daher auf die Frage, wieviel ruhegehaltfähige Dienstzeiten sie haben, nicht an.
Lediglich bei Beamten auf Lebenszeit kommt es darauf an und dann können andere, ruhegehaltfähige Dienstzeiten mit auf die Wartezeit angerechnet werden. Es dürfte allerdings die Ausnahme sein, dass ein Beamter vor Ablauf von fünf Jahren erst auf Lebenszeit ernannt wird und dann dienstunfähig wird. Regelmäßig erfordert die Ernennung als Beamter auf Lebenszeit einen vorherigen Vorbereitungsdienst sowie eine längere Probezeit.
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Danke für die Klarstellung @Rentenkonkel.
Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren nicht erst mit einer Ernennung auf Lebenszeit zu laufen beginnt.
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Danke für die Klarstellung @Rentenkonkel.
Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren nicht erst mit einer Ernennung auf Lebenszeit zu laufen beginnt.
Genau, die Wartezeit schließt Beamtenzeiten ein:
- Beamter auf Widerruf (nur wenn ein Vorbereitungsdienst abgeleistet wurde)
- Beamter auf Probe
- Beamter auf Lebenszeit
In der Regel erfüllen Beamte im gehobenen Dienst mit Vorbereitungsdienst die Wartezeit direkt mit der Lebenszeit-Ernennung (mit Vorbereitungsdienst), Beamte im mittleren Dienst (mit Vorbereitungsdienst) nach einem Jahr nach der Lebenszeiternennung.