Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mi6 am 02.08.2024 10:56
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Guten Tag liebe Mitglieder des Forums,
könnt ihr mir begzüglich der Eingruppierung einer Stelle helfen?
Wo wäre aus Euer sicht die Stelle "Leitung Kompetenzzentrum Personal" für einen Bäderbetrieb nach TVÖD anzusiedeln?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung
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Es kommt immer auf die wirksam übertragenen Tätigkeiten an. Aufgrund des Begriffes Kompetenzzentrum Personal kann keine Aussage zur Entgeltgruppe getroffen werden. Hier kann die Tätigkeit von z. B. Anweisungen an das Reinigungspersonal bis zum selbstständigen Abschluss von Arbeitsverträgen liegen.
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Hallo, Aufgaben sind:
Vereinheitlichung und Steuerung der strategischen und operativen Organisation
Prozessoptimierung durch Planung und Kontrolle von Arbeitsabläufen innerhalb der Personalverwaltung
Gestaltung, Begleitung und Übernahme von HR-Projekten
Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
Führung und Weiterentwicklung des Personalteams
Ansprechpartner für Führungskräfte und Mitarbeiter in allen HR-relevanten Fragestellungen
Ermittlung des Personalbedarfs und Vorbereitung der Stellenpläne
zusammen mit den Führungskräften
Verantwortung für das Personalmarketing und Recruiting neuer Mitarbeiter
Enge Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung
Ich habe einen Hochschulabschluss.
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Aufgrund deiner Schilderung würde ich hier von einer Eingruppierung in E10 oder E11 ausgehen.
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ok vielen dank und noch eine letzte Frage:
Für die Einordnung in eine Stufe ist ja nicht die ausführende Positon wichtig sondern ob ich die Aufgaben schon bei einem anderen Arbeitgeber ausgeführt habe richtig? Das heist wenn ich schon 10 Jahre Berufserfahrung im Personal habe, dann kann mich der AG wenn er will auch sofort in Stufe 6 eingruppieren wg. (Deckung des Personalbedarfs und schlüssiger Argumentation der bisher ausgeführen Tätigkeiten beim alten Arbeitgeber)?
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Förderliche Zeiten können angerechnet werden, allerdings braucht man für Stufe 6 meines Wissens 15 Jahre förderliche Zeiten.
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und wer entscheidet am Ende in welcher E Stufe die Stelle eingeuppiert ist? Nur der Arbeitgeber richtig? Oder muss dieser sich bei etwaigigen Prüfungsverbänden rechtfertigen wenn er eine Stelle zu hoch eingruppiert hat?
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und wer entscheidet am Ende in welcher E Stufe die Stelle eingeuppiert ist? Nur der Arbeitgeber richtig? Oder muss dieser sich bei etwaigigen Prüfungsverbänden rechtfertigen wenn er eine Stelle zu hoch eingruppiert hat?
Tätigketien sind eingruppiert, darüber entscheidet niemand.
Ag und AN bilden sich nur eine Rechtsmeinung darüber wie die Tätigkeit eingruppiert ist.
Nur ein Gericht kann feststellen, wie man eingruppiert ist.
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und wo kann man das Nachlesen wo die von mir erwähnte Stelle einzugruppieren ist?
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Eine eigene Rechtsmeinung kannst du dir anhand der Entgeltordnung bilden.
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https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/
wie soll man denn hier rauslesen was die richtige Stufe sein soll?
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In dem man sich damit beschäftigt oder sich professionelle Hilfe holt.
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und wo kann man das Nachlesen wo die von mir erwähnte Stelle einzugruppieren ist?
"Leitung Kompetenzzentrum Personal" ;D
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und wo kann man das Nachlesen wo die von mir erwähnte Stelle einzugruppieren ist?
"Leitung Kompetenzzentrum Personal" ;D
Ich habs mir verkniffen, denn Personal ist nicht nur Tarifrecht.
Und ein Leiter, der hat dafür seine Leute, die es ihm erklären.
Aber ich würde nur in größter Not jemanden auf so einen Posten setzen, der eben die Grundsätze des Tarifrechts noch lernen muss.
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Ich gehe davon aus, dass die fragliche Stelle ausgeschrieben ist. Eine Stellenausschreibung beinhaltet in der Regel eine Aussage zum Gehalt bzw. zur Eingruppierung.
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und wo kann man das Nachlesen wo die von mir erwähnte Stelle einzugruppieren ist?
"Leitung Kompetenzzentrum Personal" ;D
Ich habs mir verkniffen, denn Personal ist nicht nur Tarifrecht.
Und ein Leiter, der hat dafür seine Leute, die es ihm erklären.
Aber ich würde nur in größter Not jemanden auf so einen Posten setzen, der eben die Grundsätze des Tarifrechts noch lernen muss.
Es stimmt schon, dass die Leitung eines Bereichs/Abteilung/Sachgebiet/Team nicht jedes Detail kennen muss. Aber ganz ehrlich: Stell dir mal vor, es würde sich um die Stelle "Leitung Kompetenzzentrum Jobcenter" handeln und der (vermeintliche) Bewerber würde hier folgende Fragen stellen:
"Wo kann man das denn mit dem Bürgergeld nachlesen?" und du würdest das SGB II verlinken und er würde dann nachfragen "Wie soll man denn hier rauslesen, wer hier wieviel Bürgergeld bekommt?"...
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Also du meinst die tägliche Realsatir, die man erleben darf🤪😱
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An vielen Tagen wünsche ich mir Spid einfach zurück. :o
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Also du meinst die tägliche Realsatir, die man erleben darf🤪😱
Realsatire trifft es! :D