Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Igel1 am 12.08.2024 14:44
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand helfen... im Oktober 2014 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Im Februar 2015 habe ich auf dieses Schreiben die Bestätigung des Erhalts bekommen. In diesem Schreiben steht, das der Fall aktuell nicht bearbeitet werden kann da keine Tätigkeitsbeschreibung vorliegt, mir jedoch keine Ansprüche verloren gehen. Jetzt endlich nach 10 Jahren (ja ich weiß Wahnsinn) ist die Stelle bewertet worden und die höhere Entgeltgruppe ist rausgekommen.
Ab wann bekomme ich die Differenz von EG 6 (Stufe 6) zur EG 7 nachgezahlt.
Lieben Dank für eure Antworten.
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Rein rechtlich: Ab sofort, rückwirkend für maximal 6 Monate (tarifliche Ausschlussfrist). Vielleicht lässt sich dein Arbeitgeber jedoch aufgrund des "Antrags" mit sich reden und zahlt die Differenz für den gesamten Zeitraum.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie optimistisch ist es denn zu denken, das der komplette Zeitraum bezahlt wird?
In meiner Eingangsbestätigung steht: Durch die sich noch herauszögernde Zeit entstehen Ihnen keiner Nachteile. Eventuelle Nachzahlungen aufgrund einer höheren Eingruppierung werden Ihnen unabhängig vom Bearbeitungszeitpunkt rückwirkend gezahlt.
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Na mit so einer Zusicherung des AG wäre ich dann schon eher optimistisch.
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Vielen Dank, dann bin ich ja gespannt.
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Ich hatte einen ähnlich gelagerten Fall. Allerdings waren die Forums-Teilnehmer da eher pessimistisch. Einen Unterschied zum oben genannten Fall kann ich nicht erkennen.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123990.0.html
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Der Unterschied ist, dass es ein Schriftstück des AG gibt, welches man u.U. als Anerkennung seiner Geltendmachung der Ansprüche werten kann.
In deinem Fall hat der AG auf einen "Antrag" nicht reagiert, der auch nicht erforderlich und vorgesehen ist.