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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: lto am 04.08.2024 09:26
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Hallo,
wenn man als schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und am 6.6.24 eine Absage per Mail erhalten hat, dann hat man wie lange Zeit, eine Entschädigungszahlung geltend zu machen? Bis zum 2.8., 3.8. oder 5.8.?
Dankeschön.
LG
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Der Zugang der Geltendmachung beim Arbeitgeber muss spätestens am 06.08.2024 erfolgt sein.
Siehe § 15 Abs. 4 AGG
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*dranhäng
Was wäre bei einer Absage vom 3.6., wenn der 3.8. ein Samsrag ist/war?
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*dranhäng
Was wäre bei einer Absage vom 3.6., wenn der 3.8. ein Samsrag ist/war?
§193 BGB -> nächster Werktag = Montag.