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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: SunshineO am 30.08.2024 15:26

Titel: Kündigung in 'Abordnung mit dem Ziel der Versetzung' abändern lassen?
Beitrag von: SunshineO am 30.08.2024 15:26
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Bundesbehörde und habe gekündigt. Allerdings wechsle ich in eine andere Bundesbehörde - zeitlich fast nahtlos anschließend. Mir ist erst später in den Sinn gekommen, dass eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mit mehr Vorteilen einhergeht als eine Kündigung. Zwischen den Bundesbehörden müsste das ja problemlos möglich sein.

Leider habe ich die Kündigung zum Quartalsende schon eingereicht und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.   Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass die aktuelle und die neue Behörde sich nun nachträglich mit einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung einverstanden erklären? Ist es noch möglich, trotz eingereichter 'Kündigung'?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Kündigung in 'Abordnung mit dem Ziel der Versetzung' abändern lassen?
Beitrag von: Casa am 30.08.2024 16:17
Null bis gering. Den Aufwand macht sich Niemand.
Titel: Antw:Kündigung in 'Abordnung mit dem Ziel der Versetzung' abändern lassen?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 30.08.2024 18:20
Sehe ich ähnlich. Warum sollte der AG das Fass nochmal aufmachen?
Titel: Antw:Kündigung in 'Abordnung mit dem Ziel der Versetzung' abändern lassen?
Beitrag von: Umlauf am 31.08.2024 00:26
Wenn die gleiche Bezügestelle (z.B. BVA) zuständig ist, dieser über den neuen Arbeitgeber die bisherige Personalnummer mitteilen. Dann wird dort wahrscheinlich die bisherige Entgeltakte fortgeführt.