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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: HamburgerJung am 23.08.2024 19:54

Titel: [HH] Verkürzung der Fristen aus §14 HmbLVO
Beitrag von: HamburgerJung am 23.08.2024 19:54
Moin zusammen,

ich würde mich gerne verbeamten lassen und befinde mich nun seit etwas mehr als einem Jahr auf einer E13 Stelle.
Meine Vorgesetzten würden dies auch befürworten.

Nun bin ich aber Quereinsteiger und §14 HmbLVO sagt:
"mindestens zwei Jahre, für das zweite Einstiegsamt einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2 mindestens drei Jahre ausgeübt wurden."

Sind die 3 Jahre in irgendeiner Form verkürzbar? Hatte nach meinem Master ansonsten nur Positionen in E10.

Vielleicht kennt hier ja jemand einen Weg zur Verkürzung.

Viele Grüße und vielen Dank!
Titel: Antw:Verkürzung der Fristen aus §14 HmbLVO
Beitrag von: clarion am 24.08.2024 08:06
Nein, ich kenne keinen Weg. Etwas wert muss das Referendariat ja noch sein..
Titel: Antw:Verkürzung der Fristen aus §14 HmbLVO
Beitrag von: angfhh am 30.08.2024 17:26
Ist möglich über §4 Abs. 2 HmbLVO-AllgD
Titel: Antw:Verkürzung der Fristen aus §14 HmbLVO
Beitrag von: HamburgerJung am 31.08.2024 11:16
und wie genau?
Nach Erwerb meines Masters war nicht viel Berufserfahrung.

Würde mich über eine Aufklärung freuen :-) und danke für die info!

Ist möglich über §4 Abs. 2 HmbLVO-AllgD