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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: lto am 04.08.2024 09:26

Titel: Fristende AGG
Beitrag von: lto am 04.08.2024 09:26
Hallo,

wenn man als schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und am 6.6.24 eine Absage per Mail erhalten hat, dann hat man wie lange Zeit, eine Entschädigungszahlung geltend zu machen? Bis zum 2.8., 3.8. oder 5.8.?

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Fristende AGG
Beitrag von: andreb am 04.08.2024 18:23
Der Zugang der Geltendmachung beim Arbeitgeber muss spätestens am 06.08.2024 erfolgt sein.


Siehe § 15 Abs. 4 AGG
Titel: Antw:Fristende AGG
Beitrag von: kraemerchen am 04.08.2024 20:30
*dranhäng

Was wäre bei einer Absage vom 3.6., wenn der 3.8. ein Samsrag ist/war?
Titel: Antw:Fristende AGG
Beitrag von: SamFisher am 04.08.2024 22:13
*dranhäng

Was wäre bei einer Absage vom 3.6., wenn der 3.8. ein Samsrag ist/war?

§193 BGB -> nächster Werktag = Montag.