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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: trulu am 16.08.2024 11:20

Titel: Minder Stunden mit Urlaub verrechnen
Beitrag von: trulu am 16.08.2024 11:20
Können angehäufte Minderstunden, auf ausdrücklichen Wunsch des AN, mit Urlaubstagen verrechnet werden, sodass die Minderstunden nicht durch Überstunden ausgeglichen werden müssen?
Titel: Antw:Minder Stunden mit Urlaub verrechnen
Beitrag von: MoinMoin am 16.08.2024 12:27
Nein. Man kann Urlaubsstunden nicht verkaufen.
Titel: Antw:Minder Stunden mit Urlaub verrechnen
Beitrag von: Umlauf am 16.08.2024 13:50
Nein. Man kann Urlaubsstunden nicht verkaufen.

Dazu ergänzend: Es würde auch den Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs unterlaufen.
Titel: Antw:Minder Stunden mit Urlaub verrechnen
Beitrag von: Iunius am 16.08.2024 20:26
Können angehäufte Minderstunden, auf ausdrücklichen Wunsch des AN, mit Urlaubstagen verrechnet werden, sodass die Minderstunden nicht durch Überstunden ausgeglichen werden müssen?

Nein, weil Stundenkonten und Urlaub zwei unterschiedliche Dinge sind und laut Gesetz getrennt werden müssen.
Nein, weil angefallene Minusstunden nicht mit "Überstunden" ausgeglichen werden sondern mit dem nachholen regulärer Arbeitszeit.

Also nein, es gibt dafür keinen legalen Weg.
Titel: Antw:Minder Stunden mit Urlaub verrechnen
Beitrag von: MoinMoin am 17.08.2024 10:33
Am einfachsten ist es doch, sofern die Minusstunden nicht durch nachholen reingeholte werden können (oder der MA nicht will) ihn auf TZ setzen und VZ arbeiten lassen bis er sie reingeholt hat.

Titel: Antw:Minder Stunden mit Urlaub verrechnen
Beitrag von: clarion am 18.08.2024 07:55
2ie kann dass passieren, dass soviele Minusstunden auflaufen, dass man darüber nachdenken muss, Urlaub einzusetzen?
Titel: Antw:Minder Stunden mit Urlaub verrechnen
Beitrag von: Iunius am 18.08.2024 18:00
2ie kann dass passieren, dass soviele Minusstunden auflaufen, dass man darüber nachdenken muss, Urlaub einzusetzen?

Nein, siehe Oben.

MoinMoin hat das schon vorweg genommen: Teilzeit und entsprechend weniger Entgelt wären die legale Lösung - so lange bis die "Minusstunden" ausgeglichen sind.
Allerdings ist fraglich wieso so viele Minusstunden überhaupt anfallen können - rechtlich muss es in der Dienstvereinbarung zum Arbeitszeitkonto eine Definition zum Maximalstand geben.
Gibt es diese Nicht (oder nicht einmal eine Dienstvereinbarung) gäbe es auch keine Minusstunden sondern der Arbeitnehmer hätte schlicht seine Arbeit nicht erfüllt und müsste dann mit Lohneinbußen rechnen.
Titel: Antw:Minder Stunden mit Urlaub verrechnen
Beitrag von: Albeles am 18.08.2024 18:05
Wo erkennt ihr denn, dass es sich um viele Stunden handelt 🤔
Ein oder 2 Tage wären ja nicht übermäßig viel. Hier schieben manche 100+ Stunden als Überstunden vor sich her.