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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Stadtwerke12345 am 02.09.2024 14:49

Titel: Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Stadtwerke12345 am 02.09.2024 14:49
Hallo zusammen,

wollte mal ein Thema aufmachen zur Krankheitsbedingen Kündigung allgemein.

Man sagt bei häufigen Kurzerkrankungen der letzten 24-36 Monate bis-mehr als 6 Wochen sind nicht hinnehmbar.


Aber was ist eigentlich wenn jemand im 1 Jahr 27 Tage hatte und 10 Erkrankungen

im 2 Jahr 45 Tage mit 12 Erkrankungen und im

3 Jahr 23 Tage mit 9 Erkrankungen?

Wären eigentlich auch viele Erkrankungen bzw. kurz Erkrankungen  aber doch die 6 Wochen Marke nicht überschreiten bzw. Kündigung unwirksam?


Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: was_guckst_du am 02.09.2024 15:24
...erst ab 42 Tagen mit mehr als 27 Erkrankungen...und dann auch nur, wenn sich in den beiden Folgejahren bei insgesamt 70 Tagen die jeweiligen Erkrankungen nicht mehr als 3mal wiederholen...sagt man 8)
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Stadtwerke12345 am 02.09.2024 15:45
Vielen Dank.


woher weißt Du das?

Habe nichts gefunden

Manche sagen sogar 20 Prozent der Gesamten Jahresarbeitszeit
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Umlauf am 02.09.2024 19:19
Letztendlich wird das nur ein Richter entscheiden können.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: clarion am 02.09.2024 19:26
Du bist augenscheinlich auf Jobsuche und stellst solche Fragen? Heißer Tip, in der Probezeit  kann man ohne Begründung kündigen.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Stadtwerke12345 am 02.09.2024 20:59
Das war eine allgemeine Frage. Und hat nichts Mit der jobsuche zu tun.

Ich lese mir zwischendurch Urteile durch.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: clarion am 02.09.2024 21:17
Wäre ich Personaler und würde dieses Forum lesen, würde ich doch jetzt überlegen, ob bei meinen laufenden Ausschreibungen sich jemand mit einer kaufmännischen Ausbildung im logistischen Bereich beworben hat. Und wenn ich diese Frage bejahen würde, würde ich diese Bewerbung sofort aussortieren. Bei einer nicht passgenauen Ausbildung, muss ich das Aussortieren noch nicht einmal vertieft begründen. Auf Problemmitarbeiter  hat niemand die geringste Lust. Da lässt man Stellen besser unbesetzt.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Stadtwerke123456 am 02.09.2024 22:01
Nur damit eins klargestellt wird hier.

Ich hatte doch geschrieben das ich Ehrenamtlicher Richter bin und ich einfach eine allgemeine Frage hatte da sich die Gerichte auch mit solchen Themen auseinandersetzen und ich in Zukunft auch. Es hat werder etwas mit eigener Krankheit zu tun noch sonst etwas. Bin selber auf Seminare um mich weiterzuentwickeln. Ich kann auch genauso andere Sachen fragen wieso hat Brandenburg besonderen Kündigungsschutz bei Ehrenamtlicher Richter und Berlin oder Thüringen nicht?     Sorry aber hab mein alten Account gelöscht und diesen auch.    Es kann doch wohl nicht sein, dass man ein Ehrenamt macht sich allgemein durch liest ohne jura Studium und am Ende man sagt wäre ich Personaler würde ich dich aussortieren.   Ein Ehrenamtlicher Richter muss  sich auch mit solchen sachen beschäftigen und das gehört dazu wenn man so ein Amt macht.....Bin raus........... sorry für die Rechtschreibung aber tippe dies über mein Phone
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: ElBarto am 03.09.2024 07:59
Ich denke die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Wissenschaft für sich.

Es kommt viel auf den Einzelfall an.

Kurze Erkrankungen wären für mich als AG je nach Lage verdächtig.
Z.B. wenn sie immer vor und nach dem Wochenende liegen.

Bei der Häufigkeit der Erkrankungen im Beispiel käme der AN wohl auch in den Genuss eines BEM-Gesprächs auch was hier rauskommt könnte für eine spätere Kündigung sorgen.
Zwar kann man das Gespräch ablehnen, aber wenn das häufiger geschieht...

Ich hatte mal 3 Wochen Rücken und 2 Wochen Grippe  plus was kurzes im Vorjahr innerhalb von 12 Monaten und bekam eine Einladung. Die konnte ich natürlich damit ablehnen, dass es die Grippe war die mich über die 6 Wochen gebracht hat.

Auch nicht unwichtig ist der Grund für die Fehlzeiten. Liegt z.B. eine Erkrankung zu Grunde wie häufige Migräne? Die kann einen schonmal 1 bis 2 Tage nach einem Anfall ausknocken und tritt häufig auf wenn der Stress nachlässt, also am Wochenende.

Es gibt auch Leute die wegen jedem Zipperlein zuhause bleiben. Ob zurecht oder nicht sei dahingestellt.
Bei der Menge an einzelnen Fehlzeiten müsste eigentlich auch öfter ein Zettel vom Arzt kommen oder der AG könnte relativ schnell darauf bestehen.

Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 03.09.2024 09:07
Wenn jemand häufig kurz krank ist, dann sollte der AG auf eine AU ab ersten Tag bestehen, damit er in die Lage versetzt wird die Lohnfortzahlung einzustellen, dass kann er nämlich nicht, wenn keine AU vorliegt, da dann keine Krankheit diagnostiziert wurde.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Magda am 03.09.2024 09:13
Ich bin keine Juristin, aber die Krankheitstage und die Zusammenstellung in einem Jahr sagen ja nicht direkt etwas darüber aus, ob eine Kündigung angemessen ist.

Ich hatte auch schon ein Jahr mit 70 Krankheitstagen. 12 Tage davon waren Corona und 19 Tage Grippe direkt nach Corona. Danach folgte ein Herbst/Winter mit diversen Infekten (grippal und Magen-Darm), die meine Kinder immer schön aus der KiTa Heim gebracht haben. Ich hab das BEM Gespräch abgelehnt, da für mich klar war, dass die Corona-Infektion mein Immunsystem einfach komplett aus der Bahn geworfen hat und die Zeit das wieder richten wird. Seit dem bewege ich mich auch wieder in der normalen bzw. sogar unterdurchschnittlichen Krankenquote mit 10-15 Tagen pro Jahr.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: dregonfleischer am 04.10.2024 16:41
Wenn jemand häufig kurz krank ist, dann sollte der AG auf eine AU ab ersten Tag bestehen, damit er in die Lage versetzt wird die Lohnfortzahlung einzustellen, dass kann er nämlich nicht, wenn keine AU vorliegt, da dann keine Krankheit diagnostiziert wurde.
     Klar wie sollen zum beispiel leute wenn sie durchfall haben zum Arzt gehen es ist schon Schikane der Dienstelle wenn teilweise schwehr K
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: clarion am 05.10.2024 09:07
Es ist auch Schikane wenn manche AN einfach blau machen.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: andreb am 05.10.2024 16:14
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: KaiBro am 09.10.2024 20:27
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.

Es gibt natürlich immer Spezialfälle, nur was ist ein Spezialfall? Wir haben aktuell Mitarbeiter, die durch Long Covid seit über einem Jahr krankgeschrieben sind. Da muss man sich bei einigen auch die Frage stellen, ob die Krankheit wirklich durch Long Covid ausgelöst wurde oder es vielleicht an ungesunder Ernährung oder mangelndem Interesse an Sport liegt.

Allerdings tun unsere Führungskräfte auch ihr bestmögliches, damit die Mitarbeiter länger erkranken. Bei einigen Erkrankten könnte der Arbeitgeber durch Anschaffungen von gewissen Sachen Abhilfe schaffen, tut er allerdings aus Kostengründen nicht.



Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: McOldie am 10.10.2024 12:46

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Eine pauschale Anordnung ür lle Beschäftigtn eine AU-Bescheinigung vom 1. Tag vorzulegen ist rechtlich nicht zuständig und ist weder vom Entgeltfortzahlungsgesetz noch dem Tarifvertrag abgedeckt. Dazu bedarf es im Einzelfall eine besonderen Entscheidung
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: KaiBro am 10.10.2024 13:02

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Eine pauschale Anordnung ür lle Beschäftigtn eine AU-Bescheinigung vom 1. Tag vorzulegen ist rechtlich nicht zuständig und ist weder vom Entgeltfortzahlungsgesetz noch dem Tarifvertrag abgedeckt. Dazu bedarf es im Einzelfall eine besonderen Entscheidung

Hier in der Kommune gibt es mehrere Dienstvereinbarungen und Vorschriften die gegen den Tarifvertrag verstoßen. Einige Mitarbeiter und der Personalrat haben die Führungskräfte darauf hingewiesen, passiert ist allerdings nichts. Deshalb nehmen es die meisten so hin, wie es ist.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: McOldie am 10.10.2024 14:56

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Schwacher Personalrat, denn solche Anweisungen unteriegen der Mitbestimmung.

Eine pauschale Anordnung ür lle Beschäftigtn eine AU-Bescheinigung vom 1. Tag vorzulegen ist rechtlich nicht zuständig und ist weder vom Entgeltfortzahlungsgesetz noch dem Tarifvertrag abgedeckt. Dazu bedarf es im Einzelfall eine besonderen Entscheidung

Hier in der Kommune gibt es mehrere Dienstvereinbarungen und Vorschriften die gegen den Tarifvertrag verstoßen. Einige Mitarbeiter und der Personalrat haben die Führungskräfte darauf hingewiesen, passiert ist allerdings nichts. Deshalb nehmen es die meisten so hin, wie es ist.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Jonesjena am 10.10.2024 15:11
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Exakt. Das ist die Folge.

Wenn ich mich wegen Migräne, ja sowas gibt es, erst noch zum Arzt quälen muss, der ein beknacktes Terminmanagement hat, obwohl ich weiß, dass es am nächsten Tag wahrscheinlich wieder geht, dann werde ich mir doch keine AU für einen Tag holen.

Mein AG weiß das auch und ist da relativ großzügig. Ich ruppe aber auch einiges weg.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Buero 72 am 10.10.2024 15:26

Es gibt natürlich immer Spezialfälle, nur was ist ein Spezialfall? Wir haben aktuell Mitarbeiter, die durch Long Covid seit über einem Jahr krankgeschrieben sind. Da muss man sich bei einigen auch die Frage stellen, ob die Krankheit wirklich durch Long Covid ausgelöst wurde oder es vielleicht an ungesunder Ernährung oder mangelndem Interesse an Sport liegt.


Ich finde es sehr schwierig, was Du hier äußerst! Long Covid ist ein Arschl..., das wünscht Du deinem ärgsten Feind nicht! Sport ist bei Long Covid sogar kontraproduktiv - Überraschung! Leuten zu unterstellen, sie würden simulieren und würden mit etwas Sport das schon wuppen, denn so liest sich Deine Aussage, ist schon sehr zynisch und abwertend. Toll, solche Kollegen wünscht man sich. Nicht.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 10.10.2024 17:03

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Eine pauschale Anordnung ür lle Beschäftigtn eine AU-Bescheinigung vom 1. Tag vorzulegen ist rechtlich nicht zuständig und ist weder vom Entgeltfortzahlungsgesetz noch dem Tarifvertrag abgedeckt. Dazu bedarf es im Einzelfall eine besonderen Entscheidung
kick an, kann man das irgendwo nachlesen?
Laut §5
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Da steht aber nichts von irgendwelchen Einschränkungen.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 10.10.2024 17:06
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.



Exakt. Das ist die Folge.

Wenn ich mich wegen Migräne, ja sowas gibt es, erst noch zum Arzt quälen muss, der ein beknacktes Terminmanagement hat, obwohl ich weiß, dass es am nächsten Tag wahrscheinlich wieder geht, dann werde ich mir doch keine AU für einen Tag holen.

Mein AG weiß das auch und ist da relativ großzügig. Ich ruppe aber auch einiges weg.
Natürlich ist das kontraproduktiv, wenn der AG pauschal sowas anordnet.
Wenn jemand wie du jedoch chronisch unter dieser Krankheit leidet, dann kann man da schnell mal aus der Entgeltfortzahlung rutschen und das funktioniert nur, wenn eine AU vorliegt.
Denn durch Migräne kann man schnell mal 42 tage im Jahr flach liegen.
Und heutzutage kann der Arzt dich doch telefonisch AU melden, oder?
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 10.10.2024 17:09
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.

Es gibt natürlich immer Spezialfälle, nur was ist ein Spezialfall? Wir haben aktuell Mitarbeiter, die durch Long Covid seit über einem Jahr krankgeschrieben sind. Da muss man sich bei einigen auch die Frage stellen, ob die Krankheit wirklich durch Long Covid ausgelöst wurde oder es vielleicht an ungesunder Ernährung oder mangelndem Interesse an Sport liegt.

Allerdings tun unsere Führungskräfte auch ihr bestmögliches, damit die Mitarbeiter länger erkranken. Bei einigen Erkrankten könnte der Arbeitgeber durch Anschaffungen von gewissen Sachen Abhilfe schaffen, tut er allerdings aus Kostengründen nicht.
Wenn die Kollegen eine AU bekommen, wo drauf steht, dass sie voraussichtlich 5 Tage AU sind, dann müssen sie, wenn sie vorher gesunden, wieder die Arbeit aufnehmen.
Macht nur keiner und es nachzuweisen ist auch schwer.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: McOldie am 10.10.2024 17:52
kick an, kann man das irgendwo nachlesen?
Laut §5
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Da steht aber nichts von irgendwelchen Einschränkungen.
Ich ziehe meine Aussage zurück.
Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, bei Kurzerkrankungen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen. Dabei ist es auch zulässig, sowohl von einzelnen als auch generell von allen Arbeitnehmern des Betriebs die Vorlage eines Attestes ab dem ersten Tag der Erkrankung zu verlangen. So kann eine betriebseinheitliche Regelung getroffen werden, die die Kriterien festlegt, ab welchem Zeitpunkt jeweils Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen sind. Da es sich bei der Festlegung dieser Kriterien um eine Regelung der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der AN im Betrieb handelt, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Darüber hinaus ist es zulässig, dass mit jedem einzelnen Arbeitnehmer vertraglich vereinbart wird, dass das Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag eingereicht wird. Auch eine entsprechende tarifvertragliche Regelung ist möglich.

Ist ein Missbrauchsverdacht zur Verkürzung der Vorlagepflicht zwingend erforderlich?

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14.11.2012 – 5 AZR 886/11 – entschieden, dass ein Arbeitgeber von jedem Mitarbeiter ohne besonderen Anlass schon am ersten Tag der Krankheit eine ärztliche Bescheinigung verlangen kann. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einen sachlichen Grund oder eine spezielle Begründung vorbringen muss, etwa den Verdacht äußert, die Krankheit sei nur vorgetäuscht.


Im vorliegenden Fall muss der Personalrat aber aber beteiligt werden.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Neu im Dienst am 10.10.2024 22:27
Hallo zusammen,

wollte mal ein Thema aufmachen zur Krankheitsbedingen Kündigung allgemein.

Man sagt bei häufigen Kurzerkrankungen der letzten 24-36 Monate bis-mehr als 6 Wochen sind nicht hinnehmbar.


Aber was ist eigentlich wenn jemand im 1 Jahr 27 Tage hatte und 10 Erkrankungen

im 2 Jahr 45 Tage mit 12 Erkrankungen und im

3 Jahr 23 Tage mit 9 Erkrankungen?

Wären eigentlich auch viele Erkrankungen bzw. kurz Erkrankungen  aber doch die 6 Wochen Marke nicht überschreiten bzw. Kündigung unwirksam?

also bei mir hat schon eine Woche Krankschreibung gereicht !..ok ich war ja noch in der Probezeit :-(
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Taigawolf am 14.10.2024 12:47
also bei mir hat schon eine Woche Krankschreibung gereicht !..ok ich war ja noch in der Probezeit :-(

Also wenn eine Krankschreibung von einer Woche eine Kündigung in der Probezeit nach sich zieht, dann gibt es hier garantiert eine beidseitig unschöne Vorgeschichte.

Das nennt man dann den berühmten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 14.10.2024 13:06
also bei mir hat schon eine Woche Krankschreibung gereicht !..ok ich war ja noch in der Probezeit :-(

Also wenn eine Krankschreibung von einer Woche eine Kündigung in der Probezeit nach sich zieht, dann gibt es hier garantiert eine beidseitig unschöne Vorgeschichte.

Das nennt man dann den berühmten Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
Und man wird mit Sicherheit nicht wegen einer Woche Krank gekündigt.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Johann am 15.10.2024 10:05
Das Thema ist wahrscheinlich so alt, wie der öffentliche Dienst selbst.

Es gab sie schon immer… die speziellen Spezialfälle.
Das sind Kandidaten und Kandidatinnen, die in der Privatwirtschaft keine Chancen hätten. Das ist der Personenkreis, der für die „Arsch-Hoch-Prämie“ in Frage kommen würde.
Nur leider haben öffentliche Arbeitgeber diese Torte im Gesicht.

Wer sich für seine Fehlzeiten selbst rechtfertigt, gehört zwangsläufig zu diesem Personenkreis. Das kann ich nach mittlerweile fünf Jahren im Personalwesen mit Recht behaupten. Bei 9/10 Gesprächen mit wirklich schwerstkranken Beschäftigten bekomme ich auf die Frage, wie es einem geht, meist die Antwort… „es geht, es muss … immer positiv denken etc. „

Die speziellen Spezialfälle machen Arbeit für 3 Sachbearbeiter … dazu gehören immer die, die fortlaufend immer wieder für 2-3 Tage arbeitsunfähig erkranken. Ohne AU-Bescheinigung natürlich.

Meine Meinung ;)

Bei uns muss eine AU ab dem ersten Tag der Krankheit vorgelegt werden. Dies wurde vor wenigen Jahren eingeführt und sollte dazu dienen, das "blau machen" zu reduzieren. Geführt hat es dazu, dass Mitarbeiter die einen Tag zu Hause geblieben wären, nun mind. 3 Tage bis hin zu einer Woche vom Arzt krankgeschrieben werden.

Es gibt natürlich immer Spezialfälle, nur was ist ein Spezialfall? Wir haben aktuell Mitarbeiter, die durch Long Covid seit über einem Jahr krankgeschrieben sind. Da muss man sich bei einigen auch die Frage stellen, ob die Krankheit wirklich durch Long Covid ausgelöst wurde oder es vielleicht an ungesunder Ernährung oder mangelndem Interesse an Sport liegt.

Allerdings tun unsere Führungskräfte auch ihr bestmögliches, damit die Mitarbeiter länger erkranken. Bei einigen Erkrankten könnte der Arbeitgeber durch Anschaffungen von gewissen Sachen Abhilfe schaffen, tut er allerdings aus Kostengründen nicht.
Wenn die Kollegen eine AU bekommen, wo drauf steht, dass sie voraussichtlich 5 Tage AU sind, dann müssen sie, wenn sie vorher gesunden, wieder die Arbeit aufnehmen.
Macht nur keiner und es nachzuweisen ist auch schwer.
Bei uns gibts eine DV/DA, die eine vorzeitige Rückkehr zum Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Arzt einen Wisch ausfüllt, dass man vorzeitig wieder Arbeitsfähig ist. Liegt der nicht vor, hat die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken.

Da ist halt die Frage, wie viele wieder gesundete Arbeitnehmer sich ins Wartezimmer mit Kranken setzen, um sich einen Zettel abzuholen, der Gesundheit bescheinigt.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 15.10.2024 10:37
Bei uns gibts eine DV/DA, die eine vorzeitige Rückkehr zum Arbeitsplatz nur erlaubt, wenn der Arzt einen Wisch ausfüllt, dass man vorzeitig wieder Arbeitsfähig ist. Liegt der nicht vor, hat die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken.
Tja, da hat jemand Angst, dass er als AG seine Fürsorgepflicht verletzen könnte.
(Macht bei einem Baggerfahrer Sinn, der durch Fieberanfall jemanden verletzten könnte, bei einem Bürohengst eher nicht)
Gibt es auch die Dienstanweisung, dass  die Führungskraft den Arbeitnehmer umgehend nach Hause zu schicken hat, sobald er schwäche Symptome zeigt? Nein? Sehr inkonsequent!
Zitat
Da ist halt die Frage, wie viele wieder gesundete Arbeitnehmer sich ins Wartezimmer mit Kranken setzen, um sich einen Zettel abzuholen, der Gesundheit bescheinigt.
Könnte man telefonisch einfordern, also nicht wirklich ein Argument.
Aber wenn der AG sowas fordert, dann lehnt sich halt der AN zurück und empfindet sich weiter als AU und verhält sich entsprechend.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: BAT am 15.10.2024 10:41
Wenn ich wegen Symptomen noch Hause müsste, wäre ich schon in der EU ;)
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Niöpferdelfe am 15.10.2024 12:57
Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 15.10.2024 13:48
Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.
Auf eine AUB steht immer voraussichtlich!

So wie man sich selber Au melden kann, so kann man sich auch selber Gesund melden!
Natürlich ruft man beim AG an und meldet ihm, dass man wieder arbeitsfähig ist.
Welches großes Problem soll es dann geben?
Wäre mir neu, gibt es dazu etwa Urteile zu?
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Niöpferdelfe am 15.10.2024 14:00
Wenn jemand wochenlang nicht auf Reha gehen kann nach einem Wegeunfall wie im beschriebenen Fall, so geschehen bei einer Bekannten, weil sich Krankenkasse und BG nicht einig werden, wer zuständig ist, dann ist das doch schon ein großes Problem für den Betroffenen, finde ich.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 15.10.2024 14:31
Das stimmt. Solchen Kleinkrieg zwischen denen ist übel. Ich kenne es so, dass die Kasse üebr nimmt und dann schaut, ob sie sich das Geld von der BG oder den Verursacher zurück holt.

Wäre spannend zu wissen, ob es im Falle eine "Gesundschreibung" einem das nicht ebenfalls passieren könnte bei so einer KV.

Btw: mWn muss man eine Gesundschreibung selber bezahlen, da es keine Kassenleistung ist oder wenn der Arzt da nicht die Kasse betupst und eine andere Leistung draus macht, oder er einfach es als Untersuchung abrechnet.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Stressant am 16.10.2024 14:03
Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.

Das ist Unsinn, es gibt keine Gesundschreibung. Und das kann nur Probleme geben, wenn der Wegeunfall aufgrund einer Erkrankung entstanden ist, wegen der man eigentlich Krank geschrieben ist - weil dann wäre man ja offensichtlich noch krank.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 16.10.2024 16:39
Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.

Das ist Unsinn, es gibt keine Gesundschreibung. Und das kann nur Probleme geben, wenn der Wegeunfall aufgrund einer Erkrankung entstanden ist, wegen der man eigentlich Krank geschrieben ist - weil dann wäre man ja offensichtlich noch krank.
Ich denke darüber streiten ja die KV und BG und das ist doch das Dilemma im geschildertem Fall.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: ElBarto am 18.10.2024 07:59
Wenn man noch krankgeschrieben ist, aber trotzdem schon wieder in die Arbeit geht, kann es zu sehr großen Problemen führen für den AN, wenn man beispielsweise einen Wegeunfall har. Die „Gesundschreibung“ hat also durchaus ihre Berechtigung.

Das ist Unsinn, es gibt keine Gesundschreibung. Und das kann nur Probleme geben, wenn der Wegeunfall aufgrund einer Erkrankung entstanden ist, wegen der man eigentlich Krank geschrieben ist - weil dann wäre man ja offensichtlich noch krank.


Ich denke darüber streiten ja die KV und BG und das ist doch das Dilemma im geschildertem Fall.

Naja ich sehe das so: Man ist AU bis einschließlich Mittwoch, man geht am Dienstag schon wieder in die Arbeit, man meldet sich im Personalbüro oder wie auch immer der vorgesehene Weg beim AG ist gesund und der meldet es der Krankenkasse weiter.
Das AU-Zeitende wird also auf Dienstag berichtigt.

Passiert etwas auf dem Weg zur Arbeit am besagten Dienstag sollte das als Wegeunfall gelten. Schließlich sollte der Unfallgrund nichts mehr mit der AU zu tun haben. Sonst wäre man ja noch AU und sollte nicht in die Arbeit.
Das sollte auch in den meisten Fällen kein Problem sein, schwer eine Erkältung entsprechend negativ auszulegen, andere Krankheitsbilder wären da evtl. eher anfechtbar.

Man bedenke, der AN kann sich ja auch ohne AU krankmelden und geht am nächsten Tag wieder in die Arbeit.
Was ihm genau fehlt weiß keiner, ob er wieder fit für die Arbeit war kann man ggfs. nicht feststellen.

Wäre also gegenüber demjenigen der zum Arzt geht ungerecht.

Außerdem steht ja wie bereits von jemand erwähnt auf der AU "AU voraussichtlich bis..." und nicht "AU ganz sicher bis...".

Sonst könnte man ja auch jeden Wegeunfall anfechten der nach Ablauf der AU geschieht wenn die AU bis Mittwoch geht und man am Donnerstag eine Wegeunfall hat. Man könnte ja behaupten der AN wäre noch AU gewesen und hätte nochmal zum Arzt müssen.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Fragmon am 18.10.2024 08:45
Du bist augenscheinlich auf Jobsuche und stellst solche Fragen? Heißer Tip, in der Probezeit  kann man ohne Begründung kündigen.

Bitte dieses Falschwissen nicht verbreiten. Ich kann jemanden auch außerhalb der Probezeit in den ersten sechs Monaten kündigen.
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 18.10.2024 10:02
Du bist augenscheinlich auf Jobsuche und stellst solche Fragen? Heißer Tip, in der Probezeit  kann man ohne Begründung kündigen.

Bitte dieses Falschwissen nicht verbreiten. Ich kann jemanden auch außerhalb der Probezeit in den ersten sechs Monaten kündigen.
Korrekt!
Und selbst wenn ich einen Vertrag mit meinem AG aushandle, in dem Steht: auf die Probezeit wird verzichtet, kann der AG in den ersten 6 Monaten ohne Begründung kündigen.
Durch den Verzicht auf die Probezeit verlängert sich nur die Kündigungsfrist, sonst nix!
Titel: Antw:Krankheitsbedingte Kündigung
Beitrag von: Fragmon am 18.10.2024 10:22
Durch den Verzicht auf die Probezeit verlängert sich nur die Kündigungsfrist, sonst nix!

Nur im Tarifgebiet West. Im Tarifgebiet Ost hat die Probezeit, ggf. nur Auswirkung auf die Personalratsbeteiligung (Anhörung statt Mitwirkung)