Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ede65 am 02.08.2024 10:55

Titel: [Allg] Nebenjob bei DU
Beitrag von: Ede65 am 02.08.2024 10:55
Ich mal wieder,

Was wäre wenn ich mit DU in den Ruhestand versetzt werde,
könnte ich dann einen Mini Job, Teilzeitjob  annehmen, wenn ja
was dürfte ich zum Ruhegehalt dazu verdienen?

Grüße in die Runde
Titel: Antw:Nebenjob bei DU
Beitrag von: Casa am 02.08.2024 14:20
Zitat
könnte ich dann einen Mini Job, Teilzeitjob  annehmen, wenn ja

Prinzipiell ja.


Zitat
was dürfte ich zum Ruhegehalt dazu verdienen?

8h / Woche ist die übliche Höchstgrenze.


Das einschlägige Nebentätigkeitsrecht des Bundeslandes regelt womöglich Verdienstgrenzen.
Titel: Antw:Nebenjob bei DU
Beitrag von: HansGeorg am 02.08.2024 16:21
Du musst dir den Vorher durch den Dienstherren Genehmigen lassen. Und die Verdienstgrenze liegt i.d.R. in der Höhe eine Minijobs.