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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ism am 29.08.2024 11:09
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2018 wurden in den Entgeltgruppen des TV-L die Stufe 6 eingeführt, ist irgendwo geschrieben das jeder der in die Stufe 6 kommt dann der Kinderbesitzstand entfällt ?
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Nein. Die kinderbezogene Entgeltbestandteile werden als Besitzstand so lange weitergezahlt (§ 11 TVÜ-L), wie die Voraussetzungen gegeben sind. Sie passt sich auch bei allgmeinen Tariferhöhungen an.