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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: emmtiwi am 03.09.2024 03:20

Titel: Frist Bearbeitung Überprüfung Stufenzuordnung
Beitrag von: emmtiwi am 03.09.2024 03:20
Hallo,

wenn man der Ansicht ist, dass man in der Erfahrungsstufe falsch zugeordnet ist, einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung stellt, wie lange darf es nach welcher Rechtsgrundlage dauern, bis dieser abschließend bearbeitet ist?

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Frist Bearbeitung Überprüfung Stufenzuordnung
Beitrag von: MoinMoin am 03.09.2024 04:46
Mir sind keine Fristen bekannt, die im TV festgelegt sind.
Wenn man eine andere Rechtsmeinung bzgl. der Stufe oder Gruppe  als der Ag hat, dann muss ein Gericht diesen Zwist klären.
Titel: Antw:Frist Bearbeitung Überprüfung Stufenzuordnung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 03.09.2024 13:44
Wie erschließt sich für dich, dass die Stufe falsch ist? Welcher TV ist es denn?