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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Carla am 20.08.2024 09:43
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Folgender Sachverhalt. 2 Mitarbeiter werden innerhalb von 4 Monaten eingestellt, mit identischen Aufgaben und identischem Ausschreibungstext (nur unterschiedliche Entgeltgruppen). Einer bearbeitet quasi die erste Hälfte des Alphabets der andere die zweite Hälfte. Einer wird eben jedoch eine Entgeltgruppe tiefer vergütet, "weil der Stellenplan nicht mehr hergibt". Die Ausbildungen der beiden sind identisch. Jetzt nach etlichen Jahren wurde eine Bewertung der Stellen vorgenommen, und oh Wunder beide nun gleichbewertet. Folgende Frage:
Wäre es nicht die Aufgabe der betreffenden Personalbetreuungsstellen gewesen, vorab zu prüfen, ob die Stelle 2 überhaupt so hätte ausgeschrieben werden dürfen, also in dem Wissen dass zwei Mitarbeiter mit identischen Tätigkieten unterschiedlich bezahlt werden? Hätte es nicht einer sofortigen Bewertung bedurft, um das zu korrigieren. Kurzum, hat die Personalstelle hier einfach ihren Job nicht gemacht?
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Ja
den Stellen und Haushalt ist tariflich irrelevant.
und der Tarifangestellte hat auch gepennt, da er es versäumt hat das ihm tariflich zustehende Entgelt einzufordern.
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ja einfordern per Klage wahrscheinlich ;-)...das ist ja gerade das Problem. Die Frage ist ja, ob es nicht eine Art Verpflichtung gibt, das Tarifrecht korrekt anzuwenden. Anders gefragt, ist dieser Bereich absolut vogelfrei und kann tun und lassen was er will, bis einer eben klagt...oder muss man mittel Fachaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerde agieren? Ich erlebe gerade entweder absolute Inkompetenz oder bereits vorsätzlichen Betrug seitens dafür verantwortlichen Stellen. Der TVÖD und auch höchstrichterliche Urteile werden einfach völlig ignoriert.
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Formal gesehen ist der Tarifvertrag einzuhalten, bei Verstoß wäre dies zwischen den arbeitsvertragsschließenden Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zu klären. Erfolgt keine Klärung hilft das Arbeitsgericht.
Beschwerden führen zu keiner Lösung im Einzelfall; wenn der AN meint, der AG enthalte ihm etwas vor, kann nur das Arbeitsgericht den AG zu einem Handeln oder Unterlassen verurteilen.
Was @carla strebst du denn an?
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Es kann immer noch die Variante bestehen, dass unterschiedliche Aufgaben unterschiedlicher Wertigkeit übertragen wurden. Dann wäre das Handeln des AG korrekt.
Dass in bewusster Kenntnis tarifwidrig gehandelt, würde mich allerdings ebenfalls nicht überraschen. Ich hatte bei einem früheren Arbeitgeber, einer großen Stadttochter mit Anwendung des TVöD, die identische Situation. Die Personalabteilung hatte keine Ahnung vom TVöD. Der Betriebsrat hatte keine Ahnung vom TVöD. Die stärksten Argumente des AG waren "Wir stellen alle neuen Mitarbeitenden erstmal in XY ein" und "Ihre Kolleginnen wurden halt in besseren Zeiten eingestellt". Beide Argumente hatten natürlich keine Relevanz. Als ein Versuch über die Gleichstellungsbeauftragte ("Ich bin nur für Frauen zuständig") ebenfalls fehlschlug, wäre der nächste Schritt eine Eingruppierungsfeststellungsklage gewesen. Das war mir aber zu blöd, einem solchen AG möchte ich meine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen. Der nächste AG hat dann den TVöD korrekt angewandt und bereits im Einstellungsverfahren sehr transparent aufgezeigt, wie er sich die Rechtsmeinung zur Eingruppierung gebildet hat.
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Einer wird eben jedoch eine Entgeltgruppe tiefer vergütet, "weil der Stellenplan nicht mehr hergibt".
.... wenn ich das schon immer lese.
Das ist bei Tarifangestellten sowas von egal, wie der Stellenplan ausgestaltet ist; nur bei Beamten spielen "Planstellen" eine Rolle. Wenn der Stellenplan nur noch eine EG3 Stelle vorsieht, man aber Aufgaben der EG11 wirksam übertragen bekommt, ist nach EG11 zu zahlen. Egal, ob die Kommune Geld hat, der Stellenplan etwas anderes gesagt hat oder sonstiges.
Lasst euch nicht immer mit der Ausrede abspeisen, dass dafür kein Geld da wäre.
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Ja das ist das Problem, ich versuche das seit Monaten hochbezahlten Personalern klarzumachen, ohne Erfolg. Hier kommen Aussagen, die grenzen tatsächlich an Betrug. Unter anderem wird versucht, die Tarifautomatik aufgrund von einem selbst festgestelltem Bewertungsirrtum außer Kraft zu setzen und der nun höher gruppierte Kollege soll von vorn in seiner Stufe beginnen. Begründung: erst mit dem Datum der Übertragung der Arbeitsplatzbeschreibung von der zuständigen Personalstelle an das bewertende Amt seien die Tätigkeitsmerkmale nachweislich erüllt, davor eben nicht. § 37 wird auch gleich außer Acht gelassen. Auch ein Hinweis auf das wirklich aussagekräftige Urteil 6-AZR 459/21 blieb erfolglos. Da hilft wirklich nur klagen. Aber das Problem wäre ja gar nicht erst aufgetreten, wenn man von vornherin darauf achtet, dass gleiche Arbeit auch gleich vergütet wird, deswegen auch meine Eingangsfrage.
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Ja das ist das Problem, ich versuche das seit Monaten hochbezahlten Personalern klarzumachen, ohne Erfolg. Hier kommen Aussagen, die grenzen tatsächlich an Betrug. Unter anderem wird versucht, die Tarifautomatik aufgrund von einem selbst festgestelltem Bewertungsirrtum außer Kraft zu setzen und der nun höher gruppierte Kollege soll von vorn in seiner Stufe beginnen. Begründung: erst mit dem Datum der Übertragung der Arbeitsplatzbeschreibung von der zuständigen Personalstelle an das bewertende Amt seien die Tätigkeitsmerkmale nachweislich erüllt, davor eben nicht. § 37 wird auch gleich außer Acht gelassen. Auch ein Hinweis auf das wirklich aussagekräftige Urteil 6-AZR 459/21 blieb erfolglos. Da hilft wirklich nur klagen. Aber das Problem wäre ja gar nicht erst aufgetreten, wenn man von vornherin darauf achtet, dass gleiche Arbeit auch gleich vergütet wird, deswegen auch meine Eingangsfrage.
Wurden dem betroffenen (vermutlich höhergruppierten) Kollegen zuvor andere Aufgaben übertragen? Bzw. haben sich im Laufe der Zeit die übertragenen Aufgaben geändert?
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nein, absolut nicht. Der niedriger vergütete Kollege hat die Stelle ein paar Monate vor dem höher vergüteten Kollegen begonnen, hatte somit sogar ein paar Monate mehr Erfahrung.
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Ja das ist das Problem, ich versuche das seit Monaten hochbezahlten Personalern klarzumachen, ohne Erfolg. Hier kommen Aussagen, die grenzen tatsächlich an Betrug. Unter anderem wird versucht, die Tarifautomatik aufgrund von einem selbst festgestelltem Bewertungsirrtum außer Kraft zu setzen und der nun höher gruppierte Kollege soll von vorn in seiner Stufe beginnen. Begründung: erst mit dem Datum der Übertragung der Arbeitsplatzbeschreibung von der zuständigen Personalstelle an das bewertende Amt seien die Tätigkeitsmerkmale nachweislich erüllt, davor eben nicht. § 37 wird auch gleich außer Acht gelassen. Auch ein Hinweis auf das wirklich aussagekräftige Urteil 6-AZR 459/21 blieb erfolglos. Da hilft wirklich nur klagen. Aber das Problem wäre ja gar nicht erst aufgetreten, wenn man von vornherin darauf achtet, dass gleiche Arbeit auch gleich vergütet wird, deswegen auch meine Eingangsfrage.
Solche Leute wie wir werden regelmäßig von den Personalern gehasst. Einigen Kollegen in der Personalsachbearbeitung müssen wir bei uns auch immer erzählen wie das läuft.
Die hoffen halt auf die Leute, die sich null mit dem Tarif beschäftigen und denken "passt so".
Um zu wissen, dass beispielsweise der Stellenplan nicht maßgeblich ist, muss man sich schon etwas mit der Materie beschäftigt haben. Eine Vielzahl an Mitarbeitenden wird es nicht hinterfragen und hinnehmen.
Ich würde dort auf jeden Fall am Ball bleiben und ihnen unter anderem mal die Kommentierungen zeigen, aus denen sich ergibt, dass der Stellenplan völlig belanglos ist und die übertragenen Aufgaben (das steht sogar explizit im Tarifvertrag; nicht nur in der Kommentierung) zählen
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Ja das ist das Problem, ich versuche das seit Monaten hochbezahlten Personalern klarzumachen, ohne Erfolg. Hier kommen Aussagen, die grenzen tatsächlich an Betrug. Unter anderem wird versucht, die Tarifautomatik aufgrund von einem selbst festgestelltem Bewertungsirrtum außer Kraft zu setzen und der nun höher gruppierte Kollege soll von vorn in seiner Stufe beginnen. Begründung: erst mit dem Datum der Übertragung der Arbeitsplatzbeschreibung von der zuständigen Personalstelle an das bewertende Amt seien die Tätigkeitsmerkmale nachweislich erüllt, davor eben nicht. § 37 wird auch gleich außer Acht gelassen. Auch ein Hinweis auf das wirklich aussagekräftige Urteil 6-AZR 459/21 blieb erfolglos. Da hilft wirklich nur klagen. Aber das Problem wäre ja gar nicht erst aufgetreten, wenn man von vornherin darauf achtet, dass gleiche Arbeit auch gleich vergütet wird, deswegen auch meine Eingangsfrage.
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, da muss man niemanden etwas klar machen, sondern stumpf das Gericht bemühen, wenn der AG nicht das passende Entgelt überweist oder irgendwer als hochbezahlter Personale anderer Meinung ist oder Fehler macht.
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eine gerichtliche Prüfung könnte auch dazu führen, dass die Tätigkeit in die niedrigere EG einzusortieren ist
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eine gerichtliche Prüfung könnte auch dazu führen, dass die Tätigkeit in die niedrigere EG einzusortieren ist
...und bevor die Frage kommt: Ja, das betrifft dann alle Kollegen, denen diese identischen Tätigkeiten übertragen wurden. Es kann also theoretisch passieren, dass der eine oder andere Kollege eine Entgeltgruppe "verliert" und ein halbes Jahr lang das zuviel gezahlte Gehalt zurückzahlen muss...
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eine gerichtliche Prüfung könnte auch dazu führen, dass die Tätigkeit in die niedrigere EG einzusortieren ist
...und bevor die Frage kommt: Ja, das betrifft dann alle Kollegen, denen diese identischen Tätigkeiten übertragen wurden. Es kann also theoretisch passieren, dass der eine oder andere Kollege eine Entgeltgruppe "verliert" und ein halbes Jahr lang das zuviel gezahlte Gehalt zurückzahlen muss...
Moment, die Frage war, ob es nicht Pflicht der Personaler ist vor!!! Ausschreibung einer Stelle zu prüfen, ob es evtl. Stelleninhaber im SG gibt, die identische Tätigkeiten ausüben, gerade wenn ein Kollege die erste Hälfte des Alphabets bearbeitet und der andere (neue) Kollege die zweite Hälfte des Alphabets bearbeiten soll. Natürlich kann es bei einer Bewertung passieren, dass eine niedrigere EG herauskommt. Das war hier aber nicht die Frage. Wie oben beschrieben, wurde bewertet und nun eine einheitliche EG - Vergütung festgestellt, aber eben jetzt erst nach Jahren.
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Ein AG hat nur die Pflicht sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilde.
Ein Pflicht sich andere MA im SG dabei anzuschauen knn ich nicht sehen, sinnig ist es aber alle mal.
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;) ja hat sicherlich auch mit dem Anspruch an die eigene Arbeit zu tun. Die Überprüfung der Rechtsmeinung zur identischen Eingruppierung identischer Tätigkeiten gehört offensichtlich schon nicht mehr dazu.
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;) ja hat sicherlich auch mit dem Anspruch an die eigene Arbeit zu tun. Die Überprüfung der Rechtsmeinung zur identischen Eingruppierung identischer Tätigkeiten gehört offensichtlich schon nicht mehr dazu.
Sofern es die identische Arbeit ist. Eine Auftrennung nach Alphabet könnte den Eindruck erwecken, dass es die identische Tätigkeit sein könnte.
Aber wenn in der zweiten hälfte des Alphabets mehr schwierige Fälle sind als in der ersten, dann könnte es schon wieder anders aussehen.
Aber ansonsten habe ich diese Frage schon mit dem ersten Post beantwortet:
Wäre es nicht die Aufgabe der betreffenden Personalbetreuungsstellen gewesen, vorab zu prüfen, ob die Stelle 2 überhaupt so hätte ausgeschrieben werden dürfen, also in dem Wissen dass zwei Mitarbeiter mit identischen Tätigkieten unterschiedlich bezahlt werden? Hätte es nicht einer sofortigen Bewertung bedurft, um das zu korrigieren. Kurzum, hat die Personalstelle hier einfach ihren Job nicht gemacht?
Hier die Antwort, etwas korrigiert:
Ja, da hat die Personalstelle geschlampt oder betrügerisch gehandelt.
denn Stellen und Haushalt ist tariflich irrelevant.
und der Tarifangestellte hat auch gepennt, da er es versäumt hat das ihm tariflich zustehende Entgelt einzufordern.
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Und was willst du mit diesem Rumreiten auf die Pflicht
jeder Mensch hat die Pflicht sich an die Verträge, die er abschließt zu halten, der AG, der Personaler, der AN.
Aber wenn der Personaler sich irrt oder eine andere Rechtsmeinung bzgl. der Auslegung des Arbeitsvertrages (TV) hat, dann ist das nichts ungewöhnliches oder Pflicht verletzendes.
Wenn man ihm den Vorsatz nachweisen kann, das er bewusst eine falsche Rechtsmeinung bzgl. Eingruppierung vorgenommen hat, dann ist es halt durchaus etwas anderes.
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Ein Personaler hat mir mal gesagt, dass er vor Ausschreibung auf das Gefüge im SG schauen muss. Und wenn er bei einer neu geschaffenen Stelle feststellt, dass es eine weitere Stelle mit identischen Aufgabe gibt, die aber anders vergütet werden soll, er es als seine Aufgabe ansieht, zu prüfen, ob dem so sein kann und ggf. einer Bewertung unterziehen muss, damit es eben keine Unstimmigkeiten im SG gibt, weil zwei Stellen mit identischer Tätigkeit ungleich vergütet werden. Und dies sollte im besten Fall vor der Ausschreibung geschehen. Aber die Nachfrage bezog sich auch eher auf die Aussagen von Saggse und Pauli II, die mit meiner Eingangsfrage weniger zu tun hatten, weil eben nun schon bewertet wurde. Ist halt schon doof, wenn ein Kollege jahrelang weniger verdient und aufgrund Paragraf 37 TVÖD auch nicht mehr alle Ansprüche geltend machen kann.
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Ist halt schon doof, wenn ein Kollege jahrelang weniger verdient und aufgrund Paragraf 37 TVÖD auch nicht mehr alle Ansprüche geltend machen kann.
Schon. Aber vieles ist doof im Leben.
Wenn ich etwas zurückschicken will und nicht darauf achte, dass der ABC-Shop nur die gesetzliche 14 tägige Widerrufsfrist zugesteht und nicht, wie viele andere, x Wochen bis Monate, dann ist das auch doof.
Lernen und in Zukunft besser machen ist dann angesagt.
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Korrekt, es ist schon ärgerlich für einen Kollegen, wenn er nicht bemerkt, dass er falsch bezahlt wird.
Aber §37 schützt den Kollegen auch dahingehend, dass er nicht zu viel zurückzahlen muss, wenn er zu viel bekommen hat.
Und es ist verständlich, dass es viele Kollegen gibt, die nicht einschätzen können wie sie eingruppiert sind und das (falsche) Vertrauen in die Fähigkeiten des AGs und dessen Personaler hat.