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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jun am 22.08.2024 19:34
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Hallo zusammen. Nachdem ich stundenlang im Internet nichts gefunden habe, hegt sich die Hoffnung das mir hier jemand helfen kann.
Sachverhalt: Mein Arbeitgeber ist zum 01.07.2023 in den TVÖD eingetreten. Vorher hatten wir einen anderen Tarifvertrag (Pflegeheim). Ab Eintritt TVÖD erhielten wir alle einen neuen Arbeitsvertrag. Wie ist es jetzt mit der Kündigungsfrist. Zählt die Zeit vor Eintritt in den TVÖD als Beschäftigungszeit mit, da es ja derselbe AG ist. Oder zählt die Beschäftigungszeit erst ab dem Eintritt in den TVÖD
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Kommt drauf an was der AG sagt.
Theoretisch kann die ProBezeit bei neuem Vertrag von vorne starten, also auch die Kündigungsfrist.
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Der AG beharrt auf die ganze Beschäftigungszeit. Aber das will ich nicht akzeptieren. Ich suche eine Regelung oder ein Gerichtsurteil wo dieser Fall geregelt ist.
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Wie ist er denn in den TVÖD 'eingetreten'?
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Der AG beharrt auf die ganze Beschäftigungszeit. Aber das will ich nicht akzeptieren. Ich suche eine Regelung oder ein Gerichtsurteil wo dieser Fall geregelt ist.
Seid doch froh. Ist eigentlich zu deinem Schutz.
Wenn Du früher raus willst, such mal nach den Schlagwörtern "aufhebungsvertrag" oder "fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer". Gibt genügend Hinweise hierzu in diesem Forum, wie man schneller aus dem Arbeitsvertrag rauskommt.