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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Feldi am 20.08.2024 16:55
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Hallo zusammen!
Ich wurde am 15. August 2019 aufgrund überdurchschnittlicher Leistung nach der Probezeit in Stufe 5 „befördert“. Bin ich denn nun seit dem 15. August 2024 automatisch in Stufe 6 oder muss ich das beantragen (bei der Lohnbuchhaltung oder beim Vorgesetzten)? Oder fragt die Lohnbuchhaltung beim Vorgesetzten an und informiert mich? Oder ist das ein Automatismus, es sei denn, der Vorgesetzte meldet sich bei der Lohnbuchhaltung und widerspricht einem Aufstieg?
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Normalerweise automatisch, schau mal auf die nächste Abrechnung und Überweisung auf dein Konto. Wenn du noch die Stufe 5 bekommst, dann frag nach, warum.
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Hallo zusammen!
Ich wurde am 15. August 2019 aufgrund überdurchschnittlicher Leistung nach der Probezeit in Stufe 5 „befördert“. Bin ich denn nun seit dem 15. August 2024 automatisch in Stufe 6 oder muss ich das beantragen (bei der Lohnbuchhaltung oder beim Vorgesetzten)? Oder fragt die Lohnbuchhaltung beim Vorgesetzten an und informiert mich? Oder ist das ein Automatismus, es sei denn, der Vorgesetzte meldet sich bei der Lohnbuchhaltung und widerspricht einem Aufstieg?
Hast du die Stufe 5 abgegrenzt ab dem 15.08. erhalten? Ich kenne es regulär, dass wenn der Mitarbeiter auch erst am 31.08. (Beispiel) eintreten würde, seinen nächsten Stufenaufstieg bereits ab dem 01.08. erhält.
Eine Abgrenzung bis 14.08. und ab 15.08. im Hinblick der Stufe sehe ich m.E. nicht als ermessen.
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Hallo zusammen!
Ich wurde am 15. August 2019 aufgrund überdurchschnittlicher Leistung nach der Probezeit in Stufe 5 „befördert“. Bin ich denn nun seit dem 15. August 2024 automatisch in Stufe 6 oder muss ich das beantragen (bei der Lohnbuchhaltung oder beim Vorgesetzten)? Oder fragt die Lohnbuchhaltung beim Vorgesetzten an und informiert mich? Oder ist das ein Automatismus, es sei denn, der Vorgesetzte meldet sich bei der Lohnbuchhaltung und widerspricht einem Aufstieg?
Hast du die Stufe 5 abgegrenzt ab dem 15.08. erhalten? Ich kenne es regulär, dass wenn der Mitarbeiter auch erst am 31.08. (Beispiel) eintreten würde, seinen nächsten Stufenaufstieg bereits ab dem 01.08. erhält.
Eine Abgrenzung bis 14.08. und ab 15.08. im Hinblick der Stufe sehe ich m.E. nicht als ermessen.
Ja, tatsächlich habe ich die Stufe damals ab dem 15. erhalten, da ich sechs Monate zuvor auch zum 15. eines Monats eingestellt worden war.
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Solange § 17 Abs. 4 S. 4 TVÖD beachtet wurde/wird, ist doch alles schick.
Auch wenn die Stufen 4-6 laut TV Leistungsstufen sind, passiert der Stufenaufstieg in aller Regel automatisch. Wenn also nicht das neue Gehalt überwiesen und ausgewiesen wird, liegt eher ein Fehler bei der Eintragung vor.