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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-H (Hessen) => Thema gestartet von: Bluemagic1 am 02.09.2024 14:57

Titel: Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Bluemagic1 am 02.09.2024 14:57
Ist eine Eingruppierung als Ingenieur in EG14 tvh möglich ohne vorher langjährige praktische Erfahrung in EG13 zu haben?
In der Entgeltordnung sind Ingemieure lediglich bis eg13 mit Tätigkeitsmerkmalen aufgelistet.
Wie ist die rechtliche Lage wenn das Personalamt angibt, dass die Stelle "bis eg14" bewertet ist?
Gibt es nicht nur entweder eg13 oder eg14?
Das Personalamt argumentiert mit fehlender einschlägiger Berufserfahrung weshalb man zunächst in eg13 eingruppiert ist.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 02.09.2024 15:50
Wenn es eine EG14 Tätigkeit ist, was dir übertragen wurde, dann kann es mE in deiner Konstellation nur um eine aus dem Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst handeln.
Und da gibbet das nicht was die da behaupten.

Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Bluemagic1 am 02.09.2024 16:44
Danke für die  Antwort. Der Meinung bin ich nämlich auch. Die Eingruppierung richtet sich nämlich nach der auszuübenden Tätigkeit und Einarbeitungszeit sowie fehlende Berufserfahrung im höheren Dienst spielen da keine Rolle es sei denn, es werden ausdrücklich nicht alle Aufgaben übertragen
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 02.09.2024 20:26
höheren Dienst  = Beamten kaka

Wenn also dein PA meint, dass du nur EG13 bekommst obwohl du EG14er Tätigkeiten auszuüben hast, dann musst du sie Fragen wo das steht oder sie per Gerichtsurteil eines besseren belehren.
Wenn sie dir zunächst nur EG13er Tätigkeiten übertragen, weil sie dir noch nicht die 14er zutrauen, dann ist das halt so und ärgerlich.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Umlauf am 02.09.2024 22:15
höheren Dienst  = Beamten kaka

Wenn also dein PA meint, dass du nur EG13 bekommst obwohl du EG14er Tätigkeiten auszuüben hast, dann musst du sie Fragen wo das steht oder sie per Gerichtsurteil eines besseren belehren.
Wenn sie dir zunächst nur EG13er Tätigkeiten übertragen, weil sie dir noch nicht die 14er zutrauen, dann ist das halt so und ärgerlich.

Die zweite Variante wird recht häufig quer durchs Land angewendet.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 03.09.2024 04:49
Wobei es durchaus vorkommt, dass sie dann Kraft Hand auflegen dir die EG14 geben ohne deinen auszuübenden Tätigkeit ändern, spätestens dann sollte man das einem mutmaßlich zustehende Entgelt einfordern.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Bluemagic1 am 03.09.2024 14:04
In meinem Fall ist es so, dass keine weiteren Regelungen getroffen wurden und ich von Anfang an mich normal in die Stelle einarbeite. Dir Höhergruppierung erfolgt dann nach ca. 2 Jahren ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 03.09.2024 14:18
In meinem Fall ist es so, dass keine weiteren Regelungen getroffen wurden und ich von Anfang an mich normal in die Stelle einarbeite. Dir Höhergruppierung erfolgt dann nach ca. 2 Jahren ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit.
Dann könnte hier ein Eingruppierungsirrtum vorliegen. Ich wüsste nicht wo du eingruppiert bist.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Casa am 03.09.2024 16:16
Hast du ein FH-Diplom oder einen FH-Master?
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Umlauf am 03.09.2024 16:21
In meinem Fall ist es so, dass keine weiteren Regelungen getroffen wurden und ich von Anfang an mich normal in die Stelle einarbeite. Dir Höhergruppierung erfolgt dann nach ca. 2 Jahren ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit.

Ich gehe schon von aus, dass der Zuschnitt der Tätigkeiten minimal geändert wurde. Sonst wäre es tatsächlich ein Eingruppierungsirrtum.

Sehr oft Ausschreibung bis xx. Dann wird über die Prozente der Teiltätigkeiten justiert. 2 Jahre ist jetzt aber kein kurzer Zeitraum.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 03.09.2024 16:22
Hast du ein FH-Diplom oder einen FH-Master?
...du meinst nach 2 Jahren hat man aus einem Fhler einen sonstigen Beschäftigten gemacht?
Dürfte nicht einklagbar sein, aber wo kein Kläger, da kein Beklagter.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Bluemagic1 am 03.09.2024 17:27
Ich habe einen Masterabschluss an einer technischen Hochschule und wissenschaftliches Hochschulstudium war auch Voraussetzung.
Es wurde halt mündlich so argumentiert, dass EG14 nicht möglich ist von Anfang an.
Meine Vermutung: Kurz bevor die 3 Jahre in Stufe 3 rum sind, erfolgt die Höhergruppierung und ich starte wieder neu in Stufe 3. Ich denke mal es wird einfach auf Zeit gespielt.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 04.09.2024 07:16
Es wurde halt mündlich so argumentiert, dass EG14 nicht möglich ist von Anfang an.
Wenn jemand das argumentiert hat, dann hat er sicherlich auch die Stelle im Vertrag genannt, die sein Argument gestützt hat.
Oder er hat stumpf gelogen und nicht möglich mit wollen wir nicht verwechselt.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Casa am 04.09.2024 13:16
Zitat
...du meinst nach 2 Jahren hat man aus einem Fhler einen sonstigen Beschäftigten gemacht?
Dürfte nicht einklagbar sein, aber wo kein Kläger, da kein Beklagter.

Nein. Aber das FH-Diplom hätte erklärt, warum man ihn vorerst in die E13 eingruppieren will und die E14 in Aussicht stellt.


Zitat
Meine Vermutung: Kurz bevor die 3 Jahre in Stufe 3 rum sind, erfolgt die Höhergruppierung und ich starte wieder neu in Stufe 3. Ich denke mal es wird einfach auf Zeit gespielt.

Du musst die E14 nicht annehmen, wenn du nicht möchtest.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 04.09.2024 14:03
Zitat
Meine Vermutung: Kurz bevor die 3 Jahre in Stufe 3 rum sind, erfolgt die Höhergruppierung und ich starte wieder neu in Stufe 3. Ich denke mal es wird einfach auf Zeit gespielt.

Du musst die E14 nicht annehmen, wenn du nicht möchtest.
und er muss die E13 nicht hinnehmen, wenn es sich um eine falsche Anwendung der EGO handelt.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Casa am 04.09.2024 14:18
Zitat
und er muss die E13 nicht hinnehmen, wenn es sich um eine falsche Anwendung der EGO handelt.

Richtig.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: Fragmon am 09.09.2024 14:25
Es wurde halt mündlich so argumentiert, dass EG14 nicht möglich ist von Anfang an.
Wenn jemand das argumentiert hat, dann hat er sicherlich auch die Stelle im Vertrag genannt, die sein Argument gestützt hat.
Oder er hat stumpf gelogen und nicht möglich mit wollen wir nicht verwechselt.

Naja, die E14 Tätigkeiten umfassen Aufgaben mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung. Ersteres ist überwiegend derart ausgestaltet, dass Wissen benötigen wird, welches über ein Studium hinausgeht. Um diese Aufgaben ausüben zu können, bedarf es zusätzliches Wissen durch Fortbildungen und/oder Berufserfahrung.

Daher gehe ich davon aus, dass der Personaler damit sagen wollte, dass die Aufgaben mit bSB vom Threadersteller aufgrund fehlendem Wissen noch nicht ausgeübt werden können und somit nicht übertragen wurden.

In der Praxis wirst du es aber nur anhand der Tätigkeitsbeschreibung herauslesen können. Wenn du erst kürzlich eingestellt wurdest, hast du eventuell Glück und der Geschäftsverteilungsplan wurde noch nicht aktualisiert. Auch wenn der GVPL keine Eingruppierungsrelevanz besitzt, ist doch meist ein erstes Indiz, dass die Aufgaben doch 1:1 übertragen und nicht abgespeckt wurden.

Wenn die Behörde sich nicht ganz so dumm angestellt, wird sie den Arbeitsvorgang, welcher die Tätigkeit auf die E14 hebt, von 50% auf 30% reduziert haben. Du hast dann im Ergebnis wenig Möglichkeiten nachzuweisen, dass es 50% statt 30% deiner Arbeitszeit sind.
Titel: Antw:Eingruppierung von EG12 nach EG14 als Ingenieur möglich?
Beitrag von: MoinMoin am 09.09.2024 16:14
Es wurde halt mündlich so argumentiert, dass EG14 nicht möglich ist von Anfang an.
Wenn jemand das argumentiert hat, dann hat er sicherlich auch die Stelle im Vertrag genannt, die sein Argument gestützt hat.
Oder er hat stumpf gelogen und nicht möglich mit wollen wir nicht verwechselt.

Naja, die E14 Tätigkeiten umfassen Aufgaben mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung. Ersteres ist überwiegend derart ausgestaltet, dass Wissen benötigen wird, welches über ein Studium hinausgeht. Um diese Aufgaben ausüben zu können, bedarf es zusätzliches Wissen durch Fortbildungen und/oder Berufserfahrung.

Daher gehe ich davon aus, dass der Personaler damit sagen wollte, dass die Aufgaben mit bSB vom Threadersteller aufgrund fehlendem Wissen noch nicht ausgeübt werden können und somit nicht übertragen wurden.
Natürlich können sie ausgeübt werden, nur uU nicht mit der Qualität die man sich wünscht  ;D
Und klar ginge es sie von Anfang an auszuüben.
Also es ist halt stumpf gelogen, dass es nicht von Anfang an geht!
Aber wenn der Personaler sagt, wir wollen sie erst langsam an die vollumfänglichen 14er Tätigkeiten heranführen, dann ist es auch in Ordnung, wenn erst die 13 und dann die 14 kommt und man erst wenig und dann mehr von dieser Tätigkeiten übertragen bekommt.

Aber leider läuft das eben nicht so.