Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Dramu am 20.08.2024 15:58
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Hallo liebe Community,
ich bin Lehrerin und wurde diesen Monat verbeamtet. Ich arbeite in Vollzeit. Da jedoch die Deputatsplanung der Schulleitung aufgrund diverser Faktoren nicht immer aufgeht, werde ich kommendes Schuljahr eine Stunde weniger (Soll 25/ Ist 24) unterrichten.
Meine Frage hierzu ist, ob ich die Bezüge dennoch in voller Höhe erhalten werde, da ich ja vollzeitbeschäftigt bin und im Gegenzug - wenn ich dann irgendwann diese Minusstunde ausgleiche , also "mehr" arbeite - auch "nur" die vollen Bezüge erhalte. Oder wird diese Minusstunde wie eine "Teilzeitbeschäftigung" gehandhabt und somit auch die Bezüge anteilig ausgezahlt? Hat jemand damit Erfahrungen?
Ich hoffe, meine Frage ist halbwegs verständlich. Danke!
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die Bezüge dennoch in voller Höhe erhalten werde, da ich ja vollzeitbeschäftigt bin und im Gegenzug - wenn ich dann irgendwann diese Minusstunde ausgleiche , also "mehr" arbeite - auch "nur" die vollen Bezüge erhalte.
Hallo,
genauso wird das gehandhabt. Du machst im laufenden Schuljahr eine Minusstunde, diese wird dann, möglichst bald, mit einer Plusstunde ausgeglichen.
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die Bezüge dennoch in voller Höhe erhalten werde, da ich ja vollzeitbeschäftigt bin und im Gegenzug - wenn ich dann irgendwann diese Minusstunde ausgleiche , also "mehr" arbeite - auch "nur" die vollen Bezüge erhalte.
Hallo,
genauso wird das gehandhabt. Du machst im laufenden Schuljahr eine Minusstunde, diese wird dann, möglichst bald, mit einer Plusstunde ausgeglichen.
Du .isst die Minusstunde später, so weit ich weiß, nicht ausgleichen.
Das Land muss dich jetzt voll beschäftigen.
Macht es das nicht, ist es dein Glück.
Gleiche Besoldung für weniger Arbeit
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Gibts bei uns als öfters…die Kollegen haben dann sog. Bereitschaftsstunden. D.h. sie müssen vielleicht nicht unterrichten aber in diesem Zeitraum in jedem Falle an der Schule präsent sein um zur Not für erkrankte Kollegen einzuspringen.
Und krank ist eigentlich immer jemand
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Danke für die Antworten.
@Hans: Der Ausgleich der Minusstunde im folgenden Schuljahr bzw. sobald es eben möglich ist erscheint mir logisch und ich bin mir ziemlich sicher, diese Handhabung auch so von Kollegen mitbekommen zu haben. Mir ging es lediglich um die Auswirkung dieser Minusstunde auf das Gehalt.
Gibts bei uns als öfters…die Kollegen haben dann sog. Bereitschaftsstunden. D.h. sie müssen vielleicht nicht unterrichten aber in diesem Zeitraum in jedem Falle an der Schule präsent sein um zur Not für erkrankte Kollegen einzuspringen.
Und krank ist eigentlich immer jemand
So eine Bereitschaftsstunde muss bei uns jeder leisten, egal ob in Teilzeit oder nicht. Die habe ich in meinem Stundeplan "fest verankert"...
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Danke für die Antworten.
@Hans: Der Ausgleich der Minusstunde im folgenden Schuljahr bzw. sobald es eben möglich ist erscheint mir logisch und ich bin mir ziemlich sicher, diese Handhabung auch so von Kollegen mitbekommen zu haben. Mir ging es lediglich um die Auswirkung dieser Minusstunde auf das Gehalt.
Gibts bei uns als öfters…die Kollegen haben dann sog. Bereitschaftsstunden. D.h. sie müssen vielleicht nicht unterrichten aber in diesem Zeitraum in jedem Falle an der Schule präsent sein um zur Not für erkrankte Kollegen einzuspringen.
Und krank ist eigentlich immer jemand
So eine Bereitschaftsstunde muss bei uns jeder leisten, egal ob in Teilzeit oder nicht. Die habe ich in meinem Stundeplan "fest verankert"...
Beides ist m.m.n. nicht erlaubt.
Würde mich an den Personalrat wenden.
Ich Frage mich manchmal, warum man sich so ausnutzen lässt.