Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: SilkeN am 20.08.2024 14:16
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Hallo zusammen,
wir haben 5 Kinder und dementsprechend 2023 eine relativ hohe Nachzahlung vom Land BW (Kinderzuschläge) erhalten.
Wir sind beide Steuerklasse 4, mein Mann ist kein Beamter.
Nun habe ich „Probleme“ beim Finanzamt, weil sie offensichtlich nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen.
Ich musste die Gesetzesgrundlage nachreichen und es müsse noch zum Vorgesetzten. Es zieht sich alles ewig.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Diese Nachzahlung haben ja doch einige erhalten, ich versteh das Problem nicht.
Freu mich über Rückmeldungen.
Danke!
Silke
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Ich nehme an es geht um Familienzuschlag. Wo ist denn das Problem? Geht es um die Frage des sonstigen Bezugs für mehrere Kalenderjahre?
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Hier müsste meiner Meinung nach die sog. Fünftelregelung gem. § 34 EStG greifen. Wie wurde denn die Nachzahlung in der Lohnsteuerjahresbescheinigung ausgewiesen?
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Du hast doch sicherlich eine Mitteilung von der Bezügestelle bekommen. Diese Mitteilung in Verbindung mit dem § 34 EStG müsste das Problem doch lösen. Des Weiteren würde ich noch auf das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 (BVAnp-AG2022) verweisen.