Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Stift am 16.08.2024 17:09
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Mich interessiert, was mit der Personalakte meines jetzigen Arbeitgebers passiert. Ich wechsel vom TVL in den unteren öffentlichen Dienst. Mein neuer Arbeitgeber hat kein Interesse an der noch aktuellen Personalakte. Angenommen, ich bewerbe mich später vom neuen Arbeitgeber wieder zum öffentlichen Dienst (TVL). Wird die Personalakte des vorherigen Arbeitgebers dann angefordert oder ist diese durch die aktuelle Personalakte hinfällig?
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Was ist denn der "untere öffentliche Dienst"?
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Angelehnt an den öffentlichen Dienst. So herum ist es richtig.
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Es bestehen keine tariflichen oder spezielle gesetzliche Regelungen über Aufbewahrungsfristen für Personalakten. Grundsätzlich gilt, dass personenbezogene Daten nach Zweckerreichung vernichtet bzw. gelöscht werden.
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Die für Personalakteninhalte relevanten Aufbewahrungsfristen sind über zahllose Einzelgesetze verstreut geregelt.
Als arbeitsrechtliche Faustregel kann zugrunde gelegt werden: Personalakten sind mindestens so lange aufzubewahren, wie ein Beschäftigter Ansprüche geltend machen kann. Maßgeblich ist also die Ausschlussfrist gem. § 37 TV-L und für Sachverhalte, die nicht der Ausschlussfrist unterliegen, die regelmäßige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB.
Eine über 3 Jahre hinausgehende Aufbewahrungspflicht für Personalunterlagen besteht für Lohn- und Sozialversicherungsunterlagen.
Für steuerrechtlich relevante Bestandteile der Personalakten sind in § 41 EStG Aufbewahrungspflichten für Personalakten geregelt.
Bei einem Arbeitgeberwechsel wird die Personalakte nicht weitergegeben