Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Enilorak am 02.09.2024 18:19
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Hey ;)
Alle 4-5 Wochen fällt bei uns angeordnete Mehrarbeit an.
Ich arbeite 33h von Montag bis Freitag (5 Tage Woche)
Nun arbeite ich alle 4-5 Wochen zusätzlich am Samstag und Sonntag als angeordnete Mehrarbeit. Das sind an beiden Tagen zusammen immer so ca 10-14 Stunden.
Habe ich Anspruch auf den 30 Prozent Überstundenzuschlag im TvöD VKA?
Liebe Grüße ;)
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Warum stockst Du den Teilzeitanteil nicht entsprechend auf? Einmal im Monat 10 - 14 Stunden macht eine höhere Wochenarbeitszeit von 2 Stunden.
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nach aktuell noch bestehender BAG Rechtssprechung (6 AZR 253/19) eher nicht,
Voraussichtlich wird diese aber bald aufgrund des EuGH - Urteils (Urteil vom 19.10.2023, C-660/20 (Lufthansa CityLine)) revidiert. War zumindest einigen Medien so zu entnehmen.