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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Neugierde80 am 18.08.2024 20:14

Titel: Anlassbeurteilung wenn Sachgebietsleitung in Ruhestand geht?
Beitrag von: Neugierde80 am 18.08.2024 20:14
Hallo zusammen,

könnt Ihr mir sagen, ob man als Angestellter auch eine Anlassbeurteilung selbst beantragen kann, wenn die Sachgebietsleitung in den Ruhestand geht?
Hintergrund: Einstellung erfolgte vor 5 Jahren durch diese Sachgebietsleitung, Höhergruppierung (e6 zu e9) vor 2 Jahren erfolgte auf Initiative dieser SGL. Nun geht diese SGL in den Ruhestand, ebenso weitere höhere Positionen, die sehr zufrieden sind.

Ich sehe das ähnlich einem Zwischenzeugnos, welches ich beantragen würde, da die neuen Vorgesetzten kaum eine Bewertung vornehmen können bzw. unklar ist, wie dann eine Beurteilung ausfallen würde.
Titel: Antw:Anlassbeurteilung wenn Sachgebietsleitung in Ruhestand geht?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 18.08.2024 20:30
Dienstliche Beurteilungssysteme sind kein Regelungstatbestand des TVöD bzw. der GewO, dort sind nur Arbeitszeugnisse geregelt. Ggfl. Gibt es darüber bei Euch eine Dienstvereinbarungen, was dienstliche Beurteilungen betrifft.
Titel: Antw:Anlassbeurteilung wenn Sachgebietsleitung in Ruhestand geht?
Beitrag von: MoinMoin am 18.08.2024 20:54
Du hast aber ein Anrecht auf ein Zwischenzeugnis bei solch einem Wechsel.
Titel: Antw:Anlassbeurteilung wenn Sachgebietsleitung in Ruhestand geht?
Beitrag von: clarion am 18.08.2024 23:02
Wenn die Tarifbeschäftigte ins Beurteilungssystem eingebunden sind,  muss der ausscheidende Vorgesetzte einen Beurteilungsbeitrag abliefern, bevor er/ sie geht.