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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: renar0815 am 28.08.2024 06:27
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Hallo,
ich Spiele mit den Gedanken wieder zu meiner alten Arbeitsstelle zurück zukehren. Jetzt geht es mir darum in welcher Stufe ich wieder eingruppiert werde.
Zu den Fakten:
- ich habe in TV-L 9a in der Stufe 5 aufgehört.
- bin jetzt 2,5 Jahre bei meinen aktuellen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft
- würde wieder die selbe Stelle beim alten Arbeitgeber begleiten
- es wäre wieder die TV-L 9a
Ich habe jetzt schon bissel gelesen. Ich vermute ich fange wieder in der Stufe 9a Stufe 1 an, kann aber meine Erfahrung geltend machen un din der Stufe 3 aufsteigen. Ist das korrekt?
Oder werde ich durch die schädliche Unterbrechung nur eine Stufe zurück gesetzt und bekomme die Stufe 4 ?
vielen Danke schonmal im vorraus
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Das ist Verhandlungssache. Ich würde erstmal versuchen mit Stufe, und Stufenlaufzeit an die Situation vor 2,5 Jahren anzuknüpfen. Runtergehen kannst du immer.
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Ob man Anspruch auf einschlägige Berufserfahrung hat, wenn man 2,5 Jahre weg ist, ist mW nicht gerichtlich geklärt.
Aber eine Einstellung auf Stufe 5 kann der AG gewähren, sofern es nicht gleichgute Mitbewerber für die Stelle gibt.
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Warum so vorsichtig an die Sache herangehen?
War die Tätigkeit in den letzten 2,5 Jahren einschlägig?
Dann auf jeden Fall auf Stufe 5 pochen bzw. müsste ein seriöser AG dies von sich aus anbieten.
Du bringst ggf. sogar neue Erfahrungen ein, die Du bei Deiner Stelle im Ö.D. gar nicht gemacht haben konntest!
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danke fürs Feedback.
Ja, die letzten 2,5 Jahre waren einschlägig.
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danke fürs Feedback.
Ja, die letzten 2,5 Jahre waren einschlägig.
Dann käme doch sogar Stufe 6 infrage, wenn die sogenannten 5 Jahre "Wartezeit" in Stufe 5 durchlaufen wurden!
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/stufen.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/stufen.html)
In dem Zusammenhang finde ich den Begriff "Wartezeit" schon interessant, passt aber prima zum Ö.D.