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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: arual am 23.08.2024 09:50
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Hallo, kurz zu mir: Verwaltungsbeamtin W 37 Jahre alt, Lebenszeitverbeamtung 01.07.2023, derzeit A 13 hD. Ich "habe" eine A 14 Planstelle. Verbeamtung erfolgte insgesamt recht spät, weil ich vorher Angestellte im öD war (E 13 mit Master).
Wann kann ich frühestens in die A 14 befördert werden?
Auch intensives Lesen von Laufbahnverordnung (LbVO) RP und des Landesbeamtengesetzes (LBG) RP hilft mir nicht weiter. Vielleicht ist es eine zu simple Frage. Danke für eine Hilfe.
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- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024
- Nach der Bewährungszeit der Planstelle. Die Bewährungszeiten sollten in der Laufbahnverordnung stehen. 6 Monate mindestens steht bei euch in Paragraph 12 des LbVO.
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"- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024"
Ist die Ernennung zum BaL einer Beförderung gleichzusetzen?
§ 21 LBG - Beförderung
und § 12 LbVO – Erprobungszeit.
Würde hier sechs Monate heranziehen und einfach einen Antrag auf Beförderung stellen.
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Landesbeamtengesetz(LBG)
§ 21Beförderung
(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig
2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte hat während der Probezeit hervorragende Leistungen gezeigt
Das ist ja erreicht, also kannst du jederzeit, wenn die Beurteilung und die Vergleichsgruppe es zulässt befördert werden. Vermutlich gibt es aber bei euch innerorganisatorische Beförderungseckwerte. Dort sind die "Wartezeiten" meist exakter geregelt und überwiegend abhängig von der Punktzahl.
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"- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024"
Ist die Ernennung zum BaL einer Beförderung gleichzusetzen?
§ 21 LBG - Beförderung
und § 12 LbVO – Erprobungszeit.
Würde hier sechs Monate heranziehen und einfach einen Antrag auf Beförderung stellen.
Die Ernennung zum BaL ist eine Beförderung.
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"- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024"
Ist die Ernennung zum BaL einer Beförderung gleichzusetzen?
§ 21 LBG - Beförderung
und § 12 LbVO – Erprobungszeit.
Würde hier sechs Monate heranziehen und einfach einen Antrag auf Beförderung stellen.
Die Ernennung zum BaL ist eine Beförderung.
Das ist vollkommener Quatsch. Es ist eine Ernennung.
Eine Beförderung ist in RP sogar explizit definiert:
§ 21 LBG
Landesbeamtengesetz (LBG)
(1) Beförderung ist eine Ernennung, durch die der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt mit höherem Grundgehalt verliehen wird.
Es wäre mir neu, dass man mit dieser Ernennung ein anderes Amt bzw. ein höheres Grundgehalt erhält.
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doppelpost
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Mag sein. Ich habe gerade erst die Stelle eines A14 angenommen und kann erst am 10.04.25 Befördert werden, weil ich dieses Jahr am 10.04. Zum BaL ernannt wurde. Ich habs sogar schriftlich. Ich habe deswegen darauf geschlossen.
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Mag sein. Ich habe gerade erst die Stelle eines A14 angenommen und kann erst am 10.04.25 Befördert werden, weil ich dieses Jahr am 10.04. Zum BaL ernannt wurde. Ich habs sogar schriftlich. Ich habe deswegen darauf geschlossen.
Wo wir wieder bei meiner vorherigen Aussage wären:
Landesbeamtengesetz(LBG)
§ 21Beförderung
(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig
2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte hat während der Probezeit hervorragende Leistungen gezeigt
Das ist ja erreicht, also kannst du jederzeit, wenn die Beurteilung und die Vergleichsgruppe es zulässt befördert werden. Vermutlich gibt es aber bei euch innerorganisatorische Beförderungseckwerte. Dort sind die "Wartezeiten" meist exakter geregelt und überwiegend abhängig von der Punktzahl.
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Wo wir wieder bei meiner vorherigen Aussage wären:
Tja - lesen bildet :)
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Stimmt, überlesen... --> ungebildet
Ich liebe Beiträge, bei dem sich der Author gleich besser fühlt.
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Stimmt, überlesen... --> ungebildet
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Schön, dass ich dir eine Freude machen konnte :)
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Stimmt, überlesen... --> ungebildet
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Mein Gott, akzeptiere halt das du einen Fehler machtest. Ohne Nachtreten.
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Es kann auch sein, dass es mehr it A14 bewertete Dienstposten gibt als reale Stellen im Stellenkegel. Dann muss man warten bis man dran ist. Mein letzte Beförderung war 18 Monate nach der Übertragung des DP und ein Jahr nach Ende der Bewährungszeit
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Auch intensives Lesen von Laufbahnverordnung (LbVO) RP und des Landesbeamtengesetzes (LBG) RP hilft mir nicht weiter. Vielleicht ist es eine zu simple Frage.
???