Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: renar0815 am 28.08.2024 06:27

Titel: Wiedereinstellung nach 2 Jahren
Beitrag von: renar0815 am 28.08.2024 06:27
Hallo,

ich Spiele mit den Gedanken wieder zu meiner alten Arbeitsstelle zurück zukehren. Jetzt geht es mir darum in welcher Stufe ich wieder eingruppiert werde.
Zu den Fakten:
 - ich habe in TV-L 9a in der Stufe 5 aufgehört.
 - bin jetzt 2,5 Jahre bei meinen aktuellen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft
 - würde wieder die selbe Stelle beim alten Arbeitgeber begleiten
 - es wäre wieder die TV-L 9a

Ich habe jetzt schon bissel gelesen. Ich vermute ich fange wieder in der Stufe 9a Stufe 1 an, kann aber meine Erfahrung geltend machen un din der Stufe 3 aufsteigen. Ist das korrekt?
Oder werde ich durch die schädliche Unterbrechung nur eine Stufe zurück gesetzt und bekomme die Stufe 4 ?

vielen Danke schonmal im vorraus

Titel: Antw:Wiedereinstellung nach 2 Jahren
Beitrag von: clarion am 28.08.2024 06:55
Das ist Verhandlungssache. Ich würde erstmal versuchen mit Stufe, und Stufenlaufzeit an die Situation vor 2,5 Jahren anzuknüpfen. Runtergehen kannst du immer.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach 2 Jahren
Beitrag von: MoinMoin am 28.08.2024 07:08
Ob man Anspruch auf einschlägige Berufserfahrung hat, wenn man 2,5 Jahre weg ist, ist mW nicht gerichtlich geklärt.
Aber eine Einstellung auf Stufe 5 kann der AG gewähren, sofern es nicht gleichgute Mitbewerber für die Stelle gibt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach 2 Jahren
Beitrag von: ike am 28.08.2024 11:38
Warum so vorsichtig an die Sache herangehen?

War die Tätigkeit in den letzten 2,5 Jahren einschlägig?

Dann auf jeden Fall auf Stufe 5 pochen bzw. müsste ein seriöser AG dies von sich aus anbieten.

Du bringst ggf. sogar neue Erfahrungen ein, die Du bei Deiner Stelle im Ö.D. gar nicht gemacht haben konntest!
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach 2 Jahren
Beitrag von: renar0815 am 29.08.2024 06:17
danke fürs Feedback.

Ja, die letzten 2,5 Jahre waren einschlägig.

Titel: Antw:Wiedereinstellung nach 2 Jahren
Beitrag von: ike am 29.08.2024 06:27
danke fürs Feedback.

Ja, die letzten 2,5 Jahre waren einschlägig.

Dann käme doch sogar Stufe 6 infrage, wenn die sogenannten 5 Jahre "Wartezeit" in Stufe 5 durchlaufen wurden!
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/stufen.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/stufen.html)

In dem Zusammenhang finde ich den Begriff "Wartezeit" schon interessant, passt aber prima zum Ö.D.