Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wonny am 29.08.2024 21:01
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Liebe Foristen,
ich habe vor langer Zeit eine Lehre zum Bürokaufmann im Öffentlichen Dienst absolviert (dazu später noch was) und war danach viele Jahre in der freien Wirtschaft tätig. Durch Corona gelang mir die Rückkehr in das Rechtsamt einer großen Kommune, dort wurde ich nach EG6/3 bezahlt und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Im Zuge der Grundsteuerreform konnte das Amt innerhalb der Kommune wechseln und bekam eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Dieser Vertrag bzw. die ausgeschriebene Stelle hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Davon sind nun 8 Monate bereits um.
Bei Antritt der Stelle wurde vom Personalamt mitgeteilt, dass ich für diese Tätigkeit einen Verwaltungslehrgang 1 machen müsse (das will ich übrigens auch) und die endgültige Eingruppierung in EG8 erst nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erfolgen könne. So weit so gut. Durch die hohe Arbeitslast wurde vereinbart, dass ich den Lehrgang erst Anfang 2025 beginnen soll. Damit wäre ich noch vor Ablauf der drei Jahre damit fertig und eingruppiert.
Nun wurde uns vom Amt offenbart, dass man uns gerne weiterhin übernehmen möchte (dazu sei es aber noch zu früh), und ich den Lehrgang auch in 2025 wegen der zu erwartenden Arbeitslast nicht antreten soll. Dafür kann ich mir aber nichts kaufen. Falls es doch nicht zu einer Verlängerung bzw. unbefristeten Übernahme kommt, würde ich die Zulage verlieren, da ich dann noch keinen Abschluss habe und das Personalamt würde mir dann (so denke ich) wieder eine Stelle nach EG6 beschaffen.
Wir sind eine ganze Reihe an Mitarbeitern, die allesamt befristete Verträge haben. Nur zwei Personen haben keinen Verwaltungslehrgang, eine Person direkt nach der Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement (diese Ausbildung wird von der Kommune anerkannt und sie braucht kein Lehrgang zu absolvieren) und meine Person, dessen Ausbildung zum Bürokaufmann nicht anerkannt wird, obwohl ich sie in den 90ern im Öffentlichen Dienst absolviert habe. Alle Personen kommen von externen Arbeitgebern, ich war der einzige interne Bewerber.
Wie seht ihr das? Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll bzw. welche Rechte ich habe.
Ich würde mich über eine Antwort (oder auch mehrere :) sehr freuen)
Liebe Grüße
Wonny
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Da du nicht in EG 8 eingruppiert bist, sondern die Zulage zwischen EG 6 und 8 nach der Vorbemerkung Nr. 7 gezahlt wird, kann der AG dir schon jetzt jederzeit Tätigkeiten wieder nach EG 6 übertragen und die Zulage würde einfach wegfallen.
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Hallo, ok, das klingt einerseits plausibel, aber anders gesehen gibt es hier gar keine 6er Tätigkeiten. Es geht bei EG8 los und man will uns später nach 9a bezahlen weil wir zusätzliche Tätigkeiten übernehmen sollen. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass es anders kommen wird, aber ich bin von Natur aus vorsichtig und ich habe es sogar schriftlich bekommen, in 2025 den Verwaltungslehrgang zu absolvieren.
Intern gibt hier jeder eine andere Antwort. Meine Personalsachbearbeiterin sei nicht mehr zuständig, der nun zuständige MA meint das wäre sie doch, dann hieß es dass während einer Befristung grundsätzlich keine Lehrgänge angeboten würden (ich kenne da aber welche die in der gleichen Lage sind und die sind fleißig am lernen)...
Zusammenfassend kann man sagen, dass es schon lange vor dem Stellenantritt ein ziemliches HickHack war und das zieht sich bis dato durch. Mir ist es doch egal, ob ich den Lehrgang ein Jahr verschiebe, aber das war so nicht vereinbart es könnte ja sein, dass so manch andere Vereinbarung eventuell auch nicht gehalten wird. Damit will ich keinem die Schuld geben oder suggerieren, dass mit uns schlecht umgegangen wird. Hier ist es vielmehr so, dass wirklich niemand zu wissen scheint, was genau NACH der Grundsteuerreform passieren wird. Nur so oder so, man möchte ja planen, oder?
Danke für Deine Antwort!
LG
Wonny