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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Cico1901 am 01.08.2024 10:30

Titel: Auswirkung Elternzeit
Beitrag von: Cico1901 am 01.08.2024 10:30
Bei mir gab es im letzten Monat Nachwuchs, so dass ich auch mal in den Genuss von Elternzeit gekommen bin.

Diese hatte ich im ersten Lebensmonat des Kindes, also vom 01.07.-31.07.24. In dem Monat gab es für mich also im kompletten Zeitraum keinen Entgeltanspruch.

Sehe ich das jetzt richtig, dass gemäß Tarifvertrag (TV-V) ich mit dem Geburtstermin am Monatsersten "Pech" habe und mir dafür der Urlaubsanspruch und auch die Jahressonderzahlung um 1/12 gekürzt werden muss/kann?
Titel: Antw:Auswirkung Elternzeit
Beitrag von: Rentenonkel am 01.08.2024 11:13
Beim Urlaubsanspruch ist die Antwort ja, sofern Du nicht wenigstens Teilzeit weiter gearbeitet hast. Bei der Jahressonderzahlung möchte ich mich nicht aus dem Fenster lehnen. 

Übrigens fehlt Dir dieser Monat später in der Rente, sofern die Mutter des Kindes gleichzeitig Elternzeit hat. Daher solltest Du vielleicht darüber nachdenken, diesen Monat durch Zahlung eines Mindestbeitrages (100,07 EUR) in der Rentenversicherung abzudecken oder Dich diesbezüglich beraten lassen. Die Frist für die Beitragszahlung läuft am 31.03.2025 ab.
Titel: Antw:Auswirkung Elternzeit
Beitrag von: andi1504 am 02.08.2024 09:06
Bei mir gab es im letzten Monat Nachwuchs, so dass ich auch mal in den Genuss von Elternzeit gekommen bin.

Diese hatte ich im ersten Lebensmonat des Kindes, also vom 01.07.-31.07.24. In dem Monat gab es für mich also im kompletten Zeitraum keinen Entgeltanspruch.

Sehe ich das jetzt richtig, dass gemäß Tarifvertrag (TV-V) ich mit dem Geburtstermin am Monatsersten "Pech" habe und mir dafür der Urlaubsanspruch und auch die Jahressonderzahlung um 1/12 gekürzt werden muss/kann?

Die jährliche Sonderzahlung (§ 16 TV-V) wird ebenfalls um 1/12 gekürzt.
Titel: Antw:Auswirkung Elternzeit
Beitrag von: OrganisationsGuy am 02.08.2024 09:11
Falscher Tarifvertrag zitiert - nicht beachten.