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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: trulu am 16.08.2024 11:20
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Können angehäufte Minderstunden, auf ausdrücklichen Wunsch des AN, mit Urlaubstagen verrechnet werden, sodass die Minderstunden nicht durch Überstunden ausgeglichen werden müssen?
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Nein. Man kann Urlaubsstunden nicht verkaufen.
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Nein. Man kann Urlaubsstunden nicht verkaufen.
Dazu ergänzend: Es würde auch den Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs unterlaufen.
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Können angehäufte Minderstunden, auf ausdrücklichen Wunsch des AN, mit Urlaubstagen verrechnet werden, sodass die Minderstunden nicht durch Überstunden ausgeglichen werden müssen?
Nein, weil Stundenkonten und Urlaub zwei unterschiedliche Dinge sind und laut Gesetz getrennt werden müssen.
Nein, weil angefallene Minusstunden nicht mit "Überstunden" ausgeglichen werden sondern mit dem nachholen regulärer Arbeitszeit.
Also nein, es gibt dafür keinen legalen Weg.
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Am einfachsten ist es doch, sofern die Minusstunden nicht durch nachholen reingeholte werden können (oder der MA nicht will) ihn auf TZ setzen und VZ arbeiten lassen bis er sie reingeholt hat.
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2ie kann dass passieren, dass soviele Minusstunden auflaufen, dass man darüber nachdenken muss, Urlaub einzusetzen?
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2ie kann dass passieren, dass soviele Minusstunden auflaufen, dass man darüber nachdenken muss, Urlaub einzusetzen?
Nein, siehe Oben.
MoinMoin hat das schon vorweg genommen: Teilzeit und entsprechend weniger Entgelt wären die legale Lösung - so lange bis die "Minusstunden" ausgeglichen sind.
Allerdings ist fraglich wieso so viele Minusstunden überhaupt anfallen können - rechtlich muss es in der Dienstvereinbarung zum Arbeitszeitkonto eine Definition zum Maximalstand geben.
Gibt es diese Nicht (oder nicht einmal eine Dienstvereinbarung) gäbe es auch keine Minusstunden sondern der Arbeitnehmer hätte schlicht seine Arbeit nicht erfüllt und müsste dann mit Lohneinbußen rechnen.
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Wo erkennt ihr denn, dass es sich um viele Stunden handelt 🤔
Ein oder 2 Tage wären ja nicht übermäßig viel. Hier schieben manche 100+ Stunden als Überstunden vor sich her.