Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tommy87 am 27.08.2024 19:32

Titel: Krankengeld
Beitrag von: Tommy87 am 27.08.2024 19:32
Hallo zusammen, bräuchte mal euer wissen.

Bin aktuell wegen einer OP nach einer Verletzung krankgeschrieben und auch schon im Krankengeldbezug über die Krankenkasse.
Ich meinte ich hab irgendwann mal gelesen das es im öffentlichen Dienst eine Aufstockung beim Krankengeld zum letzten Nettolohn durch den Arbeitgeber gibt.
Ist das noch so oder bin ich da total falsch informiert
Vielleicht weiß das jemand

Mfg Thomas
Titel: Antw:Krankengeld
Beitrag von: Casa am 28.08.2024 07:08
Es gibt einen Krankengeldzuschuss durch den AG.

Bist du mindestens 1 Jahr lang beim Arbeitgeber beschäftigt?
Titel: Antw:Krankengeld
Beitrag von: SteBe am 28.08.2024 07:40
[...] Beschäftigte, die mehr als 1 Jahr beschäftigt sind, erhalten den Zuschuss bis zum Ende der 13. Woche, Beschäftigte mit mehr als 3 Jahren Beschäftigungszeit bis zum Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Achtung: die ersten 6 Wochen der Lohnfortzahlung werden hier mitgerechnet!) [...]

 ;)
Titel: Antw:Krankengeld
Beitrag von: Tommy87 am 28.08.2024 09:05
Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht
Titel: Antw:Krankengeld
Beitrag von: McOldie am 28.08.2024 09:09
Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht
Der Krankengeldzuschuss mus nicht beantragt werden. Gleichwohl kann man in der Personalstelle nachfragen
Titel: Antw:Krankengeld
Beitrag von: TVOEDAnwender am 28.08.2024 09:16
Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht

Es kann auch sein, dass Du - trotz tarifvertraglichen Krankengeldzuschuss-Anspruch - keinen Krankengeldzuschuss erhältst. Der Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD berechnet sich aus der Differenz zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld.  Bruttokrankengeld ist die Barleistung des gesetzlichen Versicherungsträgers, also das Krankengeld vor Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Sollte das Bruttokrankengeld höher als dein Nettoentgelt sein, erhältst Du - trotz Anspruch aus dem TVöD - keinen KGZ.



Titel: Antw:Krankengeld
Beitrag von: Casa am 28.08.2024 11:30
Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht

Es kann auch sein, dass Du - trotz tarifvertraglichen Krankengeldzuschuss-Anspruch - keinen Krankengeldzuschuss erhältst. Der Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD berechnet sich aus der Differenz zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld.  Bruttokrankengeld ist die Barleistung des gesetzlichen Versicherungsträgers, also das Krankengeld vor Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Sollte das Bruttokrankengeld höher als dein Nettoentgelt sein, erhältst Du - trotz Anspruch aus dem TVöD - keinen KGZ.


Ohne dass ich den TV gelesen hätte, ist das bei Pflegepersonal mit diversen Zuschlägen gar nicht mal so abwegig.