Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Riga71 am 03.09.2024 17:47
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Hallo,
wenn man krank ist, hat man sich spätestens zu Arbeitsbeginn beim Vorgesetzten zu melden.
Dieses ist ja auch nachvollziehbar und richtig so.
Jetzt will unabhängig davon, auch die Verwaltung dies in Form einer Mail mitgeteilt bekommen.
In dieser Mail muss stehen:
-Krank mit oder ohne AU Bescheinigung.
-Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung
-Dauer der Erkrankung
Bei Erkrankung mit ärztlicher Bescheinigung sind das das doch genau die Angaben, die mit der
eAU an den Arbeitgeber übermittelt werden.
Kann der Arbeitgeber eine solche Mail, neben der Anzeigepflicht verlangen?
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Eine bestimmte Form der Mitteilungspflicht ist durch das Gesetz nicht
vorgeschrieben. Sie kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Der Arbeitnehmer
muss dem Arbeitgeber lediglich die Tatsache mitteilen, dass er infolge einer
Erkrankung arbeitsunfähig ist. Er ist hingegen nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung
mitzuteilen. Nur ausnahmsweise ist auch die Art der Erkrankung anzuzeigen, wenn sie
ein unverzügliches Eingreifen des Arbeitgebers erfordert, z.B. zum Schutz der übrigen
Arbeitnehmer bei ansteckenden Erkrankungen (vgl. Arbeitsgericht Mannheim, Urteil
vom 12.01.2011 Ca 310/99). Die Darlegungs- und Beweislast für die Übermittlung
der Krankmeldung trägt der Arbeitnehmer.
https://www.hwk-rhein-main.de/adbimage/16337/asset-original/krankheit-pflichten-des-arbeitnehmers.pdf
Aus Sicht des Arbeitnehmers ist es aber gar nicht so schlecht, wenn die Mitteilung per E-Mail erfolgt, insbesondere da die Darlegungs- und Beweispflicht ob die Krankmeldung rechtzeitig beim AG erfolgt ist auf der Seite des Arbeitnehmers liegt.
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Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
§ 5 Abs. 1 EntgFG.
Vor Dienstbeginn bzw. bei abweichender Dienstanweisung rechtzeitig anrufen / Mail schreiben und die Erkrankung mitteilen. Ist die voraussichtliche Dauer bekannt muss auch diese mitgeteilt werden.
Hinsichtlich der Erfassung Erstbescheinigung, Folgebescheinigung, KoK / nicht KoK und voraussichtliche Dauer der Erkrankung, habe ich keine Bedenken.
Üblicherweise ist der Arbeitgeber die Verwaltung. Nun könnte man sich streiten, ob die AU den direkten Vorgesetzten und der Verwaltung mitgeteilt werden muss oder nur einem von beiden. Ich sehe die Frage nicht als klärungsbedürftig an.
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Kann der Arbeitgeber eine solche Mail, neben der Anzeigepflicht verlangen?
Wieso neben, dass ist uU die Anzeigepflicht und die Meldung beim VG ist nur eine Orga-massnahme und eigentlich "überflüssig".
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Hallo,
wenn man krank ist, hat man sich spätestens zu Arbeitsbeginn beim Vorgesetzten zu melden.
Dieses ist ja auch nachvollziehbar und richtig so.
Jetzt will unabhängig davon, auch die Verwaltung dies in Form einer Mail mitgeteilt bekommen.
In dieser Mail muss stehen:
-Krank mit oder ohne AU Bescheinigung.
-Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung
-Dauer der Erkrankung
Bei Erkrankung mit ärztlicher Bescheinigung sind das das doch genau die Angaben, die mit der
eAU an den Arbeitgeber übermittelt werden.
Kann der Arbeitgeber eine solche Mail, neben der Anzeigepflicht verlangen?
Verstehe das Problem nicht, bei uns gibt es immer eine Mail an die Verwaltung mit dem Chef im CC. Es müssen ja nicht 2 separate Emails sein.
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Hmm....
Ich würde das über den PR regeln lassen.
Die Mail muss ja nicht vom AN kommen, es reicht ja wenn sie von der Stelle kommt welche die telefonische Meldung erhält.
Immerhin ist mit "per Mail" ein erheblicher Mehraufwand verbunden (je nach Ausstattung). Eine Mail kann auch mal nicht rausgehen oder übersehen werden.
Wenn man deshalb erst den PC anwerfen und sich einwählen muss, dann eine Mail schreibt und vielleicht noch eine andere Mail kurz beantwortet dann könnte man ja schon wieder von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen.
Hatten so einen Fall schon im Forum. Keine Ahnung wie das ausging.
Meiner Meinung nach, definitiv PR einschalten.
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Wenn man deshalb erst den PC anwerfen und sich einwählen muss, dann eine Mail schreibt und vielleicht noch eine andere Mail kurz beantwortet dann könnte man ja schon wieder von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen.
Das ist ausgeschlossen.
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Hmm....
Ich würde das über den PR regeln lassen.
Die Mail muss ja nicht vom AN kommen, es reicht ja wenn sie von der Stelle kommt welche die telefonische Meldung erhält.
Immerhin ist mit "per Mail" ein erheblicher Mehraufwand verbunden (je nach Ausstattung). Eine Mail kann auch mal nicht rausgehen oder übersehen werden.
Wenn man deshalb erst den PC anwerfen und sich einwählen muss, dann eine Mail schreibt und vielleicht noch eine andere Mail kurz beantwortet dann könnte man ja schon wieder von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen.
Hatten so einen Fall schon im Forum. Keine Ahnung wie das ausging.
Meiner Meinung nach, definitiv PR einschalten.
Man schreibt die Mail natürlich nicht vom DienstPC.............
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Bei einem Arbeitgeber den ich kenne wurde in einem Bereich mal angeordnet, dass Krankmeldungen ausschließlich per Telefon erfolgen sollen. Ich hatte immer das Gefühl dabei, man wollte quasi "hören" ob derjenige auch wirklich krank ist bzw. ihm noch ins Gewissen reden wollen und ggfls. auch noch die Schwelle zur Krankmeldung erhöhen. Problem ist ja öfter, dass man telefonisch gar nicht durchkommt oder die-/denjenigen gar nicht erreicht, bei wem man sich krankmelden soll und muss dann rumtelefonieren, bis man jemanden bekommt. Da heute 90 - 95 % der arbeitenden Bevölkerung ein Smartphone besitzt, sollte eine Mail vom Smartphone wohl auch möglich sein, ohne dass man sich an den PC hängen muss. Mein jetziger Arbeitgeber hat sogar eine eigene E-Mail Adresse für Krankmeldungen eingerichtet (Krankmeldung@Arbeitgeber.de), über welche automatisch alle Stellen die Mail bekommen. Meine Lebensgefährtin arbeitet in einem Betrieb mit Dienstplan. Da kann sie sich über die Dienstplan-App sogar krankmelden.
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Hmm....
Ich würde das über den PR regeln lassen.
Die Mail muss ja nicht vom AN kommen, es reicht ja wenn sie von der Stelle kommt welche die telefonische Meldung erhält.
Immerhin ist mit "per Mail" ein erheblicher Mehraufwand verbunden (je nach Ausstattung). Eine Mail kann auch mal nicht rausgehen oder übersehen werden.
Wenn man deshalb erst den PC anwerfen und sich einwählen muss, dann eine Mail schreibt und vielleicht noch eine andere Mail kurz beantwortet dann könnte man ja schon wieder von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen.
Hatten so einen Fall schon im Forum. Keine Ahnung wie das ausging.
Meiner Meinung nach, definitiv PR einschalten.
MonnoMann
Mail geht mit Handy, und die restlichen Altvorderen, die nicht mit Handy umgehen können, die sind eh bald ausgestorben.
Aber natürlich kann der AG nicht fordern, dass man seine Meldung per Mail macht, weil er nicht fordern kann, dass man privat email hat.
Aber der AN ist halt in der Pflicht zu melden und nur telefonisch hat da so seine Probleme mit dem Nachweis.
Und dann gibt es ja noch die Bedenkenträger, die Angst haben, dass nicht Befugte die Email lesen könnten, in der die hochkritische Info drin steht, dass man Krank ist für x Tage!
Man kann sich halt das Leben auch schwer machen.
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Bei uns gibt es eine Dienstanweisung sich beim Sekretariat der Referatsleitung krank zu melden. Telefonisch reicht da aus.
Die dortige Dame meldet einen dann im System krank und so ist sicher gestellt, dass das Personalamt auch davon in Kenntnis gesetzt wird.
Man meldet sich also nicht mal beim Amtsleiter krank, sondern im Sekretariat. Bei einer AU ist diese dem AG dann natürlich zuzusenden. Je nachdem wie lange die geht. Wenn ich Dienstag bis Donnerstag krank bin und es geht am Freitag auch noch nicht, dann muss ich da ja zum Arzt. Das sage ich im Sekretariat an und wenn es dann am Montag wieder geht nehme ich die AU mit zum AG und gebe die ab.
Also mit Mails usw. macht man sich das Leben doch nur unnötig schwer und ist auch gar nicht nötig.
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Hmm....
Ich würde das über den PR regeln lassen.
Die Mail muss ja nicht vom AN kommen, es reicht ja wenn sie von der Stelle kommt welche die telefonische Meldung erhält.
Immerhin ist mit "per Mail" ein erheblicher Mehraufwand verbunden (je nach Ausstattung). Eine Mail kann auch mal nicht rausgehen oder übersehen werden.
Wenn man deshalb erst den PC anwerfen und sich einwählen muss, dann eine Mail schreibt und vielleicht noch eine andere Mail kurz beantwortet dann könnte man ja schon wieder von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen.
Hatten so einen Fall schon im Forum. Keine Ahnung wie das ausging.
Meiner Meinung nach, definitiv PR einschalten.
Man schreibt die Mail natürlich nicht vom DienstPC.............
Dienst-PC im Homeoffice oder Diensthandy halt.
Alles andere kann der AG nicht verlangen oder müsste es allen AN zur Verfügung stellen. Da das kostet...
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Bei uns war es bis vor kurzem auch so, dass man sich telefonisch krankmeldete (beim Vorgesetzten, der informierte dann idR die Personalabteilung). Vor kurzem kam eine neue Dienstanweisung, dass man sich im Regelfall per E-Mail bei dem direkten Vorgesetzten und der Personalabteilung krankmelden soll. Hierbei muss über die vorraussichtliche Dauer informiert werden und ob ein Arzt aufgesucht wird (zwecks Abruf der eAU).
Hier im Haus gab es auch viele Kollegen die sich anfangs darüber echauffiert haben, aber ich finde die Regelung grundsätzlich besser. Zum einen ist klar dokumentiert, dass man sich krank gemeldet hat, zum anderen hat man nicht mehr das Problem mehrfach anrufen zu müssen wenn der Vorgesetzte mal in einem längeren Termin war.
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Hmm....
Ich würde das über den PR regeln lassen.
Die Mail muss ja nicht vom AN kommen, es reicht ja wenn sie von der Stelle kommt welche die telefonische Meldung erhält.
Immerhin ist mit "per Mail" ein erheblicher Mehraufwand verbunden (je nach Ausstattung). Eine Mail kann auch mal nicht rausgehen oder übersehen werden.
Wenn man deshalb erst den PC anwerfen und sich einwählen muss, dann eine Mail schreibt und vielleicht noch eine andere Mail kurz beantwortet dann könnte man ja schon wieder von einer Arbeitsfähigkeit ausgehen.
Hatten so einen Fall schon im Forum. Keine Ahnung wie das ausging.
Meiner Meinung nach, definitiv PR einschalten.
Man schreibt die Mail natürlich nicht vom DienstPC.............
Dienst-PC im Homeoffice oder Diensthandy halt.
Alles andere kann der AG nicht verlangen oder müsste es allen AN zur Verfügung stellen. Da das kostet...
...und wie meldet sich jemand krank, der kein Diensthandy bzw. Homeoffice hat?
Ich denke die Verwendung des privaten Telefons oder des E-Mail Kontos ist dem AN zum Zwecke der Krankmeldung durchaus zuzumuten.
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...und wie meldet sich jemand krank, der kein Diensthandy bzw. Homeoffice hat?
Ich denke die Verwendung des privaten Telefons oder des E-Mail Kontos ist dem AN zum Zwecke der Krankmeldung durchaus zuzumuten.
Der AG kann ja verlangen was er will und einen AN abmahnen, wenn er sich nicht dran hält.
(Was bei Email oder sonstige Vorgehensweise halt ohne Erfolg sein dürfte)
Und der AN kann sich aufregen wie er will:
Er ist in der Pflicht sich beim AG AU zu melden und zwar klipp und klar rechtzeitig und
guckst Du §5 Entgeltfortzahlungsgesetz
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Was dem AG genügt und was nicht und ob eine Anruf ausreichend ist, dass wird erst zu einem Problem, wenn man nachweisen muss, dass man sich beim AG gemeldet hat.
Eine Email ist halt ein besserer Nachweis als eine Stimme am Telefon.
Und wenn jemand keine Email hat oder niemanden unverzüglich vom AG telefonisch erreicht, dann muss er halt zusehen wie er dieses sein eigenes Problem löst.
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Dienst-PC im Homeoffice oder Diensthandy halt.
Alles andere kann der AG nicht verlangen oder müsste es allen AN zur Verfügung stellen. Da das kostet...
Was bedeutet das? Wer kein Dienst-Handy oder keinen Dienst-PC besitzt meldet sich einfach überhaupt nicht?
Geile Einstellung. Mach das mal in der pW.
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Wer kein Dienstpc hat und kein dienst handy, der kann nicht gezwungen werden eine email zu schreiben.
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@ElBarto sagt das der AG nur verlangen kann dass der AN sich über Dienst-Medien meldet. Demzufolge muss er sich gar nicht melden wenn diese nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Strang wurde auch schon über die Altvorderen gelästert. Die hatten damals in der 80er und 90er Jahren kein Problem mit ihren privaten Telefonen beim AG bescheid zu geben. Damals z. T. noch mit einer 42 - 45 Stunden Woche.
Die Deszendenz dieser Generation ist dermaßen neidzerfressen. "Wenn mir der AG kein Medium zur Verfügung stellt kann ich mich nicht melden. Mein AG kann nicht erwarten, dass ich mein privates Gerät benutze"
Besonders geil finde ich die Einstellung, wenn der AG z. B. ein Smartphone zur Verfügung stellt wird dieses außerhalb der Dienstzeiten ausschließlich privat genutzt denn: "Ich habe Feierabend und da will ich nicht mit der Firma sprechen. Es sei denn es wird bezahlt!" Selbstverständlich mit 5 Minuten für ein 30 Sekunden Gespräch.
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AN muss sich melden. E-Mail ist heutzutage Standard, insoweit kann auch eine Krankmeldung per E-Mail erwartet werden; hilfsweise per Telefon. Und ja, mit dem Privattelefon. Alternativ könnte der Mitarbeiter ja auch ein öffentliches Münztelefon suchen. Oder zum Nachbarn gehen.
Wenn ein Mitarbeiter mit sagen würde, dass er nicht in der Lage ist mir eine Krankmeldung per E-Mail zu schicken würde ich mich fragen, ob er noch der richtige Mitarbeiter ist.
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Verrückte Idee, aber der AG kann persönlich aufgesucht werden. Nur weil eine Person arbeitsunfähig erkrankt ist bedeutet das nicht, dass sie den Arbeitsweg nicht auf sich nehmen kann, um dem AG die AU mitzuteilen.
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Bis vor kurzem hatte ich hier einen Kollegen, der keinen privaten Internetanschluss hat.
Er: was soll ich damit. Als Handy hatte er ein klappriges Tastentelefon für den Notfall. Da wäre es schwierig mit einer E-Mail geworden.
Hier im Dienst war er aber der richtige Mitarbeiter.
Zugegeben, dieser Menschenschlag wird immer weniger.
Aber ich frage mich, warum ich dem AG meinen privaten E-Mail-Kontakt geben sollte.
Zum Glück reicht es hier einfach jemanden zu Informieren, der die Krankmeldung in den Workflow eingibt.
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@ElBarto sagt das der AG nur verlangen kann dass der AN sich über Dienst-Medien meldet. Demzufolge muss er sich gar nicht melden wenn diese nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Strang wurde auch schon über die Altvorderen gelästert. Die hatten damals in der 80er und 90er Jahren kein Problem mit ihren privaten Telefonen beim AG bescheid zu geben. Damals z. T. noch mit einer 42 - 45 Stunden Woche.
Die Deszendenz dieser Generation ist dermaßen neidzerfressen. "Wenn mir der AG kein Medium zur Verfügung stellt kann ich mich nicht melden. Mein AG kann nicht erwarten, dass ich mein privates Gerät benutze"
Besonders geil finde ich die Einstellung, wenn der AG z. B. ein Smartphone zur Verfügung stellt wird dieses außerhalb der Dienstzeiten ausschließlich privat genutzt denn: "Ich habe Feierabend und da will ich nicht mit der Firma sprechen. Es sei denn es wird bezahlt!" Selbstverständlich mit 5 Minuten für ein 30 Sekunden Gespräch.
Nein sage ich nicht.
"Dienst-PC im Homeoffice oder Diensthandy" bezog sich auf einen zuvor zitierten Kommentar mit der Frage wie man denn den Dienst-PC -im Büro- verwenden soll wenn man krank ist.
Ein Anruf ist für mich ausreichend auch wenn es mich selber nervt, dass wenn man krank ist man dennoch pünktlich den Wecker stellen muss und hoffen gleich jemanden zu erreichen.
Eine Mail verlangen kann der AG, aber meines Erachtens nach nur alternativ und nicht als einziges Mittel.
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@ElBarto sagt das der AG nur verlangen kann dass der AN sich über Dienst-Medien meldet. Demzufolge muss er sich gar nicht melden wenn diese nicht vom AG zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Strang wurde auch schon über die Altvorderen gelästert. Die hatten damals in der 80er und 90er Jahren kein Problem mit ihren privaten Telefonen beim AG bescheid zu geben. Damals z. T. noch mit einer 42 - 45 Stunden Woche.
Die Deszendenz dieser Generation ist dermaßen neidzerfressen. "Wenn mir der AG kein Medium zur Verfügung stellt kann ich mich nicht melden. Mein AG kann nicht erwarten, dass ich mein privates Gerät benutze"
Besonders geil finde ich die Einstellung, wenn der AG z. B. ein Smartphone zur Verfügung stellt wird dieses außerhalb der Dienstzeiten ausschließlich privat genutzt denn: "Ich habe Feierabend und da will ich nicht mit der Firma sprechen. Es sei denn es wird bezahlt!" Selbstverständlich mit 5 Minuten für ein 30 Sekunden Gespräch.
Der AG kann nicht vorschreiben über welchem Medium du mit ihm, zwecks AU Meldung, in Kontakt trittst, solange er dem AN nicht dieses Medium zur Verfügung stellt.
Alles andere ist deine (Über)Interpretation.
Und wenn jemand so bockig oder unfähig ist eine Email zu schreiben, dann kann es dem Ag egal sein, wie lange er am Telefon hockt um jemanden zu erreichen, der zuständig ist.
Denn der An hat das Problem mit der AU Meldung, wenn er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Ag lacht sich eins und kürzt den Lohn um den Tag.
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Aber ich frage mich, warum ich dem AG meinen privaten E-Mail-Kontakt geben sollte.
Zum Glück reicht es hier einfach jemanden zu Informieren, der die Krankmeldung in den Workflow eingibt.
Zum Glück muss man seine private Emailadresse dem AG nicht mitteilen, wenn man so drauf ist, dass man darin ein Problem sieht.
Einfach eine weitere gmx Email anlegen, die da lautet (oder die üblichen einmal emails nehmen)
gustav.gans.meldet.sich.krank@gmx.de
Oder telefonieren, bis man jemanden hat, der deine AU annehmen kann und der du vertraust, dass sie auch den AG informiert.
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Aber ich frage mich, warum ich dem AG meinen privaten E-Mail-Kontakt geben sollte.
Zum Glück reicht es hier einfach jemanden zu Informieren, der die Krankmeldung in den Workflow eingibt.
Weil eine E-Mail-Adresse ein seit jahrzehnten üblicher und professioneller Kontakt ist, insbesondere mit Geschäftspartnern. Wie früher die Adresse, dann das Fax und schließlich die E-Mail. Insofern stellt das ein ganz normales Geschäftsgebahren dar.
Und für die 0,1 %, der Arbeitnehmer, die keinen Internetanschluss haben eine Sonderlocke zu drehen, ist einfach im negativen Sinne typisch deutsch.
Wer es noch nicht einmal schafft oder schaffen will, eine Krankmeldung per E-Mail zu versenden ist entweder ganz ernsthaft krank (legitime Ausnahme) oder aus der Zeit gefallen und schafft wohl auch ansonsten nicht viel auf der Arbeit.
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Wer es noch nicht einmal schafft oder schaffen will, eine Krankmeldung per E-Mail zu versenden ist entweder ganz ernsthaft krank (legitime Ausnahme) oder aus der Zeit gefallen und schafft wohl auch ansonsten nicht viel auf der Arbeit.
Aber darf trotzdem per Fax, Telefon oder Boten, den AG über seinen Zustand informieren.
Ob er es damit schafft der gesetzlichen Forderung "unverzüglich" genüge zu tun, oder der AG auch wirklich informiert wird, ist sein persönliches Risiko, welches im Zweifel darin mündet, dass er einen Tag Lohn abgezogen oder Minusstunden bekommt, da der AG ihm die Entgeltfortzahlung versagt.
btw: Bei uns wird auch grundsätzlich verlangt, dass man per email an die Geschäftsstelle und cc VG seine AU meldet.
Wenn man aber dort anruft wird man nicht abgemahnt.
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Ich würde künftig wahrscheinlich einen berittenen Herold schicken, der dem Arbeitgeber die Nachricht der Arbeitsunfähigkeit übermittelt - wäre auf jeden Fall mal was anderes :D
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Aber ich frage mich, warum ich dem AG meinen privaten E-Mail-Kontakt geben sollte.
Zum Glück reicht es hier einfach jemanden zu Informieren, der die Krankmeldung in den Workflow eingibt.
Weil eine E-Mail-Adresse ein seit jahrzehnten üblicher und professioneller Kontakt ist, insbesondere mit Geschäftspartnern. Wie früher die Adresse, dann das Fax und schließlich die E-Mail. Insofern stellt das ein ganz normales Geschäftsgebahren dar.
Und für die 0,1 %, der Arbeitnehmer, die keinen Internetanschluss haben eine Sonderlocke zu drehen, ist einfach im negativen Sinne typisch deutsch.
Wer es noch nicht einmal schafft oder schaffen will, eine Krankmeldung per E-Mail zu versenden ist entweder ganz ernsthaft krank (legitime Ausnahme) oder aus der Zeit gefallen und schafft wohl auch ansonsten nicht viel auf der Arbeit.
Wie gesagt, bin ich in 26 Jahren noch nicht in diese Verlegenheit gekommen.
Ich könnte von zu Hause aus auch meine dienstliche Mail nutzen. Wäre auch ok.
Wo anders soll es dafür ja angeblich Abmahnungen geben.
Scheint echt Behörden mit Problemen zu geben.
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Ich würde künftig wahrscheinlich einen berittenen Herold schicken, der dem Arbeitgeber die Nachricht der Arbeitsunfähigkeit übermittelt - wäre auf jeden Fall mal was anderes :D
Oh du Glücklicher, du hast einen berittenen Herold in Ruf nähe...bleibt da die interessante Frage, dass wenn er dann abends ankommt (100km Reitweg) du deiner Pflicht der unverzüglichen Meldung nachgekommen bist ;D
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Wo anders soll es dafür ja angeblich Abmahnungen geben.
Weil man auch noch emails bearbeitet hat.
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Die Antworten hier sind mal wieder der Knaller..
Man stellt eine Frage und der Wahnsinn geht los.
Es ging doch nur um die Frage, ob die zusätzliche Mail verlangt werden kann.
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Die Antwort ist, ja der AG kann diese Anweisung geben, ob es Konsequenzen hat, wenn die dienstliche Anweisung nicht befolgt wird, hängt wie immer vom Einzelfall ab.
Oder anders gesagt, was ist denn die zusätzliche email, nach meinem dafürhalten die an den VG, da man eh verpflichtet ist dem AG zu melden und eher die Verwaltung als der VG ist der dafür zuständig Ansprechpartner des AGs.
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Ein Anruf ist für mich ausreichend auch wenn es mich selber nervt, dass wenn man krank ist man dennoch pünktlich den Wecker stellen muss und hoffen gleich jemanden zu erreichen.
Eine Mail verlangen kann der AG, aber meines Erachtens nach nur alternativ und nicht als einziges Mittel.
Deswegen frage ich mich warum ihr euch so gegen Email sperrt. Wenn ich abends weiß , dass ich morgen nicht in der Lage sein werde zu arbeiten schreibe ich eine Email - fertig ! kein Wecker stellen
Wenn meine Krankmeldung in Frage gestellt wird - verweise ich auf die Email- fertig!
Und wenn ich erst morgens weiß, das ich nicht arbeiten kann, bin ich doch bereits durch den Wecker aufgestanden!
Krankmeldung per Telefon hat einfach viel zu viele Schwachstellen....
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Ich wäre froh, wenn wir uns per Mail krank melden dürften! Wir müssen uns telefonisch krank melden. Dazu sitzt man manchmal morgens 2 Stunden ! krank am Telefon und versucht den Zuständigen zu erreichen.
Meldet man sich telefonisch nicht krank und gibt bis mittags nicht Bescheid das man z.B. beim Arzt war, wird ein Urlaubstag abgezogen egal ob AU oder nicht.
Im Mail Zeitalter finde ich das unmöglich. Zumal eine Krankmeldung VOR Arbeitsbeginn wie sie gesetzlich gefordert wird, damit meist unmöglich ist.
Das Argument lautet, könnte ja sein, dass ich die Mails erst mittags lese.
Dabei schreibt Chef immer Mail worin steht, das man verpflichtet ist, sofort nach hochfahren des PC-s zuerst seine Mails zu lesen. ;D
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Meldet man sich telefonisch nicht krank und gibt bis mittags nicht Bescheid das man z.B. beim Arzt war, wird ein Urlaubstag abgezogen egal ob AU oder nicht.
Wenn ihr euch das gefallen lässt, selbst schuld
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Der AG kann die Form der Mitteilung nicht bestimmen, da sie nicht gesetzlich vorgegeben ist.
Man muss nicht vor Arbeitsbeginn, sondern "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
Soweit die gesetzliche Grundlage.
Wenn man also per Email, Brief oder Fax oder berittenen Boten seine Mitteilung gemacht hat, dann kann der AG dir keinen Urlaub abziehen (das darf er sowieso nicht einfach so, er könnte maximal dir Fehlstunden aufschreiben oder für den Tag das Entgelt kürzen, behaupte ich mal), sofern du nachweisen kannst, dass du dein AU unverzüglich mitgeteilt hast.
Denn die Darlegungs- und Beweislast für die Übermittlung der Krankmeldung trägt der Arbeitnehmer.
Wenn man es per email gemacht hat, dann hat man unter Umständen das Problem eben nachzuweisen, dass es unverzüglich beim AG angekommen ist, ob da der Nachweis des Einganges in dem Postfach des AGs reicht, möge dann das Gericht entscheiden (hat da jemand Infos zu??)
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Würde ich ja gerne wissen, wo das steht. Das passiert hier regelmäßig mehreren Bediensteten.
Genauso wenn sie im Urlaub sind. Reichen Sie ab Tag 1 eine AU ein wird der Urlaub aber nicht gut geschrieben, da sie sich telefonisch nicht gemeldet haben.
Ich bezweifel auch das das rechtens ist, da ja meine Arbeitskraft sowieso nicht zur Verfügung stehen muss oder eingeplant ist.
Aber der Personalrat zieht da mit.
Was mir aber auch schon passiert ist...ich melde mich krank morgens und die Zuständige hat vergessen das ich angerufen habe und somit galt das erstmal als nicht gemeldet. Ich konnte dann nur darlegen, das ich ein Anrufprotokoll habe. Dann ist doch eine Lesebestätigung per Mail doch sicherer oder nicht?
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Wegen der Auswirkungen auf den Betriebsablauf habe der Arbeitgeber in aller Regel ein größeres Interesse an einer schnellen Unterrichtung über die Arbeitsunfähigkeit als an einem ärztlichen Nachweis. Es werde daher zu Recht verlangt, es müsse sichergestellt sein, dass der Arbeitgeber jedenfalls am ersten Tag unterrichtet werde, und zwar durch Zugang der Anzeige, sodass das bloße Absenden einer Erklärung nicht genügt.
Die briefliche Mitteilung ist nicht ausreichend, weil es zu lange dauert, bis die Information bei dem AG ankommt! Gefordert ist vielmehr eine sofortige mündliche, telefonische, gegebenenfalls per Fax, SMS oder E-Mail zugesandte Nachricht, die auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen erfolgen kann. Der Arbeitgeber kann die Form der Anzeigepflicht vorgeben. Dies muss dann durch die zuständige Stelle beim Arbeitgeber vorgegeben werden. Möglicherweise unterliegt eine derartige Anweisung dem Beteiligungsrecht des Personalrates. Wenn es nur der unmittelbare Vorgesetzte verlangt, dürfte eine derartige Anweisung nicht zulässig sein.
Ist nichts vorgegeben, kann sie in jeder Form erfüllt werden.
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Deswegen gehören Krankmeldungen per Telefon in ein Sekretariat und nicht direkt zum Chef. Bei uns sind da in der Regel zwei Damen, die sich gegenseitig vertreten. Also eine ist zu 99% immer da und erreichbar, damit hat es sich mit den 2 Stunden am Telefon sitzen und versuchen den Chef zu erreichen.
Wenn man den Damen dann nicht traut, dass sie die telefonische Info (das man Krank ist) ins System eingeben, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Denn "vergessen" wird sowas ja wohl kaum. Zusätzlich wird von den Damen die Amtsleitung informiert, also weis auch der direkte Vorgesetzte Bescheid.
Wenn das nicht reicht und die deutsche Paranoia mal wieder um sich greift und jedes und alles felsenfest nachweisbar sein soll/muss/darf....dann sollte man sich überlegen den AG zu wechseln. Per E-Mail gab's weder bei meinem früheren AG noch jetzt im ÖD. Ist in meinen Augen auch nicht nötig, wenn man einen normalen Umgang mit seinem AG pflegt...
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Per E-Mail gab's weder bei meinem früheren AG noch jetzt im ÖD. Ist in meinen Augen auch nicht nötig, wenn man einen normalen Umgang mit seinem AG pflegt...
Da bin ich bei dir.
Wenn man sich manche Schilderungen hier durchliest, z. B. von Susa, reibt man sich aber die Augen.
Immerhin weiß man es dann einmal mehr zu schätzen, bei einem normalen und anständigen AG im öD zu sein und nicht bei einem diesen verhaltensauffälligen, die es scheinbar im öD regelmäßig gibt.
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Würde ich ja gerne wissen, wo das steht. Das passiert hier regelmäßig mehreren Bediensteten.
Es steht im Entgeltfortzahlungsgesetz.
Wer es mit sich machen lässt, hat selber schuld.
Genauso wenn sie im Urlaub sind. Reichen Sie ab Tag 1 eine AU ein wird der Urlaub aber nicht gut geschrieben, da sie sich telefonisch nicht gemeldet haben.
Du meinst die AN melden sich im Urlaub nicht AU reichen dann aber nach dem Urlaub eine AU-Bescheinigung des Arzes nach?
Auch wenn man im Urlaub ist gilt:
1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
bzw.
(2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Tja, mal sehen was im §9 des BUrlG steht.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Aber wer es mit sich machen lässt.
Ich bezweifel auch das das rechtens ist, da ja meine Arbeitskraft sowieso nicht zur Verfügung stehen muss oder eingeplant ist.
Aber der Personalrat zieht da mit.
Was mir aber auch schon passiert ist...ich melde mich krank morgens und die Zuständige hat vergessen das ich angerufen habe und somit galt das erstmal als nicht gemeldet. Ich konnte dann nur darlegen, das ich ein Anrufprotokoll habe. Dann ist doch eine Lesebestätigung per Mail doch sicherer oder nicht?
die Darlegungs- und Beweislast für die Übermittlung der Krankmeldung trägt der Arbeitnehmer.
Was dafür ausreicht kann dir nur der Richter sagen.
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Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.
Ruft man nicht an, bekommt man nix gut geschrieben. Mail zählt nicht, da es nur telefonisch erlaubt ist.
Aber da ich doch Urlaub habe wird meine Arbeitskraft doch sowieso nicht benötigt oder sonst wie eingeplant. Da muss es doch unwichtig sein ob ich anrufe oder direkt eine AU einreiche für die 2 Tage z.B.
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Deswegen gehören Krankmeldungen per Telefon in ein Sekretariat und nicht direkt zum Chef. Bei uns sind da in der Regel zwei Damen, die sich gegenseitig vertreten. Also eine ist zu 99% immer da und erreichbar, damit hat es sich mit den 2 Stunden am Telefon sitzen und versuchen den Chef zu erreichen.
Wenn man den Damen dann nicht traut, dass sie die telefonische Info (das man Krank ist) ins System eingeben, dann ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Denn "vergessen" wird sowas ja wohl kaum. Zusätzlich wird von den Damen die Amtsleitung informiert, also weis auch der direkte Vorgesetzte Bescheid.
Wenn das nicht reicht und die deutsche Paranoia mal wieder um sich greift und jedes und alles felsenfest nachweisbar sein soll/muss/darf....dann sollte man sich überlegen den AG zu wechseln. Per E-Mail gab's weder bei meinem früheren AG noch jetzt im ÖD. Ist in meinen Augen auch nicht nötig, wenn man einen normalen Umgang mit seinem AG pflegt...
So ein Sekretariat besitzen wir nicht mal.... wir sollen uns auch beim Vorgesetzten abmelden. Es gibt im Winter so Tage, da wacht man nachts schon mit Halsschmerzen auf und weiß, was kommt (Erkältung bzw. Corona), dann habe ich auch direkt mit dem Handy morgens per Email um 6.00 Uhr oder so (als ich gerade wach war) eine Email mit Krankmeldung versendet.
Da mein unmittelbarer VG immer den Gleitzeitrahmen voll ausschöpft und erst zur letztmöglichen Minute beginnt, müsste ich mir dann noch einen Wecker stellen, stattdessen ist schlafen in so einer Situation meiner Meinung nach sinnvoller.
Deshalb schicke ich dann auch immer direkt eine Email und setze den Stellvertreter als Sicherheit auch noch mit in den CC.
Wenn ich dann genaueres weiß (weil ich beim Arzt war oder ähnliches), rufe ich danach nochmal durch; falls gerade nicht erreichbar, zweite Mail.
Wenn es eh nur für einen Tag ist (Durchfall, Verdauungsprobleme, Übelkeit, heftige Kopfschmerzen oder so) schreibe ich direkt "wahrscheinlich nur für heute, ggf. noch morgen"
Die Zeit, die ohne Attest möglich ist (3 Kalendertage) können unsere Vorgesetzten auch direkt in das System bei uns eintragen; ab Attestzeit geben sie es selbst nur an die Personalabteilung weiter.
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Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.
Dann wehr dich gegen diese Praxis
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Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.
Ruft man nicht an, bekommt man nix gut geschrieben. Mail zählt nicht, da es nur telefonisch erlaubt ist.
Aber da ich doch Urlaub habe wird meine Arbeitskraft doch sowieso nicht benötigt oder sonst wie eingeplant. Da muss es doch unwichtig sein ob ich anrufe oder direkt eine AU einreiche für die 2 Tage z.B.
Da du nicht unverzüglich deine Krankheit gemeldet hat, ist es unter Umständen formal korrekt, denn du bist deiner Verpflichtung nach dem Entgfortzahlungsgestz nicht nachgekommen.
Ob da das BUrlG das übertüncht, kannst du jederzeit von einem Gericht prüfen lassen.
Wenn die Au ab Donnerstag ausgestellt ist, dürften die Chancen gross sein, das der Urlaub gutgeschrieben werden muss.
Und ob dir vorgeschrieben werden kann, wie du dich zu melden hast, kann auch überprüft werden.
Also wehre dich
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Ja z.B. Donnerstags im Urlaub krank geworden. Freitags ist die AU beim Chef (hat man ja immer noch Urlaub). Der Urlaub wird dann aber nicht gutgeschrieben, da man sich vorher "telefonisch" nicht krank gemeldet hat.
Ruft man nicht an, bekommt man nix gut geschrieben. Mail zählt nicht, da es nur telefonisch erlaubt ist.
Aber da ich doch Urlaub habe wird meine Arbeitskraft doch sowieso nicht benötigt oder sonst wie eingeplant. Da muss es doch unwichtig sein ob ich anrufe oder direkt eine AU einreiche für die 2 Tage z.B.
Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....
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Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....
Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?
Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?
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Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....
Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?
Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?
Kommt drauf an - bei einem Autounfall kann sogar selbstverschuldete Krankheit der Fall sein . Da gibt es dann gar keine Urlaubstage zurück......
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Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....
Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?
Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?
unverzüglich heißt eben unverzüglich, also so schnell es geht und wenn du nach einer Woche aus dem Koma aufwachst und dich dann meldest ist es eben auch unverzüglich
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Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....
Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?
Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?
Kommt drauf an - bei einem Autounfall kann sogar selbstverschuldete Krankheit der Fall sein . Da gibt es dann gar keine Urlaubstage zurück......
wo steht das?
im BUrlG §9 steht es klipp und klar, dass die mit einer AUB nachgewiesene Urlaubstage gut geschrieben werden müssen!
Und der AG muss für diese Krankheitstage, für die er eine gesetzliche Pflicht der Entgeltfortzahlung hat auch entlohnen.
Ob er hinterher den dadurch entstanden Schaden beim AN einklagt, steht dem nicht entgegen.
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Zu unterscheiden ist die Pflicht zur Meldung und die Wirkung der AU.
Die mangelnde Meldung lässt die Wirkung der AU nicht entfallen. Auch wenn die Krankheit erst eine Woche später gemeldet wird, erhält man die Urlaubstage gutgeschrieben. Allerdings kriegt man dann "Ärger", wenn die AU früher hätte mitgteilt werden müssen.
Krankenhäuser versuchen regelmäßig Angehörige zu kontaktieren, sofern ermittelbar. Ggf. erfolgt die Kontaktierung der Angehörigen hilfsweise durch die Polizei. Verfügbare Mittel zur Identifikation sind EC-Karte, Personalausweis, Krankenkassenkarte, sonstiges Geldbörseninventar, PKW-Kennzeichen, Smartphone sofern Inhalte zugänglich usw.
Seltenst verunfallt eine Person, ohne irgendein Dokument zur Identifikation bei sich zu haben.
In § 5 EntGFG ist die Pflicht zur AU-Meldung ("ob") und deren Frist geregelt. Das bedeutet nicht, dass eine Sperrwirkung hinsichtlich der Art der AU-Meldung ("wie") besteht. Die Art der Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit bestimmt der Arbeitgeber nach billigem Ermessen gem. § 106 GewO, sofern sie nicht (tarif)vertraglich geregelt ist.
Der Arbeitgeber ist jedoch befugt, gegebenenfalls unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG), festzulegen, gegenüber welcher Stelle im Betrieb die Anzeige abzugeben ist.
Feichtinger/Malkmus, Entgeltfortzahlungsrecht, 2. Auflage 2010, § 5 EntGFG, Rn. 14.
Auch wenn unverzüglich nicht bedeutet, dass der Arbeitnehmer sofort zu handeln hat (AR/Vossen Rn. 11; ErfK/Reinhard Rn. ERFKOARBR EFZG § 5 Randnummer 6), muss man vom Arbeitnehmer doch verlangen, dass dieser den Arbeitgeber so schnell informiert, wie ihm dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich ist (Treber EFZG Rn. 11). Insofern wird man eine rein briefliche Information im Regelfall nicht als unverzüglich bewerten können (aA LAG MV LAGMECKLENBURGVORPOMMERN 21.10.2009, BeckRS 2011, BECKRS Jahr 65297). Stattdessen ist grundsätzlich auf Kommunikationsmittel zurückzugreifen, die sicherstellen, dass der Arbeitgeber noch innerhalb der ersten Arbeitsstunden des ersten Tages der Arbeitsunfähigkeit hiervon Kenntnis erlangt. Im Wesentlichen kommt damit als Kommunikationsmittel das Telefongespräch, das Telefax, die E-Mail, die SMS oder die Mitteilung über WhatsApp oder sonstige Messenger- oder Kurznachrichtendienste (zur Darlegungs- und Beweislast bei SMS: LAG RhPf LAGRHEINLANDPFALZ 8.8.2006, BeckRS 2006, BECKRS Jahr 43290) in Betracht (Schmitt/Küfner-Schmitt Rn. SCHMITTKOEFZGAAG EFZG § 5 Randnummer 33; Reinhard/Zimmermann Rn. 17; Schmalix PersR 2/2023, 21). Gegebenenfalls muss der Arbeitnehmer auch eine dritte Person einschalten, wenn er nicht selbst in der Lage ist, rechtzeitig seinen Mitteilungspflichten nachzukommen (Kunz/Wedde Rn. 16). Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, persönlich seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen, sodass auch die Einschaltung eines Boten, sofern ansonsten die Unverzüglichkeit gewahrt wird, zulässig ist (ArbG Emden ARBGEMDEN 16.8.2022, BeckRS 2022, BECKRS Jahr 49960). Schließlich schreibt § EFZG § 5 keine bestimmte Form für die Mitteilung vor, sodass auch mündlich überbrachte Mitteilungen für die Einhaltung der Mitteilungspflicht gem. Abs. EFZG § 5 Absatz 1 S. 1 genügen (Schmitt/Küfner-Schmitt Rn. SCHMITTKOEFZGAAG EFZG § 5 Randnummer 46; Leinemann KassHdB/Vossen 2.2 Rn. 172).
Die Mitteilung ist an den Arbeitgeber zu richten. Der Arbeitgeber kann allerdings auch für derartige Mitteilungen einen bestimmten Kommunikationsweg, eine Person oder Stelle innerhalb seines Unternehmens benennen, die zur Empfangnahme derartiger Mitteilungen befugt ist. Hierbei kommen insbesondere ein Personalsachbearbeiter oder die Personalabteilung in Betracht. Hat der Arbeitgeber keinen Adressaten benannt, dann soll die Mitteilung an einen Vorgesetzten oder die Personalabteilung erfolgen (BAG BAG 7.5.2020, NZA 2020, NZA Jahr 2020 Seite 1022). Andererseits kann aber nicht in jedem Fall der unmittelbare Vorgesetzte als richtiger Adressat angesehen werden. Entscheidend ist dessen Stellung innerhalb des Betriebes. Hat der jeweilige Vorarbeiter als unmittelbarer Vorgesetzter des Arbeitnehmers nur eine untergeordnete Funktion, so ist er nicht richtiger Adressat für eine Mitteilung gem. § EFZG § 5 (vgl. BAG BAG 18.2.1965, AP MuSchG § 9 Nr. AP MUSCHG § 26). Nicht als richtige Adressaten gelten auch Betriebsräte, Telefonisten, Pförtner oder Arbeitskollegen (Schmitt/Küfner-Schmitt Rn. SCHMITTKOEFZGAAG EFZG § 5 Randnummer 48; Worzalla/Süllwald Rn. 7; Reinhardt/Zimmermann Rn. 18). Wendet sich ein erkrankter Arbeitnehmer an eine Person dieses Personenkreises, so ist diese Person als Erklärungsbote einzuordnen, mit der Konsequenz, dass der Arbeitnehmer das Risiko dafür trägt, dass der Bote die Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig weitergibt (Kunz/Wedde Rn. 23).
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Zu unterscheiden ist die Pflicht zur Meldung und die Wirkung der AU.
Du meinst hier sicherlich AUB als die AU Bescheinigung, die der Arzt ausstellt.
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Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....
Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?
Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?
Kommt drauf an - bei einem Autounfall kann sogar selbstverschuldete Krankheit der Fall sein . Da gibt es dann gar keine Urlaubstage zurück......
wo steht das?
im BUrlG §9 steht es klipp und klar, dass die mit einer AUB nachgewiesene Urlaubstage gut geschrieben werden müssen!
Und der AG muss für diese Krankheitstage, für die er eine gesetzliche Pflicht der Entgeltfortzahlung hat auch entlohnen.
Ob er hinterher den dadurch entstanden Schaden beim AN einklagt, steht dem nicht entgegen.
Die Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldeter sein. hier werden die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes angewendet, auch wenn es darum geht den Urlaub bei Krankheit zurückzuerhalten.
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
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Die Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldeter sein.
Stimmt die schuldhafte AU aus §3 habe ich verdrängt.
hier werden die Regeln des Entgeltfortzahlungsgesetzes angewendet, auch wenn es darum geht den Urlaub bei Krankheit zurückzuerhalten.
Leitest du woher ab, bzw. steht wo?
Denn ich glaub kaum, dass dein Urlaub futsch ist und du während der AU kein Geld bekommst.
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Kommt drauf an, hast du dich den Donnerstag morgen krankgemeldet? Dann muss er dir gutgeschrieben werden. Ein nachträgliches, ich war im Urlaub krank ist halt Pech gehabt.....
Wie ist das denn bei einer AU, die einem die persönliche Meldung verwehrt?
Denken wir z.B an einen Autounfall mit anschließendem Aufenthalt in einer Intensivstation. Ist das dann aufgrund der nicht erfolgten Meldung weiterhin "Urlaub"?
Kommt drauf an - bei einem Autounfall kann sogar selbstverschuldete Krankheit der Fall sein . Da gibt es dann gar keine Urlaubstage zurück......
wo steht das?
im BUrlG §9 steht es klipp und klar, dass die mit einer AUB nachgewiesene Urlaubstage gut geschrieben werden müssen!
Und der AG muss für diese Krankheitstage, für die er eine gesetzliche Pflicht der Entgeltfortzahlung hat auch entlohnen.
Ob er hinterher den dadurch entstanden Schaden beim AN einklagt, steht dem nicht entgegen.
Das meine ich eben auch. Der AG muss nach Vorlage der eAU auch Tage gutschreiben. Ob ich jetzt angerufen habe oder nicht. Natürlich macht er DU...DU...DU... weil man nicht angerufen hat, er es aber verlangt.
Beispiel: Bin im Urlaub, Mittwochs werde ich krank, geh zum Arzt (rufe nicht beim AG an). Arzt stellt mir sofort eine eAU aus für den Rest der Woche. Donnerstags schreibe ich eine Mail mit: Ich bin krank, die eAu kann ab sofort abgerufen werden.
Die Tage werden aber nicht gut geschrieben, da der AG sagt, ich hätte es sofort Mittwochs melden müssen. Obwohl meine Arbeitskraft im Urlaub nicht zur Verfügung stehen muss, geschweige denn irgendwie eingeteilt werden muss. Kann der AG das so einfach übergehen dann? Kommt mir ein bisschen wie Trotzreaktion vor. ;D
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Das meine ich eben auch. Der AG muss nach Vorlage der eAU auch Tage gutschreiben. Ob ich jetzt angerufen habe oder nicht. Natürlich macht er DU...DU...DU... weil man nicht angerufen hat, er es aber verlangt.
Beispiel: Bin im Urlaub, Mittwochs werde ich krank, geh zum Arzt (rufe nicht beim AG an). Arzt stellt mir sofort eine eAU aus für den Rest der Woche. Donnerstags schreibe ich eine Mail mit: Ich bin krank, die eAu kann ab sofort abgerufen werden.
Die Tage werden aber nicht gut geschrieben, da der AG sagt, ich hätte es sofort Mittwochs melden müssen. Obwohl meine Arbeitskraft im Urlaub nicht zur Verfügung stehen muss, geschweige denn irgendwie eingeteilt werden muss. Kann der AG das so einfach übergehen dann? Kommt mir ein bisschen wie Trotzreaktion vor. ;D
Zum einen hast du gegen das EFZG verstoßen, nicht gegen eine Dienstanweisung vom AG.
Insofern würde ich mir vorstellen können, dass der Urlaub ab Mittwoch dir gutgeschrieben werden muss.
Und ich gehe davon aus, dass der AG dir trotz verspäteter Meldung wegen der vorliegende AUB für Mittwoch das Entgelt nicht kürzen darf.
Aber der AG kann dir nur eine simple Abmahnung reinwürgen kann, weil du dich nicht gemeldet hast.
Denn es ist unerheblich für die Meldepflicht, dass du im Urlaub bist und er dadurch keinen Schaden haben kann.
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Zu unterscheiden ist die Pflicht zur Meldung und die Wirkung der AU.
Du meinst hier sicherlich AUB als die AU Bescheinigung, die der Arzt ausstellt.
Nein. Die AU hat eine Wirkung, die durch AUB nachgewiesen wird.
Klarer wirds, wenn man Ursache, Nachweis und Wirkung in anderen Konstellationen verbindet.
Ein Nachweis (AUB) ohne Ursache (AU) ist unbedeutend. Mit einer AUB ohne tatsächlich vorliegender AU wird man keine Gutschrift der Urlaubstage erhalten. Das ist insbesondere der Fall, wenn die AU im Rahmen einer Prüfung nicht bestätigt werden kann. Die AUB - als verkörperter Nachweis der entkräfteten AU - existiert aber weiter.
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Zu unterscheiden ist die Pflicht zur Meldung und die Wirkung der AU.
Du meinst hier sicherlich AUB als die AU Bescheinigung, die der Arzt ausstellt.
Nein. Die AU hat eine Wirkung, die durch AUB nachgewiesen wird.
Klarer wirds, wenn man Ursache, Nachweis und Wirkung in anderen Konstellationen verbindet.
Ein Nachweis (AUB) ohne Ursache (AU) ist unbedeutend. Mit einer AUB ohne tatsächlich vorliegender AU wird man keine Gutschrift der Urlaubstage erhalten. Das ist insbesondere der Fall, wenn die AU im Rahmen einer Prüfung nicht bestätigt werden kann. Die AUB - als verkörperter Nachweis der entkräfteten AU - existiert aber weiter.
Interessanter Aspekt.
Wenn also der Arzt eine AUB ausgestellt hat, obwohl keine AU vorlag, dann ist die AUB weiterhin gültig? oder willst du damit sagen, existiert einfach nur als Stück Papier ohne Bedeutung weiter?
Laut BUrlG §9: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Fazit: Also eine AU führt im Urlaub nicht zur Gutschrift der Urlaubstage. Sie hat damit dort keine Wirkung.
Eine Gutschrift gibt es nur wenn eine AUB vorliegt und auch nur für die Zeiten die in der AUB genannt sind.
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Wir haben ein Formular erstellt, dass Seitens von den Einrichtungen ausgefüllt werden muss und dann an die PA geschickt wird. Auch haben wir parallel eine zentrale E-Mail eingerichtet, wo die Mitarbeiter direkt die Angaben übersenden können, wo parallel auch die Einrichtung in Cc gesetzt werden soll. Es gibt grundsätzlich kein Feld, das nicht auszufüllen ist. Der Aufbau ähnelt dem ursprünglichen gelben Schein.
Hat so an sich gut geklappt. Ist zwar nicht weniger Papier an sich, aber zumindest alle Stellen informiert, die die Daten benötigen.
Lediglich die zentrale E-Mail mit Datenschutz etc. war anfangs ein Thema, inwieweit dies zulässig ist. Aber nachdem jeder von der PA die Mitarbeiter einsehen kann, wird nichts gesehen, was nicht zu sehen wäre.
Auch sind wir jetzt auf eine Excelliste umgestiegen, die für jede Einrichtung auf dem Laufwerk separat abgespeichert ist. Von der Handhabung auch gut umsetzbar, da die Einträge nach Angaben der MA erfolgen.
Ich bin dennoch froh, dass manch ein MA noch Papiermeldungen abgibt, da die Mitteilungen oftmals sehr träge und nicht mit allen Infos (z. B. Arbeitsunfall, etc. ) --> Forschungsarbeiten im Nachgang
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oder willst du damit sagen, existiert einfach nur als Stück Papier ohne Bedeutung weiter?
Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen.
Fazit: Also eine AU führt im Urlaub nicht zur Gutschrift der Urlaubstage. Sie hat damit dort keine Wirkung.
Eine Gutschrift gibt es nur wenn eine AUB vorliegt und auch nur für die Zeiten die in der AUB genannt sind.
Eben. Das Eine ist die Tatsache AU, das Andere der Nachweis der AU mittels AUB.
Im Hintergrund steht da freilich die Logik.
Anderes Beispiel, wenn auch nicht zwingend besser zugänglich.
1) A wirft einen Stein. 2) Der Stein trifft B am Kopf. 3) A schädigt B in seiner Gesundheit.
Nur in Zusammenschau der Sätze 1) und 2) ist das logische Ergebnis die Aussage in Satz 3).
Nicht logisch wären:
I
1) A wirft einen Stein. 3) A schädigt B in seiner Gesundheit.
- Der von A geworfene Stein müsste den B treffen, um ihn in seiner Gesundheit zu schädigen. Das ist nach der Aussage nicht der Fall.
II
2) Der Stein trifft B am Kopf. 3) A schädigt B in seiner Gesundheit.
- A müsste den Stein geworfen haben, um den B in seiner Gesundheit zu schädigen. Das ist nach der Aussage nicht der Fall.
Zurück zur AU.
1) Fritz ist in seines Urlaubs AU erkrankt. 2) Fritz reicht für die Tage seines Urlaubs bei seinem Arbeitgeber eine AUB ein. 3) Fritz bekommt seine Urlaubstage gutgeschrieben.
Nur 1) + 2) lassen den Schluss 3) zu.
Die Beispiele lassen sich hinsichtlich der Logik wahrscheinlich noch etwas besser darstellen, ich denke aber das Prinzip konnte ich vermitteln.
Auch mir fällt Logik ab und an schwer. Bei komplexeren Sachverhalten mache ich manchmal den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt. Oder ich arbeite stilistisch unsauber, weil ich das Ergebnis schon ziemlich deutlich vor meinem inneren Auge sehe. Mir hilft es die Sache erneut zu durchdenken, mich in den Leser hineinzuversetzen und die Tatsache, dass ich selbst ausbilde und Anderen eine "saubere" Arbeitsweise vermitteln soll. :-)