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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Elferich am 14.08.2024 11:58

Titel: TV-L - Urlaubsanspruch bei Eintritt am 15.06.2024
Beitrag von: Elferich am 14.08.2024 11:58
Hallo,

nach unseren bisherigen Berechnung hat der Mitarbeitende einen Anspruch von 15 Tagen.
Gem. § 26 TVL, Abs. 2 b), bleibt § 5 Bundesurlaubsgesetz unberührt.

Unsere neue P&I Software rechnet allerdings Mindesturlaub von 20 Tagen.

Was ist denn jetzt korrekt?

Vielen Dank.
Titel: Antw:TV-L - Urlaubsanspruch bei Eintritt am 15.06.2024
Beitrag von: McOldie am 14.08.2024 17:26
Für Arbeitnehmer, die in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs eingestellt werden, sieht das BUrlG eine Zwölftelung des Urlaubsanspruchs nur für den Fall vor, dass sie vor Erfüllung der Wartezeit, also vor Bestehen des Arbeitsverhältnisses für sechs volle Beschäftigungsmonate, wieder ausscheiden. Bleiben sie dagegen über diese Frist hinaus im Arbeitsverhältnis – und sei es auch nur für einen Tag –, haben sie die Wartezeit erfüllt und Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Insoweit hat die P&I Software recht.