Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Milchshake am 29.08.2024 08:40

Titel: Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Milchshake am 29.08.2024 08:40
Guten Morgen,

gibt es eine Möglichkeit beim Landesamt für Finanzen Druck zu machen?

Die 1 Gruppe hat das Schreiben der Leitung im Februar erhalten und hat in 2 Teilen im April und Mai die Nachzahlung erhalten.

Ich gehöre in die 2 Gruppe. Habe Mitte Mai das Schreiben der Leitung erhalten und habe bis heute (einschließlich August) keine Zahlung erhalten.

Die Mitarbeiter die im Gruppe 3 und 4 Fallen haben noch nicht mal ein Schreiben der Leitung erhalten. Ich habe das Gefühl man versucht das ganze bis in den nächsten Haushalt zu schieben.

Es betrifft Sachsen.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: MoinMoin am 29.08.2024 09:00
Ja, gerichtliches Mahnverfahren für gerechtfertigte Ansprüche?
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: GeoFen am 01.09.2024 15:22
Reiche eine formelle Beschwerde ein
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Casa am 01.09.2024 21:37
Die Ansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber die Ansprüche noch nicht anerkannt hat.

Hier scheint der Arbeitgeber Gruppen gebildet und die Ansprüche anerkannt zu haben. Der AG kann nun nicht alle Änderungen der vielen Arbeitnehmer zum selben Zeitpunkt bearbeiten.

Sollte der AG die Ansprüche nicht anerkannt haben, müssten die Ansprüche wenigstens schriftlich geltend gemacht werden.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Rotio4 am 04.09.2024 06:19
Das stimmt Sachsen zögert es immer weiter hinaus. Andere Bundesländer haben es doch auch geschafft.
Die Ansprüche sind mittlerweile anerkannt.

Fragt man beim Landesamt für Finanzen nach, kommen nur Kommentare wie "von weiteren Anfragen bitten wir abzusehen". Mittlerweile kommt man sich vor, wie ein "nervender Bittsteller". 

Auch werden erstmal, zumindest in Sachsen, nur die Nachzahlungen für die Jahre 2023 und 2024 gezahlt (in welchem Jahr wurde dabei nicht benannt). Die anderen Jahre (teils bis 2018 zurückgehend) werden später ausbezahlt. Wann "später" sein wird, wurde auch nicht benannt.

Es ist wirklich ein Trauerspiel, was man mir nicht nur mit "es betrifft viele Mitarbeiter und das braucht Zeit" schönreden kann. Warum bitte, schafften es andere Bundesländer in wesentlich kürzerer Zeit?



Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Milchshake am 12.09.2024 10:15
Der AG hat die Ansprüche anerkannt, seitens des Landesamtes für Finanzen passiert nichts.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: fortuna am 13.09.2024 06:30
Ich bin aufgrund einer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung in der E10 – so steht es in meinem AV. Diese entspricht auch meinen aktuellen Aufgaben und wurde vor ca. 1,5 Jahren angepasst. Dies betrifft aktuell einige AN in unserer Abteilung (auch unterschiedliche Tätigkeiten), und hierzu wird unser Chef nochmal einen Besprechungstermin mit der Personalabteilung und dem Personalrat haben.

Bei den Neueinstellungen wird es aktuell schon angewandt, dass keiner mehr in eine E8 oder E10 kommt. Obwohl die Tätigkeitsmerkmale den vorherigen Stellen entspricht und diese auch aktuell eingestuft waren.

Ich werde auf keinen Fall einen geänderten AV unterschreiben und die Rechtsgrundlage erstmal verlangen.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: wassl1 am 17.10.2024 13:10
In Thüringen das Gleiche wie in Sachsen, kann passieren, dass man stirbt, bevor gezahlt wird  >:(
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Rotio4 am 17.10.2024 13:13
In Thüringen das Gleiche wie in Sachsen, kann passieren, dass man stirbt, bevor gezahlt wird  >:(


Das wollen wir ja mal nicht hoffen. Wir halten bis zur Zahlung durch  8)
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Rotio4 am 17.10.2024 13:28
Reiche eine formelle Beschwerde ein


Gegen wen kann man die formelle Beschwerde einlegen?
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: wassl1 am 17.10.2024 15:10
Reiche eine formelle Beschwerde ein


Gegen wen kann man die formelle Beschwerde einlegen?

Wahrscheinlich gegen den Dienstherrn, mich würde interesserien wie und was es bringen soll? :-X
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Rotio4 am 17.10.2024 15:25
Wahrscheinlich nicht viel, außer dass man das Gefühlt hat, alles versucht zu haben...
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: clarion am 17.10.2024 20:30
Vielleicht macht eine Zinsforderung von 5% über den Basiszinssatz Beine? Dann würde sich das Warten wenigstens lohnen.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: MoinMoin am 17.10.2024 21:00
Reiche eine formelle Beschwerde ein


Gegen wen kann man die formelle Beschwerde einlegen?

Wahrscheinlich gegen den Dienstherrn, mich würde interesserien wie und was es bringen soll? :-X
Ich würde einfch mal die Gerichte bemühen, die sind dafür zuständig und der AG muss sich dann dafür interessieren.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Rotio4 am 18.10.2024 05:47
Vielleicht macht eine Zinsforderung von 5% über den Basiszinssatz Beine? Dann würde sich das Warten wenigstens lohnen.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Rotio4 am 18.10.2024 05:53
Die Zinsforderung über den Basissatz habe ich schon vor 6 Wochen eingereicht. Auch hatte ich mich über die Dauer beschwert, mit der Folge, dass ich einbestellt wurde und mir mitgeteilt worden ist vom GL, dass ich keine Handhabe habe. Auch mein Hinweis, dass mein Beschwerde gern an das Finanzministerium weitergeleitet werden kann (damit ich den Dienstweg einhalte) wurde damit abgetan, dass das keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich solle halt warten und mich gedulden. Beim Landesamt für Finanzen darf man auch nicht nachfragen. Nachfragen werden gleich an den GL durchgereicht und der teilt dann schriftlich mit, dass man bemüht sei und man doch von weiteren Nachfragen absehen solle. Also dreht man sich hier im Kreis. Ich könnte jetzt natürlich einen Anwalt einschalten, aber auch da wurde mir gesagt, dass würde nix bringen, dann dauert es halt noch länger.

Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: troubleshooting am 18.10.2024 07:11
Warum sollte es mit Anwalt, natürlich mit zügiger Klageeinreichung länger dauern?

Das Einzige wäre, dass man dann auf ein Urteil wartet, was aber wiederum recht dämlich wäre, wenn der Anspruch an sich klar geht. In dem Urteil wird ja dann (solange gefordert) auch etwas Verzugszinsen geregelt. Und die sind eben mit einem ordentlichen Aufschlag auf den Basiszinssatz versehen.

Wenn du eine Rechtsschutz hast, ab zum Anwalt - mehr als die SB kannst eh nicht verlieren. Und, soll der sich doch für dich "prügeln". Zumindest kannst dann sicher recht sicher sein, dass er alles formgerecht geltend gemacht hat.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Rotio4 am 18.10.2024 07:15
Ja, da hast du recht... Das wird der Schritt sein, den man (ich) gehen sollte und werde. Ja, eine vollumfängliche Rechtsschutz habe ich.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: wassl1 am 28.10.2024 12:10
Die Frage ist ja die Bezifferung des Antrages. Wird schwierig für uns, das selbst auszurechnen  ;).
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: wassl1 am 07.11.2024 16:58
Hallo, ist jemand unter Euch, der das Geld schon bekommen hat und falls ja, wäre jemand bereit die Entgeltabrechnung - natürlich geschwärzt - mir zu Verfügung zu stellen? Ich habe schon das Meiste selbst berechnet. Möchte nur herausfinden wie Sozialabgaben und VBL abgeführt werden.

LG
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: Rotio4 am 08.11.2024 05:52
Leider kann man aus den Abrechnungen, welche endlich erfolgte, nicht wirklich schlau werden. Diese ist bestenfalls für Mitarbeiter der Bezügestelle verständlich, wenn überhaupt. Ich habe die Abrechnung auch in einigen Punkten erstmal angemängelt und um Erklärung/Korrektur gebeten. Keine Ahnung, wie lange dies wieder dauert. Ich denke, hier muss man dann wohl oder übel mal einen Fachmann drüberschauen lassen, zumal es ja einige Jahre betrifft und nur 2023 und 2024 etwas aufgegliedert worden sind. 2018 bis 2022 sind in irgendeiner Endsumme zusammengefasst, welche sich mir nicht wirklich erschließt.
Titel: Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
Beitrag von: wassl1 am 14.01.2025 11:04
Leider kann man aus den Abrechnungen, welche endlich erfolgte, nicht wirklich schlau werden. Diese ist bestenfalls für Mitarbeiter der Bezügestelle verständlich, wenn überhaupt. Ich habe die Abrechnung auch in einigen Punkten erstmal angemängelt und um Erklärung/Korrektur gebeten. Keine Ahnung, wie lange dies wieder dauert. Ich denke, hier muss man dann wohl oder übel mal einen Fachmann drüberschauen lassen, zumal es ja einige Jahre betrifft und nur 2023 und 2024 etwas aufgegliedert worden sind. 2018 bis 2022 sind in irgendeiner Endsumme zusammengefasst, welche sich mir nicht wirklich erschließt.

Bei uns wurde alles komplett zusammengefasst rückwirkend zum 01.01.2022. Die Jahre davor fehlen bei uns nach wie vor.