Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Liedermann am 03.08.2024 16:05
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Guten Tag,
ich wollte mal fragen, ob es möglich ist herauszufinden, ob ein Verfahren zum Entfernung aus dem Dienst eingeleitet wurde. Sei es beim Verwaltungsgericht oder durch Einsicht in die Personalakte. Oder kriegt man die Hiobsbotschaft ein Tag vor Entlassung? Im Worst-case-scenario gibt es ja Fristen, die man Einhalten muss.
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Niemand?
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Im Vorbereitungsdienst geschlafen?
Vor jedem belastenden Verwaltungsakt ist der Betreffende anzuhören. Basic: Verwaltungsrecht
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Und wenn man nur auf Probe ist?
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Ein Beamter auf Probe kann entlassen werden, wenn er sich in der Probezeit nicht bewährt. Eine Bewährung setzt voraus, dass er nach seiner Eignung und Befähigung voraussichtlich den Anforderungen gerecht wird, die mit einem Beamtenstatus auf Lebenszeit verbunden sind. Gründe für die Entlassung können ernsthafte Zweifel des Dienstherrn an der Eignung in gesundheitlicher, in charakterlicher oder in fachlicher Hinsicht sein. Üblicherweise wird spätestens nach zwölf Monaten, bei Probezeiten von mehr als zwölf Monaten eine weitere Beurteilung zum Ablauf der Probezeit erstellt.
Ein Verfahren am Verwaltungsgericht brauchts dafür notwendigerweise nicht.
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Also wird man einfach entlassen ohne vorher angehört zu werden?
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Hattest Du kein Beamtenrecht?
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Nein
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Hattest Du kein Beamtenrecht?
Es soll Beamte geben, die im technischen Dienst tätig sind. Diesen wurde regelmäßig nur rudimentär etwas zum Verwaltungsrecht, aber nicht zwangsweise zum Beamtenrecht erzählt. Mittlerweile kann man bestimmt auch irgendwo irgendwie ohne Laufbahnausbildung Beamter werden.
Jedenfalls führt die Gegenfrage zwar kurz zu einem Überlegenheitsgefühl, ist aber sonst nicht weiter hilfreich.
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Es gibt auch die Spezies „Beamteter Lehrer“, die seltenst ihre beamtenrechtlichen Pflichten, dafür aber alle Rechte und Privilegien kennt. ;)
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Als BaL kann eine Entlassung nur das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens mit vorheriger Anhörung sein und man muss schon ein erhebliches Fehlverhalten an den Tag legen, bis es so weit kommt. BaP kann eine charakterliche Nichteignung festgestellt werden, die dann zu einer Nichternennung als BaL führt. Die Nichteignung muss durch Beurteilung mit vorherigen Beurteilungsgespräch o.ä. dokumentiert werden. Grundsätzlich sind natürlich auch Disziplinarverfahren bei BaP denkbar, wenn beispielsweise strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden.
Ich hätte aber schon erwartet, dass im Vorbereitungsdienst jeglicher Coleur Beamtenrecht zumindest mal angeschnitten wird, bei meinem Referendariat im technischen Dienst war es jedenfalls so.
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Die Beamtenschaft weicht zur Nachwuchsgewinnung und aus Stellenbesetzungsdruck halt zunehmend von den eigenen aber gerne nach außen propagierten Grundsätzen wie "Bestenauslese", Laufbahnbefähigung usw. ab. ;D
Insbesondere Quereinsteigern wird dann nicht mal mehr das kleine Einmaleins des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses vermittelt. Diese Vertreter kennen dann nur noch ihre Rechte und Privilegien, Pflichten haben andere ;D
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Bei uns werden regelmäßig Angestellte in das Beamtenverhältnis berufen und bekommen dann 0,0% Aus- oder Weiterbildung im Beamten- oder Verwaltungsrecht.
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Es gibt auch die Spezies „Beamteter Lehrer“, die seltenst ihre beamtenrechtlichen Pflichten, dafür aber alle Rechte und Privilegien kennt. ;)
Ohoh, bemüht sich hier jemand um eine Neiddebatte?
In der Tat ist es aber so, dass der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte — je nach Bundesland — nur noch sehr wenig bis überhaupt kein Dienstrecht beinhaltet. An dieser Stelle ist eine Verbandsmitgliedschaft hilfreich. Ein guter Verband bietet eine verlässliche, kostenlose Dienstrechtsberatung.
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Nein, keine Neiddebtte, da ich selber Beamter bin, aber aus verschiedensten Gründen mehrfach von
Lehrern das Beamtenrecht erklärt bekommen habe.
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Nein, keine Neiddebtte, da ich selber Beamter bin, aber aus verschiedensten Gründen mehrfach von
Lehrern das Beamtenrecht erklärt bekommen habe.
Dann entschuldige ich mich für das Missverständnis. Erklärende, besserwissende Lehrer*innen können in der Tat anstrengend sein. Und das sage ich als Lehrer. ;-)
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Es gibt auch die Spezies „Beamteter Lehrer“, die seltenst ihre beamtenrechtlichen Pflichten, dafür aber alle Rechte und Privilegien kennt. ;)
Die meisten Lehrer im Beamtenverhältnis, die ich so kenne, kennen weder ihre Privilegien noch ihre Rechte und Pflichten, insofern sich diese aus dem Beamtenverhältnis ergeben. ;-)
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Warum gehen immer alle davon aus, dass man Ahnung von Beamtenrecht, Verwaltungsrecht oder was es so geben mag hat.
Ich hatte ebenfalls weder Laufbahnausbildung, Referendariat, Schulungen noch sonstwas.
Meine Schnittpunkte damit ist, dass mir eine Urkunde in die Hand gedrückt wurde und das wars.
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Warum gehen immer alle davon aus, dass man Ahnung von Beamtenrecht, Verwaltungsrecht oder was es so geben mag hat.
Das besondere Dienst- und Treueverhältnis stellt mehr oder minder Anforderungen an die Person, auch in ihrem privaten Leben. Es ist zumindest förderlich, Kenntnis von diesen Anforderungen zu haben. Ich erachte es als notwendig, Kenntnis der Folgen eigenen Handelns - Entgegennehmen einer Ernennungsurkunde - zu haben.
Unabhängig davon ist die Sachlage so, dass nicht jeder Beamte Kenntnis der mit der Verbeamtung einhergehenden Rechte und Pflichten hat. Dies ist änderungswürdig. Jedenfalls hilft es nicht weiter und zeugt von wenig sozialer Kompetenz, wenn beamtenrechtlich unerfahrene Beamte für diesen Umstand verspottet werden.
Es gibt immer eine Person, die mehr über Beamtenrecht weiß, als man selbst. Prof. Dr. Dr. h.c. Battis weiß mehr über Beamtenrecht, als ich jemals wissen werde. Ich weiß mehr über Beamtenrecht, als die meisten hier. Prof. Dr. Dr. h c. Battis und ich würden nie auf die Idee kommen, weniger Wissenden vorzuhalten, dass sie weniger über Beamtenrecht wissen.
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Dieser respektvolle Ton, unabhängig von Kenntnissen im Beamten... da fühlt man sich gleich zuhause. Aber es ist auch clar, dass es immer Menschen gibt, die sich überlegen fühlen müssen.
Hier lernt man schon einiges durch das kollektive Wissen. Manchmal finde ich Paragraphen auch schwer zu kesen/verstehen.
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Das besondere Dienst- und Treueverhältnis stellt mehr oder minder Anforderungen an die Person, auch in ihrem privaten Leben.
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Unabhängig davon ist die Sachlage so, dass nicht jeder Beamte Kenntnis der mit der Verbeamtung einhergehenden Rechte und Pflichten hat. Dies ist änderungswürdig.
Ich habe so einiges gelernt durch das Forum hier und davon angeregten Suchen nach mehr Informationen. Aber das kann nicht der Weg sein.
Ich stimme dir zu, dass es änderungswürdig ist und sehe hier jedoch eine Bringschuld des Dienstherren. Gerade mit den heutigen technischen Möglichkeiten müsste es ein leichtes sein, eine Art Crashkurs zu organisieren, der aus aufgezeichneten Videos oder live online Vorlesungen bestehen könnte.
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Das besondere Dienst- und Treueverhältnis stellt mehr oder minder Anforderungen an die Person, auch in ihrem privaten Leben. Es ist zumindest förderlich, Kenntnis von diesen Anforderungen zu haben. Ich erachte es als notwendig, Kenntnis der Folgen eigenen Handelns - Entgegennehmen einer Ernennungsurkunde - zu haben.
Nehmen wir als Beispiel mal einen ganz einfachen Grundschullehrer, der vielleicht im Vorfeld schon ein paar Jahre als Angestellter absolviert hat: Welche besonderen "Anforderungen", die das Beamtenverhältnis mit sich bringt, "sollte" der denn unbedingt kennen? Er wird jetzt bestimmt nicht anfangen, Straftaten zu begehen und dann aus allen Wolken fallen, wenn er deswegen entlassen wird. Die Remonstrationspflicht wäre was, aber wie oft begegnet einem das als Lehrer? Der Rest ergibt sich, wenn es "dran" ist... (PKV, Beihilfe, Beurteilungen etc...)
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Also..... Du müsstest vielleicht etwas mehr erzählen über Sachverhalt und Rahmenbedingungen. Deine Art eine Antwort zu erringen, bzw. ein Problem zu lösen lässt nur Ansatzweise erkennen, dass eine ernsthafte Antwort gesucht wird.
Um welches Beamtenverhältnis geht es?
- auf Widerruf ?
- auf Probe ?
- Lebenszeit ?
hat man bereits ein Disziplinarverfahren eröffnet ?
wurde eine Bewährung nicht festgestellt ?
Unterm Strich, was willst du eigentlich ?
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Das besondere Dienst- und Treueverhältnis stellt mehr oder minder Anforderungen an die Person, auch in ihrem privaten Leben. Es ist zumindest förderlich, Kenntnis von diesen Anforderungen zu haben. Ich erachte es als notwendig, Kenntnis der Folgen eigenen Handelns - Entgegennehmen einer Ernennungsurkunde - zu haben.
Nehmen wir als Beispiel mal einen ganz einfachen Grundschullehrer, der vielleicht im Vorfeld schon ein paar Jahre als Angestellter absolviert hat: Welche besonderen "Anforderungen", die das Beamtenverhältnis mit sich bringt, "sollte" der denn unbedingt kennen? Er wird jetzt bestimmt nicht anfangen, Straftaten zu begehen und dann aus allen Wolken fallen, wenn er deswegen entlassen wird. Die Remonstrationspflicht wäre was, aber wie oft begegnet einem das als Lehrer? Der Rest ergibt sich, wenn es "dran" ist... (PKV, Beihilfe, Beurteilungen etc...)
Urlaubsregelungen, zum Beispiel. Es gibt tatsächlich einige Lehrer*innen, die davon ausgehen, dass sie vom ersten bis zum letzten Ferientag frei haben. Und diese Feststellung hat nichts mit der Neiddebatte zu tun, schließlich bin ich selbst Lehrer...
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Es gibt wenige Lehrer, die Ferien mit Urlaub verwechseln. Die meisten wissen ganz genau, dass es "lediglich" Unterrichtsfreie Zeit ist und alle wissen, dass die Ferien mit in die Korrekturfristen zählen.
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Also..... Du müsstest vielleicht etwas mehr erzählen über Sachverhalt und Rahmenbedingungen. Deine Art eine Antwort zu erringen, bzw. ein Problem zu lösen lässt nur Ansatzweise erkennen, dass eine ernsthafte Antwort gesucht wird.
Um welches Beamtenverhältnis geht es?
- auf Widerruf ?
- auf Probe ?
- Lebenszeit ?
hat man bereits ein Disziplinarverfahren eröffnet ?
wurde eine Bewährung nicht festgestellt ?
Unterm Strich, was willst du eigentlich ?
Beamter auf Probe, der herausfinden möchte, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde bzw. eine Entlassung.
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Hallo,
Falls die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet haben sollte, wird der Dienstherr informiert, auch dann wenn die etwaige Straftat in der Freizeit begangen wurde. Der Dienstherr würde sich dann sichrlich sich auch bei Dir melden und ein Disziplinarverfahren einleiten, das aber wahrscheinlich bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhend gestellt würde. In dem Fall würde ich unbedingt eine anwaltliche Vertretung suchen.
Solltest kein Strafverfahren gegen Dich geführt werden, gibt es auch kein Disziplinarverfahren. Ordnungswidrigkeit wie zu schnelles Fahren führen nicht zu einem Disziplinarverfahren.
Davon unabhängig ist aber die Feststellung der charakterlichej Nicht-Eignung als BaP. Dieses würde der Dienstherr aufgrund deines dienstlichen Verhalten selbst feststellen. Wenn es da ein Problem gäbe, würde das spätestens bei der Beurteilung zur Sprache kommen. Normalerweise würde man dann auch nicht gleich entlassen, sondern die Probezeit verlängern.
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Beamter auf Probe, der herausfinden möchte, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde bzw. eine Entlassung.
Es scheint ja irgendwas zu geben, was dir Anlass zur Sorge gibt. Vielleicht willst du den Sachverhalt ja irgendwie erläutern?
"Einfach so" wird man ja auch einen BaP normalerweise nicht los, sondern es gibt gewisse Hürden - wenn auch etwas kleinere als beim BaL.
Also wir müssen ja - abgesehen von gesundheitlichen Dingen (selbst dann muss andere Verwendung geprüft werden) oder Wegfall der Aufgabe, um die es hier nicht zu gehen scheint - schon von größeren Verfehlungen reden, die als BaL mindestens die Kürzung von Dienstbezügen zur Folge hätte...
Zur charakterlichen Eignung und Verlängerung der Probezeit hat clarion ja schon etwas gesagt.
Und wenn ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, wirst du davon schon was mitbekommen (Anhörung vor belastendem VA, wurde auch schon gesagt)...
Insgesamt wirst du schon nicht von heute auf morgen einfach eine Entlassungsurkunde kriegen (können).