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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Andreas Recht am 07.08.2024 13:47
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wie hoch mein Urlaubsanspruch ist, wenn ich zum 30.09. des Jahres kündige (Arbeitsverhältnis besteht seit mehreren Jahren) und ich eine Arbeitsvertrag gem. gem. TVÖD - Kommunen habe? 9/12 von 30?
Viele Grüße
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wie hoch mein Urlaubsanspruch ist, wenn ich zum 30.09. des Jahres kündige (Arbeitsverhältnis besteht seit mehreren Jahren) und ich eine Arbeitsvertrag gem. gem. TVÖD - Kommunen habe? 9/12 von 30?
Viele Grüße
Richtig. Also 23 Tage (22,5 aufgerundet). Wenn es nahtlos weiter geht, kriegst du (bei auch 30 Tagen Jahresanspruch) durch zwei mal aufrunden einen Tag zusätzlich für das Jahr. :)
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Laut § 6 BurlG wir bereits erhaltener Urlaub auf den beim neuen Arbeitgeber zustehenden Urlaub angerechnet.
Falls eine Bescheinigung über den erhaltenen Urlaub vorgelegt werden muss, dürften es trotzdem nur noch 7 Resttage Urlaub sein.
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Die Bescheinigung wurde bei mir auch verlangt, auch mit Wechseltermin 01.10., ich hab trotzdem dadurch 31 Tage bekommen insgesamt. Vielleicht hab ich aber auch nur Glück gehabt oder jemand hat geschlafen. Man wird es nicht erfahren.
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Die Bescheinigung wurde bei mir auch verlangt, auch mit Wechseltermin 01.10., ich hab trotzdem dadurch 31 Tage bekommen insgesamt. Vielleicht hab ich aber auch nur Glück gehabt oder jemand hat geschlafen. Man wird es nicht erfahren.
Ich würde sagen Glück - normal sollte, wie von ich1974 beschrieben, ein Gesamturlaub von 30 Tagen zustandekommen.