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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: SunshineO am 30.08.2024 15:26
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Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Bundesbehörde und habe gekündigt. Allerdings wechsle ich in eine andere Bundesbehörde - zeitlich fast nahtlos anschließend. Mir ist erst später in den Sinn gekommen, dass eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mit mehr Vorteilen einhergeht als eine Kündigung. Zwischen den Bundesbehörden müsste das ja problemlos möglich sein.
Leider habe ich die Kündigung zum Quartalsende schon eingereicht und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass die aktuelle und die neue Behörde sich nun nachträglich mit einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung einverstanden erklären? Ist es noch möglich, trotz eingereichter 'Kündigung'?
Vielen Dank!
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Null bis gering. Den Aufwand macht sich Niemand.
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Sehe ich ähnlich. Warum sollte der AG das Fass nochmal aufmachen?
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Wenn die gleiche Bezügestelle (z.B. BVA) zuständig ist, dieser über den neuen Arbeitgeber die bisherige Personalnummer mitteilen. Dann wird dort wahrscheinlich die bisherige Entgeltakte fortgeführt.