Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Casa am 11.08.2024 17:13
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Ich brauche mal euer Schwarmwissen.
Ein Beamter auf Lebenszeit befindet sich nach Bewerbung auf einem höher bewertetem Dienstposten. Die Erprobung ist beendet, es soll über die Bewährung entschieden werden.
Ist die Bewährungsentscheidung eine Bewertung der Leistung innerhalb der Erprobungszeit oder muss mit der Bewährungsentscheidung eine Prognose getroffen werden, der Beamte wird den Anforderungen des höher bewerteten Dienstposten / des Statusamtes gerecht?
Ggf. liegt eine Mischung aus rückblickender und prognostischer Bewertung und Entscheidung vor.
Ich kann nur Entscheidungen zu Beamten auf Probe und deren Probezeitbeurteilung finden. Sind die Entscheidungen übertragbar?
Danke!
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Der ddr die Vorgesetze muss entscheiden, ob man sich bewährt hat. Und man wird aus der Leistung der Vergangenheit eine Prognose für die Zukunft treffen. Alles Andere wäre doch unnatürlich.