Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Mendros am 27.08.2024 11:55
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Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Thema Eingruppierung nach Abschluss eines externen Studiums.
Kurze Hintergrundinfos:
Ich bin seit Ende 2021 Bundesbeamter im mittleren nichttechnischen Dienst der Bw, Quereinsteiger, bereits lebenslang verbeamtet und habe nebenbei ein externes Fernstudium in BWL (Bachelor) laufen. Dieses werde ich hoffentlich nächstes Jahr um diese Zeit abgeschlossen haben. Kann man bereits sagen, wo ich nach Abschluss des Studiums eingruppiert werde bzw. wie das Prozedere ist? Starte ich als "Neuer" im Einstiegsamt? A9? A10?
Gehört habe ich schon von internen Aufstiegsmöglichkeiten oder auch Aktionen wie: "extern bewerben, als Angestellter eingestellt werden und irgendwann wieder Beamter sein". Aber das Ganze ist etwas undurchsichtig.
Ich wüsste einfach nur, wohin die Reise gehen könnte bzw. auch auf welche anderen Positionen ich mich bewerben kann, sofern es innerhalb meines aktuellen Bereichs nichts passendes gibt.
Danke an jeden der hier ein wenig Lichts ins Dunkel bringt!
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Du bewirbst dich auf eine extern ausgeschriebene g.D. Stelle, sobald du den Bachelor in der Tasche hast und durchläufst das Verfahren nach § 24 BLV (Bewährung).
Auf dieser Stelle arbeitest du dann 1 1/2 Jahre mit deiner m.D. Besoldung. Nach dieser Zeit hast du die Laufbahnbefähigung für den g.D. erlangt und die Bewährungszeit absolviert (§§ 24, 20 Abs. 1 BLV) und bekommst somit das g.D. Amt übertragen mit der entsprechenden Einstiegsbesoldung im g.D. (A9).
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Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.
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klingt also schonmal ähnlich dem was ich gehört habe. Das nichts automatisch geht war mir bereits bewusst. Für mich war einfach wichtig, dass ich mich notfalls nach Alternativen umsehen kann.
Zwar hat die Leitung mir bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass man mich gerne behalten möchte und wir eine Möglichkeit finden werden, aber hier muss man wohl einfach auch flexibel sein.
Etwas blöd ist einfach nur diese Bewährungszeit.... ich mache jetzt schon Tätigkeiten, die nicht in den mittleren Dienst gehören (lt. meinem Vorgesetzten). Dann nochmal warten zu müssen ist schon ziemlich mies... aber kann man wohl nichts dran ändern
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Es ist keine Bewährungszeit sondern die Erlangung der Laufbahnbefähigung, ohne diese wirst du niemals in den g.D. gelangen. Des Weiteren ist es egal ob du jetzt schon diese Aufgaben übernimmst, so ist das Leben eines Beamten.
Wem dies widerstrebt, der mag seinen Antrag auf Entlassung stellen und als TB glücklich werden, denn dort spielt es eine Rolle, was dir Übertragen wird.
Eingangsamt im nicht technischen gehobenen Verwaltungsdienst ist A9.
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klingt also schonmal ähnlich dem was ich gehört habe. Das nichts automatisch geht war mir bereits bewusst. Für mich war einfach wichtig, dass ich mich notfalls nach Alternativen umsehen kann.
Zwar hat die Leitung mir bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass man mich gerne behalten möchte und wir eine Möglichkeit finden werden, aber hier muss man wohl einfach auch flexibel sein.
Etwas blöd ist einfach nur diese Bewährungszeit.... ich mache jetzt schon Tätigkeiten, die nicht in den mittleren Dienst gehören (lt. meinem Vorgesetzten). Dann nochmal warten zu müssen ist schon ziemlich mies... aber kann man wohl nichts dran ändern
Sofern du bereits eine Tätigkeit des gD ausübst, sind diese Zeiten anzurechnen. Deine Besoldungsstufe ist lediglich ein widerlegbares Indiz. Es kommt auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an.
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klingt also schonmal ähnlich dem was ich gehört habe. Das nichts automatisch geht war mir bereits bewusst. Für mich war einfach wichtig, dass ich mich notfalls nach Alternativen umsehen kann.
Zwar hat die Leitung mir bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass man mich gerne behalten möchte und wir eine Möglichkeit finden werden, aber hier muss man wohl einfach auch flexibel sein.
Etwas blöd ist einfach nur diese Bewährungszeit.... ich mache jetzt schon Tätigkeiten, die nicht in den mittleren Dienst gehören (lt. meinem Vorgesetzten). Dann nochmal warten zu müssen ist schon ziemlich mies... aber kann man wohl nichts dran ändern
Sofern du bereits eine Tätigkeit des gD ausübst, sind diese Zeiten anzurechnen. Deine Besoldungsstufe ist lediglich ein widerlegbares Indiz. Es kommt auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an.
Die Tätigkeiten wird er wohl nur zu einem geringen Anteil übernehmen. Bei größerem Zeitumfang ließe sich über die Anrechnung diskutieren. Bei einer Verbeamtung im Jahr 2021 dürfte zeitmäßig nicht all zu viel an gehobener qualifizierter Tätigkeit anzurechnen sein.
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muss ich einfach abwarten. Bei der Bw und je nach Dienststelle läuft gefühlt alles irgendwie anders.
Was die aktuellen Aufgaben angeht.... sind halt die Aufgaben, die eigentlich meinem Vorgesetzten zufallen würden. Aufgrund von Personalmangel hat er halt Aufgaben des Bereichsleiters übernommen und ich halt seine.
Hier sich den Kopf darüber zu zerbrechen, was kommen könnte ist eh nur bedingt sinnvoll. Wichtig ist mir einfach, dass ich einen Anhaltspunkt habe, wonach ich zu schauen oder zu achten habe. Sei es wenn ich in der Dienststelle bleibe oder was anderes suche.
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Naja beim BAPersBw läuft viele anders, weil die Kollegen nicht sauber arbeiten. Es fehlt der Wille und das Fachwissen.
Lass dir also nichts erzählen. Wenn du vollumfänglich die Tätigkeiten des gD übernommen hast, MUSS diese Zeit angerechnet werden. Die Behörden haben dabei kein Ermessen mehr.
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Wo im Gesetz findet sich das muss?
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Wo im Gesetz findet sich das muss?
§19 (3) BLV. Wurde mit der letzten Änderung klargestellt, dass jegliche Tätigkeiten, die in Fachrichtung und Schwierigkeit der jeweiligen Laufbahn entsprechen anzurechnen sind.
"Erfüllt sie diese Voraussetzung, so darf sie von der nach § 8 Absatz 1 zuständigen Behörde nicht bei der Anerkennung der Befähigung ausgeschlossen werden."
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Und du willst mit deinem Bachelor zwingend im öD bleiben und Beamter bleiben?
Ich persönlich würde mich an deiner Stelle definitiv auch in der freien Wirtschaft um schauen.
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Und du willst mit deinem Bachelor zwingend im öD bleiben und Beamter bleiben?
Ich persönlich würde mich an deiner Stelle definitiv auch in der freien Wirtschaft um schauen.
Ich komme ja aus der freien Wirtschaft. An sich gibt es da natürlich gute Möglichkeiten und mehr Geld, aber nach Corona war ich bedient. Was meine Fa da mit den Mitarbeitern abgezogen hat, war nicht tragbar. Da lob ich mir die Sicherheit des öD. Und Möglichkeiten gibt es hier in der gegen auch genug. Muss ja nicht die Bw sein.
Es ist halt ärgerlich, dass es alles unheimlich lange dauert und gefühlt auch keiner den Durchblick hat. So motivierst du keine Mitarbeiter.
Zumal zahlt man da nicht nachher nochmal seinen Betrag nach?!
Naja beim BAPersBw läuft viele anders, weil die Kollegen nicht sauber arbeiten. Es fehlt der Wille und das Fachwissen.
Lass dir also nichts erzählen. Wenn du vollumfänglich die Tätigkeiten des gD übernommen hast, MUSS diese Zeit angerechnet werden. Die Behörden haben dabei kein Ermessen mehr.
Das halte ich mal im Auge! Danke für den Hinweis. Die Info bekommt dann auch die Leitung, wenn ich mich mit Ihnen zusammensetze. Mal sehen was die daraus machen.
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Und du willst mit deinem Bachelor zwingend im öD bleiben und Beamter bleiben?
Ich persönlich würde mich an deiner Stelle definitiv auch in der freien Wirtschaft um schauen.
Ich komme ja aus der freien Wirtschaft. An sich gibt es da natürlich gute Möglichkeiten und mehr Geld, aber nach Corona war ich bedient. Was meine Fa da mit den Mitarbeitern abgezogen hat, war nicht tragbar. Da lob ich mir die Sicherheit des öD. Und Möglichkeiten gibt es hier in der gegen auch genug. Muss ja nicht die Bw sein.
Es ist halt ärgerlich, dass es alles unheimlich lange dauert und gefühlt auch keiner den Durchblick hat. So motivierst du keine Mitarbeiter.
Zumal zahlt man da nicht nachher nochmal seinen Betrag nach?!
Naja beim BAPersBw läuft viele anders, weil die Kollegen nicht sauber arbeiten. Es fehlt der Wille und das Fachwissen.
Lass dir also nichts erzählen. Wenn du vollumfänglich die Tätigkeiten des gD übernommen hast, MUSS diese Zeit angerechnet werden. Die Behörden haben dabei kein Ermessen mehr.
Das halte ich mal im Auge! Danke für den Hinweis. Die Info bekommt dann auch die Leitung, wenn ich mich mit Ihnen zusammensetze. Mal sehen was die daraus machen.
Welchen Beitrag soll man wo nachzahlen ?
Finanzielle Sicherheit, ja die hat man im ÖD sicherlich das ist unbeschtritten aber dann hört es mMn eigentlich auch schon auf.
Ich persönlich würde den Weg mit dem heutigen Wissen zu 1.000% nicht nochmal wählen trotz der Pension und vor allem den frühzeitigen Ruhestand gegenüber der freien Wirtschaft.
An ihrer Stelle würde ich mir den Weg genau überlegen, „reich“ wird man mit A9 sicherlich auch nicht unbedingt aber Geld sollte als Motivation für den ÖD keine Rolle spielen.
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Welchen Beitrag soll man wo nachzahlen ?
Finanzielle Sicherheit, ja die hat man im ÖD sicherlich das ist unbeschtritten aber dann hört es mMn eigentlich auch schon auf.
Ich persönlich würde den Weg mit dem heutigen Wissen zu 1.000% nicht nochmal wählen trotz der Pension und vor allem den frühzeitigen Ruhestand gegenüber der freien Wirtschaft.
An ihrer Stelle würde ich mir den Weg genau überlegen, „reich“ wird man mit A9 sicherlich auch nicht unbedingt aber Geld sollte als Motivation für den ÖD keine Rolle spielen.
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das ist jetzt gefährliches Halbwissen!! Ich glaube es geht um die Beiträge zur Rente?!
Eine große Karriere steht mir jetzt eh nicht mehr bevor. Gd wäre schonmal in Ordnung. Mal sehen was sich noch erreichen lässt.
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Welchen Beitrag soll man wo nachzahlen ?
Finanzielle Sicherheit, ja die hat man im ÖD sicherlich das ist unbeschtritten aber dann hört es mMn eigentlich auch schon auf.
Ich persönlich würde den Weg mit dem heutigen Wissen zu 1.000% nicht nochmal wählen trotz der Pension und vor allem den frühzeitigen Ruhestand gegenüber der freien Wirtschaft.
An ihrer Stelle würde ich mir den Weg genau überlegen, „reich“ wird man mit A9 sicherlich auch nicht unbedingt aber Geld sollte als Motivation für den ÖD keine Rolle spielen.
das ist jetzt gefährliches Halbwissen!! Ich glaube es geht um die Beiträge zur Rente?!
Eine große Karriere steht mir jetzt eh nicht mehr bevor. Gd wäre schonmal in Ordnung. Mal sehen was sich noch erreichen lässt.
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Da muss nichts nachgezahlt werden. Wenn du durch zu wenig Jahre als Beamter nicht auf deinen vollen Pensionsanspruch von 71,75% kommst wird dieser durch die gesetzliche Rente aufgefüllt. Der restliche oder auch der ganze Rentenanspruch verfällt sonst.
Bittet man als Beamter um Entlassung und nimmt kein Altersgeld in Anspruch wird man in der gesetzlichen Rentenkasse für die Jahre nachversichert.
Ich weiß jetzt nicht wie alt du bist und sowas alles aber ich würde mir das ganz genau überlegen. Auch die PKV kostet dem entsprechen paar Euro mehr wenn man schon etwas älter ist. Kenne mich mit der PKV nicht aus da ich freie Heilfürsorge genieße aber grobe 300€ darfst du erst mal von den A9 Stufe X abziehen. Ich finde das finanziell quasi absolut nicht attraktiv.
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Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.
Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt. Nö - sicher nicht! Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren). Hilft nur - wegbewerben. Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!
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Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.
Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt. Nö - sicher nicht! Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren). Hilft nur - wegbewerben. Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!
Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.
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Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.
Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt. Nö - sicher nicht! Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren). Hilft nur - wegbewerben. Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!
Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.
Gemäß Bundes-Laufbahnrecht wäre das möglich, aber bei der Bundeswehrverwaltung und auch bei diversen anderen Dienstherren bestehen interne Regelungen darüber, welche Personen man wie aufsteigen lässt.
Bei der Bw bekommst du meistens KEINE Antwort auf edine solche freche Bewerbung auf eine hD-Stelle und, wenn dann eine Absage, weil Du ja die geforderte Laufbahnbefähigung nicht schon hast.
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Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.
Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt. Nö - sicher nicht! Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren). Hilft nur - wegbewerben. Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!
Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.
Gemäß Bundes-Laufbahnrecht wäre das möglich, aber bei der Bundeswehrverwaltung und auch bei diversen anderen Dienstherren bestehen interne Regelungen darüber, welche Personen man wie aufsteigen lässt.
Bei der Bw bekommst du meistens KEINE Antwort auf edine solche freche Bewerbung auf eine hD-Stelle und, wenn dann eine Absage, weil Du ja die geforderte Laufbahnbefähigung nicht schon hast.
Ich meinte mit meinem Posting nicht den Aufstieg, sondern den Weg über eine ganz normale Bewerbung als Externer. Das Aufstiegsverfahren ist anderen Bedingungen unterworfen. Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.
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Wo im Gesetz findet sich das muss?
§19 (3) BLV. Wurde mit der letzten Änderung klargestellt, dass jegliche Tätigkeiten, die in Fachrichtung und Schwierigkeit der jeweiligen Laufbahn entsprechen anzurechnen sind.
"Erfüllt sie diese Voraussetzung, so darf sie von der nach § 8 Absatz 1 zuständigen Behörde nicht bei der Anerkennung der Befähigung ausgeschlossen werden."
Das gilt für den mD. Er will Zeiten für den gD angerechnet bekommen. Nächstes mal bitte mit Verweis aus § 20 Abs. 1 S. 4 BLV auf § 19 Abs. 3 BLV.
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Wo im Gesetz findet sich das muss?
§19 (3) BLV. Wurde mit der letzten Änderung klargestellt, dass jegliche Tätigkeiten, die in Fachrichtung und Schwierigkeit der jeweiligen Laufbahn entsprechen anzurechnen sind.
"Erfüllt sie diese Voraussetzung, so darf sie von der nach § 8 Absatz 1 zuständigen Behörde nicht bei der Anerkennung der Befähigung ausgeschlossen werden."
Das gilt für den mD. Er will Zeiten für den gD angerechnet bekommen. Nächstes mal bitte mit Verweis aus § 20 Abs. 1 S. 4 BLV auf § 19 Abs. 3 BLV.
Dann gilt es wohl offenbar nicht nur für den mD. Hast du ja selbst erkannt. Der von mir genannte Paragraph gilt für den mD, gD, und hD.
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Dann gilt es wohl offenbar nicht nur für den mD. Hast du ja selbst erkannt. Der von mir genannte Paragraph gilt für den mD, gD, und hD.
Es geht mir um den notwendigen Verweis. Hätte ich nicht gesucht und den Verweis gefunden, hätte mich deine Meinung anhand der Rechtsgrundlage nicht überzeugt bzw. wäre deine Darlegung falsch.
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Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.
Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt. Nö - sicher nicht! Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren). Hilft nur - wegbewerben. Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!
Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.
Gemäß Bundes-Laufbahnrecht wäre das möglich, aber bei der Bundeswehrverwaltung und auch bei diversen anderen Dienstherren bestehen interne Regelungen darüber, welche Personen man wie aufsteigen lässt.
Bei der Bw bekommst du meistens KEINE Antwort auf edine solche freche Bewerbung auf eine hD-Stelle und, wenn dann eine Absage, weil Du ja die geforderte Laufbahnbefähigung nicht schon hast.
Ich meinte mit meinem Posting nicht den Aufstieg, sondern den Weg über eine ganz normale Bewerbung als Externer. Das Aufstiegsverfahren ist anderen Bedingungen unterworfen. Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.
Die Bw sucht aber extern nur bestimmte Master. Z.B. Wirtschaftwissenschaftler. Hast du einen anderen Master, wird es keine externe Einstellung als Beamter mit Master im hD geben.
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Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.
Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt. Nö - sicher nicht! Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren). Hilft nur - wegbewerben. Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!
Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.
Gemäß Bundes-Laufbahnrecht wäre das möglich, aber bei der Bundeswehrverwaltung und auch bei diversen anderen Dienstherren bestehen interne Regelungen darüber, welche Personen man wie aufsteigen lässt.
Bei der Bw bekommst du meistens KEINE Antwort auf edine solche freche Bewerbung auf eine hD-Stelle und, wenn dann eine Absage, weil Du ja die geforderte Laufbahnbefähigung nicht schon hast.
Ich meinte mit meinem Posting nicht den Aufstieg, sondern den Weg über eine ganz normale Bewerbung als Externer. Das Aufstiegsverfahren ist anderen Bedingungen unterworfen. Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.
Beste Antwort zu diesem Thema, schließe mich an
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Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.
Diese Problematik ist die gleiche, wie bei einem Beamten im gD, der nebenher privat Master studiert hat.
Ich glaube nicht, dass die Bw jemanden im Individual-Fall auf eine höhere Stelle setzen wird, damit der Beamte dort dann seine Berufspraktische Zeit absitzt. Nö - sicher nicht! Es gibt bei der Bw strenge Regeln und keinen Aufstieg ohne "Lehrgang" (mit Test/ Auswahlverfahren). Hilft nur - wegbewerben. Es gibt nämlich Behörden, die da etwas lockerer mit dem Laufbahnrecht umgehen!
Man muss sich als Externer für die Laufbahn des hD bzw. auf einen hD Dienstposten bewerben. Bekommt man dann eine Zusage nach dem AC, wird man auf einen hD Dienstposten versetzt und absolviert erstmal die Laufbahnbefähigung für den hD. Beim Bund sind das 2,5 Jahre und dann nochmal 6 Monate auf dem Dienstposten und nach drei Jahren wird man dann zum Rat ernannt.
Gemäß Bundes-Laufbahnrecht wäre das möglich, aber bei der Bundeswehrverwaltung und auch bei diversen anderen Dienstherren bestehen interne Regelungen darüber, welche Personen man wie aufsteigen lässt.
Bei der Bw bekommst du meistens KEINE Antwort auf edine solche freche Bewerbung auf eine hD-Stelle und, wenn dann eine Absage, weil Du ja die geforderte Laufbahnbefähigung nicht schon hast.
Ich meinte mit meinem Posting nicht den Aufstieg, sondern den Weg über eine ganz normale Bewerbung als Externer. Das Aufstiegsverfahren ist anderen Bedingungen unterworfen. Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.
Die Bw sucht aber extern nur bestimmte Master. Z.B. Wirtschaftwissenschaftler. Hast du einen anderen Master, wird es keine externe Einstellung als Beamter mit Master im hD geben.
Wo keine Ausschreibung, da keine Möglichkeit sich zu bewerben, das ist ja soweit logisch.
Aber wenn es eine externe g.D. Ausschreibung gibt, welche den Abschluss abdeckt, so muss das Auswahlverfahren durchgeführt werden und kann nicht pauschal verweigert werden. Was ja auch kein Privileg ist, da man dort ganz natürlich mit externer Konkurrenz konkurriert.
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Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.
soweit zur reinen Theorie.....
Innerhalb der Bw, also bei internen Ausschreibungen gilt in der Praxis, dass diese Bewerbung nicht berücksichtigt wird. Keine Antwort oder Absage wegen fehlender Laufbahnbefähigung. Externe/offene Auschreibungen richten sich an spezielle Master, i.d.R. Wirtschaftswissenschaftler. Vielleicht kann ja jemand mal erklären, warum die Bw aber auch andere Behörden, Bwl´er usw. einstellen aber Master of Laws z.B. nicht. Meine Vermutung ist und diese ist gestützt auf Erfahrungen aus Berlin, dass die Volljuristen keine anderen Juristen im Haus haben wollen - fühlen sich dadurch bedrängt... (Das ist nicht meine Aussage, sondern war mal eine Aussage von einem Büroleiter aus dem Hause SenInnSport Berlin)
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Den "Aufstieg" den ich gemeint habe, war nach § 24 BLV. Dafür gelten so keine Kriterien, man bewirbt sich auf einen Dienstposten oder für die Laufbahn, absolviert anschliessend das AC, das nach Art. 33 Abs.2 gemacht werden muss und bei positiver Eignung wird man auf einen A13 Dienstposten bei Beibehaltung der aktuellen Amtsbezeichnung versetzt und absolviert auf diesem die Laufbahnbefähigung.
soweit zur reinen Theorie.....
Innerhalb der Bw, also bei internen Ausschreibungen gilt in der Praxis, dass diese Bewerbung nicht berücksichtigt wird. Keine Antwort oder Absage wegen fehlender Laufbahnbefähigung. Externe/offene Auschreibungen richten sich an spezielle Master, i.d.R. Wirtschaftswissenschaftler. Vielleicht kann ja jemand mal erklären, warum die Bw aber auch andere Behörden, Bwl´er usw. einstellen aber Master of Laws z.B. nicht. Meine Vermutung ist und diese ist gestützt auf Erfahrungen aus Berlin, dass die Volljuristen keine anderen Juristen im Haus haben wollen - fühlen sich dadurch bedrängt... (Das ist nicht meine Aussage, sondern war mal eine Aussage von einem Büroleiter aus dem Hause SenInnSport Berlin)
Und aufgrund dieser Praxis verliert die Bundeswehr regelmäßig Leistungsträger an andere Behörden. Die Taskforce Personal war offenkundig wenig erfolgreich.
Und viele Dienstposten sind eher wirtschaftswissenschaftlich geprägt. Daher macht es durchaus Sinn. Ich würde auch keine Volljuristen mehr einstellen. Ausnahme für Tätigkeiten, die zwingend eine juristische Expertise benötigen.
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Danke euch für die vielen Antworten. Schauen wir mal was nachher rauskommt. Ich denke es werden noch diverse Gespräche mit der DstLtg und meinem Vorgesetzten geführt. Dann werde ich solche Sachen mal anbringen.
Mal noch eine andere Frage. Vielleicht habt ihr dazu auch noch eine Antwort.
Ich sitze aktuell auf einem "gebündelten" Dienstposten A6-A8. Aktuell bin ich noch in A7 eingruppiert. Ab wann erfolgt die Höhergruppierung in A8? Begonnen habe ich zu 10/21.
Mal entsprechende Bewertungen usw. vorausgesetzt..... gibt es da einen Turnus?
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Das hängt meines Erachtens von verschiedenen Aspekten ab.
Bei uns ist es so, dass im gD ausreichend Planstellen vorhanden sind und so jährlich befördert werden kann. Im hD liegen jedoch Reihungslisten vor und es geht nach Beurteilung. Anspruch auf die Beförderung hast Du aber ohnehin nicht.