Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jdyde am 06.08.2024 10:47
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Hallo zusammen,
ich habe auf der Arbeit aktuell folgenden Fall:
Ich bin im kommunalen öffentlichen Dienst vorhaltend in einer EG12 Stelle angestellt worden.
Da für ebendiese ein erfolgreicher Bachelorstudiengang vonnöten war, war ich bis zu diesem Abschluss in EG10 eingruppiert (eine überbrückende Regelung macht dies möglich).
Nun habe ich mein Studium im April diesen Jahres abschließen können. Da meine Höhergruppierung allerdings erst durch eine Verbandsversammlung beschlossen werden musste, wurde die Höhergruppierung erst im Juli wirksam.
Nun ist meine Frage:
steht mir eine rückwirkende Nachzahlung der Entgeltdifferenz bis April zu, da ich ab Zeitpunkt der Bachelor-Urkunde schon die höherwertige Tätigkeit ausgeübt habe?
Auf Nachfrage wurde dies verneint und mir wurde mitgeteilt, dass das neue Entgelt erst ab Zeitpunkt der Verbandsversammlung gezahlt werden kann.
Es ist aber doch nicht mein verschulden, dass erst im Juli getagt wurde, oder?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Hilfe!
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Wann wurden denn die Höherwertigen Tätigkeiten wirksam übertragen?
Falls dies erst durch die Verbandsversammlung erfolgt ist, dürfte es rückwirkend kein Geld geben. Falls du diese Tätigkeit bereits seit Einstellung wirksam übertragen bekommen hast hätte dir evtl. eine Zulage zugestanden.
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Also offiziell übertragen wurde gar nichts. Ich mache dieselbe Tätigkeit mit dem gleichen Aufgabenspektrum wie vorher auch. Es wurde nur immer gesagt, dass vor dem Studium die curriculare Verantwortung von einem dafür angestellten Kollegen übernommen wird. Allerdings habe ich diese auch nach dem Studium nicht, das schulische Curriculum steht.
De Facto mache ich genau das gleiche wie vorher auch.
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Bist Du als Ingenieur tätig?
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Nein als Lehrkraft an einer Rettungsdienstschule
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Wer ist denn Betreiber der Rettungsdienstschule und ist diese an den TVöD gebunden?
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Hier die Tätigskeitsmerkmale:
Entgeltgruppe 10
Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation.
Entgeltgruppe 11
Lehrkräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 als stellvertretende Leiterinnen oder Leiter oder als Fachbereichsleiterinnen oder Fachbereichsleiter einer Rettungsdienstschule.
Entgeltgruppe 12
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 als Leiterinnen oder Leiter einer Rettungsdienstschule.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 als stellvertretende Leiterinnen oder Leiter oder als Fachbereichsleiterinnen oder Fachbereichsleiter einer Rettungsdienstschule.
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 als Leiterinnen oder Leiter einer Rettungsdienstschule.
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Hallo zusammen,
ich habe auf der Arbeit aktuell folgenden Fall:
Ich bin im kommunalen öffentlichen Dienst vorhaltend in einer EG12 Stelle angestellt worden.
Da für ebendiese ein erfolgreicher Bachelorstudiengang vonnöten war, war ich bis zu diesem Abschluss in EG10 eingruppiert (eine überbrückende Regelung macht dies möglich).
Nun habe ich mein Studium im April diesen Jahres abschließen können. Da meine Höhergruppierung allerdings erst durch eine Verbandsversammlung beschlossen werden musste, wurde die Höhergruppierung erst im Juli wirksam.
Momentmal du saßt jetzt von Anfang an auf ner E12 Stelle und musstest dich dafür nun qualifizeiren. Das heißt die höherwertigen Tätigkeiten wurden dir wenn ich das richtig lese ab Einstellung übertragen oder?
Das würde bedeuten, dass dir theoretisch (wenn TVÖD gilt und nicht nur nach TVÖD bezahlt wird) schon die ganze ZEit eine Zulage zugestanden hätte und deine Stufenlaufzeit von E12 seit Einstellung läuft. Auch hättest du dann theoretisch E11 bekommen sollen nicht E10
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Bist Du Leiter oder stellv. Leiter der Rettungsdiensschule? Oder nur Lehrkraft?
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Wer ist denn Betreiber der Rettungsdienstschule und ist diese an den TVöD gebunden?
Die Rettungsdienstschule ist kommunal.
Momentmal du saßt jetzt von Anfang an auf ner E12 Stelle und musstest dich dafür nun qualifizeiren. Das heißt die höherwertigen Tätigkeiten wurden dir wenn ich das richtig lese ab Einstellung übertragen oder?
Das würde bedeuten, dass dir theoretisch (wenn TVÖD gilt und nicht nur nach TVÖD bezahlt wird) schon die ganze ZEit eine Zulage zugestanden hätte und deine Stufenlaufzeit von E12 seit Einstellung läuft. Auch hättest du dann theoretisch E11 bekommen sollen nicht E10
Genau, also es ist so dass das ganze eine Übergangsregelung ist, da der Beruf des Notfallsanitäters noch sehr jung ist. Aufgrund dessen, dass es wenig Lehrkräfte gab / gibt, ist es erlaubt ein berufsbegleitendes Studium zu absolvieren. Während dieser Zeit wird man in EG10 eingruppiert. Dennoch übt man die Tätigkeit eines Klassenlehrers aus.
Seit Vollendung des Studiums bin ich nun offiziell in EG 12. Wie ich schon meinte wurde immer mit der "Verantwortung" argumentiert, dass diese während des Studiums von der Führungskraft übernommen wird. Allerdings hat sich wie gesagt seit meinem Bachelor nichts verändert.
Mich wundert es nur, da ich seit April ja meine "höherwertigere Ausbildung" habe und demnach doch auch ab April danach bezahlt werden müsste auch wenn die Verbandsversammlung später war?
Bist Du Leiter oder stellv. Leiter der Rettungsdiensschule? Oder nur Lehrkraft?
Ich bin Klassenlehrer.
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Ich bin Klassenlehrer.
Dann wäre die E10 nach der Angaben von tvoedanwender die richtige Entgeltgruppe. Sicher, dass du Tätigkeiten nach E12 ausführen sollst oder lediglich eine E12-Stelle vorhanden ist?
Oder woraus ergibt sich deine Eingruppierung?
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Oder EG 11 falls entsprechende zusätzlich Aufgaben wirksam, von dafür befugtem Personal, übertragen wurden.
Die ausgeübte Tätigkeit bewirkt leider keine höhere Eingruppierung.