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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Dljin am 02.09.2024 15:00
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Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe!
Meine VFA Ausbildung habe ich im ÖD bei meiner derzeitigen Verwaltung absolviert. Derzeit bin ich seit ca. 3 Jahren angestellt. Mit der Ausbildung wären es zusammen 6 Jahre.
Zählt meine Ausbildungszeit zu der TVöD VKA Kündigungsfrist oder nur die Zeit nach der Ausbildung?
Vielen Dank im Voraus :)
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Nein, § 34 zählt nur Zeiten in einem Arbeitsverhältnis. Das solltest du aber in der Ausbildung im Bereich Personalwesen eigentlich gelehrt bekommen haben :-)