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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: MisterMJ am 30.08.2024 12:15
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Moin zusammen,
ich bin aktuell im TV-L beschäftigt und will in etwa 18 - 24 in Vorbereitung auf den Wechsel in eine Position in der Industrie noch einen MBA (in Vollzeit) anschließen. Um zumindest den Lebensunterhalt zu finanzieren, würde ich gerne in Teilzeit nebenbei noch bei meinem aktuellen AG weiterarbeiten.
Nun dazu die Frage: Gibt es eine Mindestarbeitszeit oder wäre es auch möglich auf 10% oder 20% zu reduzieren. Im TV-L habe ich ad hoc nichts dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Hinweise.
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Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit, ohne dass die Voraussetzungen des § 11 vorliegen, bist du davon abhängig, was der AG mitmacht. Eine tarifl Beschränkung gibt es nicht.
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Was hätte ein AG von einem AN, der nur 4-8 Stunden/ Woche da ist. Nichts!
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Da ergibt es doch mehr Sinn das über Arbeitslosengeld und/oder Bürgergeld zu lösen. Ist doch so gewollt...die Fleißigen sind in Deutschland inzwischen die Dummen. ;D
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Theoretisch geht das. Siehe dazu § 8 Abs 2 und 3 TzBfG. Der Knackpunkt dürfte aber Abs. 4 desselben § sein, @clarion trifft da schon den Nagel auf den Kopf.
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Du kannst auch einen Arbeitsvertrag über eine Minute/Woche mit dem AG abschließen. Wir haben schließlich Vertragsfreiheit.
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Da ergibt es doch mehr Sinn das über Arbeitslosengeld und/oder Bürgergeld zu lösen. Ist doch so gewollt...die Fleißigen sind in Deutschland inzwischen die Dummen. ;D
Bei einem Vollzeitstudium stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast somit keinen Anspruch auf diese Leistungen. Wird man erwischt zahlt man alles zurück.
"normale" Werksstudententätigkeiten liegen in der Regel so zwischen 10 und 20 Stunden (mehr geht nicht, da man dann kein Vollzeitstudi mehr ist) - das sind auch Regionen, wo man eher Aufgaben findet.