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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Stefan1977 am 04.09.2024 17:34

Titel: Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Stefan1977 am 04.09.2024 17:34
Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:

Ich bin A11 und laut aktuellem Beförderungsstand wurde meine Punktzahl der letzten Beurteilung schon "abgeräumt".

Wenn ich mich nun auf einen A12er-Posten bewerbe und diesen zum 01.10.24 erfolgreich bekommen sollte, muss ich dann bis zur Beförderung auf A12 auf die nächste Beurteilungsrunde (im Jahr 2026) warten, bis ich A12 werde?

Oder werde ich dann sogleich A12, weil meine letzte Beurteilungspunktzahl in A11 ja bereits ausgereicht hätte.

Danke im Voraus und viele Grüße
Stefan
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Casa am 04.09.2024 19:06
Auf einem Beförderungsdienstposten ist eine Bewährungszeit abzuleisten. Zudem besteht kein Anspruch auf Beförderung.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Umlauf am 04.09.2024 21:59
Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:

Ich bin A11 und laut aktuellem Beförderungsstand wurde meine Punktzahl der letzten Beurteilung schon "abgeräumt".

Wenn ich mich nun auf einen A12er-Posten bewerbe und diesen zum 01.10.24 erfolgreich bekommen sollte, muss ich dann bis zur Beförderung auf A12 auf die nächste Beurteilungsrunde (im Jahr 2026) warten, bis ich A12 werde?

Oder werde ich dann sogleich A12, weil meine letzte Beurteilungspunktzahl in A11 ja bereits ausgereicht hätte.

Danke im Voraus und viele Grüße
Stefan

Hört sich nach einem sehr interessanten Konstrukt an. Um es vorsichtig zu formulieren.
So etwas kenne ich von hier gar nicht. Aber jeder Geschäftsbereich kocht sein eigenes Süppchen.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Fragmon am 05.09.2024 09:20
Hallo zusammen,

Ich habe folgende Frage:

Ich bin A11 und laut aktuellem Beförderungsstand wurde meine Punktzahl der letzten Beurteilung schon "abgeräumt".

Wenn ich mich nun auf einen A12er-Posten bewerbe und diesen zum 01.10.24 erfolgreich bekommen sollte, muss ich dann bis zur Beförderung auf A12 auf die nächste Beurteilungsrunde (im Jahr 2026) warten, bis ich A12 werde?

Oder werde ich dann sogleich A12, weil meine letzte Beurteilungspunktzahl in A11 ja bereits ausgereicht hätte.

Danke im Voraus und viele Grüße
Stefan

In Sachsen (auf Landesebene) ist es überwiegend so, dass mit einer Beförderung die Beurteilung "verbraucht" ist. Man muss also auf die nächste Beurteilung warten. Es ist aber von Ressort zu Ressort unterschiedlich. Da aber bei weniger als 12/16 Punkten meist eh eine "Wartezeit" von 36 Monaten zwischen den Beförderungen besteht, ist dies dann meist egal, da bis dahin eine erneute Beurteilung erfolgt. Ich muss aber erwähnen das es in vielen Bereichen eine Dienstpostenbündelung gibt.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Chillbear am 05.09.2024 11:10
Deine letzte BU hatte also entweder den Zweck zur Beförderung (A10-A11) oder eine BU im Rahmen der Bewerbung  auf den höherwertigen (A12) Posten. Bei Zuschlag zur neuen Stelle bekommst du also nach der Beendigung der Probezeit (bei A12 6 Monate) in der nächsten Beförderungsrunde eine BU zur Teilnahme am Beförderungsverfahren. Je nach Stellenkegel und Konkurrenz sollte das 1-5 Jahre dauern (je nach Behörde). Ein Anrecht auf Beförderung gibt es aber nicht.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Rollo83 am 05.09.2024 13:38
Ich muss jetzt hier mal fragen, wahrscheinlich dumm aber ich kenne mich bei den Beförderungen von (zivilen) Beamten nicht so gut aus da ich Uniformträger bin.

Wenn der A11er sich auf eine A12 bewirbt (sowas gibt es bei uns zB gar nicht) und ausgewählte wird dann wird die Person dann irgendwann auf den A12 Dienstposten versetzt. Soweit schlüssig.
Dann macht er DEN JOB eines A12er und wird A11 besoldet und das eventuell noch über mehrere Jahre?
Verstehe ich das so richtig?

Aufs Zivile umgemünzt, Person A bekommt einen höherwertigen Job mit höherwertigen Aufgaben, wird aber weiterhin zu den Konditionen des alten Jobs bezahlt ?

Das verstehe ich so richtig, oder ?
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Finanzer am 05.09.2024 13:41
@Rollo: Korrekt
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Rollo83 am 05.09.2024 13:54
Es gibt sooo viele Dinge im ÖD die ich nicht verstehe.
Zugegeben, der Vergleich mit einem zivilen Job hinkt etwas durch das besondere Treueverhältnis wobei gefühlt dieses Verhältnis ja nur einseitig gilt.
Ich bin jetzt A11, habe alles von A7 durchlaufen und wurde bei JEDER Beförderungen auf den Tag genau befördert.
Hier und da gab es mal 1-3 Monate Wartezeit, die Beförderung wurde dann aber Rückwirkend ausgesprochen.
Ich bin deswegen doch etwas überrascht.
Im September 2027 werde ich voraussichtlich auf einen A12 Dienstposten versetzt.
Wenn ich dann nicht spätestens nach 3 Monaten in A12 eingewiesen werde, müsste ich eigentlich mein Aufgabengebiet auf das eines A11ers zurück schrauben.
Mir erschließt sich tatsächlich die Logik dahinter nicht einen Zuschlag für eine Beförderung bzw. für einen höherwertigen Dienstposten zu bekommen aber nicht höherwertig bezahlt zu werden.
Das ist gelinde gesagt doch völliger Humbug 🤔
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Chillbear am 05.09.2024 14:06
@Rollo: Erstmal Glückwunsch zur bisherigen Karriere

Beim Beamten unterscheidet man halt nach Statusamt (A/Bx - für Uniformträger siehe Schulterklappe) und Bewertung des Dienstposten (Bis Ax für Bündelposten oder Ax bei höherwertigen Stellen).

Es gab zu dem Thema auch schon zig Gerichtsentscheidungen. Da beim Beamten (ja nee is klar) Eignung, Leistung und Befähigung (aka Bestenauslese) gilt, muss der Dienstherr im Rahmen des Beurteilungsverfahrens die Beförderungen (Gaussche Normalverteilungskurve für Rankingnoten und so weiter) verteilen. Je nach Behörde sind meist wesentlich mehr beförderungsfähige Kollegen (insbesondere A7-A11) als Beförderungsmöglichkeiten (werden nach Personalschlüssel und vor allem Haushaltslage zugewiesen) vorhanden, so dass es immer ein paar Jahre dauert (bei uns gibts keine Regelbeförderung - da geht ma auch mal mit A8 oder A10 in Pension).
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Eukalyptus am 06.09.2024 17:21
Es gibt sooo viele Dinge im ÖD die ich nicht verstehe.
...
Ich bin jetzt A11, habe alles von A7 durchlaufen und wurde bei JEDER Beförderungen auf den Tag genau befördert.
Hier und da gab es mal 1-3 Monate Wartezeit, die Beförderung wurde dann aber Rückwirkend ausgesprochen.
Ich bin deswegen doch etwas überrascht.
Im September 2027 werde ich voraussichtlich auf einen A12 Dienstposten versetzt.
Wenn ich dann nicht spätestens nach 3 Monaten in A12 eingewiesen werde, müsste ich eigentlich mein Aufgabengebiet auf das eines A11ers zurück schrauben.
Mir erschließt sich tatsächlich die Logik dahinter nicht einen Zuschlag für eine Beförderung bzw. für einen höherwertigen Dienstposten zu bekommen aber nicht höherwertig bezahlt zu werden.
Das ist gelinde gesagt doch völliger Humbug 🤔

Du bist offenbar verwöhnt von der Beförderungspraxis der letzten 15 Jahre in der Bundeswehr. Ich kenne ansatzweise noch Zeiten, in denen man deutlich mehr als die von dir genannten 3 Monate z.B. "Oberleutnant und Kompaniechef" war.  Aber wenn man so die Kantinengespräche von "altgedienten" Stabsfeldwebeln mithört oder die Stellungnahmen des Deutschen Bundeswehrverbandes liest, ist die Anspruchshaltung zeitgeistig reichlich gestiegen. 
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Hans1W am 09.09.2024 08:47
Wenn die Grundbesoldung ausreichend gut wäre, dann müsste man nicht so schnell befördern!
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Rollo83 am 09.09.2024 09:34
Wenn die Grundbesoldung ausreichend gut wäre, dann müsste man nicht so schnell befördern!

Doch, muss man wenn der Dienstposten höherwertig ist und man somit eine höherwertig Tätigkeit aus übt.
Der jenige MUSS natürlich besser bezahlt werden als jemanden der eine niederwertige Tätigkeit aus übt.
Sonst können wir ja bald einfach alles zusammenstreichen und jeder wird nach A11 (oder gerne A14) bezahlt.
Ich mache dann für die A11 den Job mit der niedrigsten Verantwortung und dem niedrigsten Arbeitsaufkommen.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Chillbear am 09.09.2024 09:53
Zitat
Doch, muss man wenn der Dienstposten höherwertig ist und man somit eine höherwertig Tätigkeit aus übt.

Eben nicht. Gerade eben erst wieder einen A9er als Dienstgruppenleiter Autobahnpolizei (A12er Posten) gesehen. Vielleicht ist es bei der Bundeswehr so (das wäre durchaus löblich), bei der Polizei sieht das gänzlich anders aus. Der Dienstherr zeigt ja mit seinem Beurteilungs(un)wesen den Beförderungswillen - das ist für die Gerichte ausreichend. Nicht umsonst sind Streifenbeamte als Bündelposten von von A7 - A11 ausgewiesen. Bei den Stellen mit FührungsVA (ab A12) muss man sich aber genauso anstellen und warten. 
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Rollo83 am 09.09.2024 12:24
Zitat
Doch, muss man wenn der Dienstposten höherwertig ist und man somit eine höherwertig Tätigkeit aus übt.

Eben nicht. Gerade eben erst wieder einen A9er als Dienstgruppenleiter Autobahnpolizei (A12er Posten) gesehen. Vielleicht ist es bei der Bundeswehr so (das wäre durchaus löblich), bei der Polizei sieht das gänzlich anders aus. Der Dienstherr zeigt ja mit seinem Beurteilungs(un)wesen den Beförderungswillen - das ist für die Gerichte ausreichend. Nicht umsonst sind Streifenbeamte als Bündelposten von von A7 - A11 ausgewiesen. Bei den Stellen mit FührungsVA (ab A12) muss man sich aber genauso anstellen und warten.

Und das findest du richtig das ein A9er den Dienstposten eines A12er bekleidet und somit auch die Pflichten und die Verantwortung dafür trägt?

Bündeldienstposten ist ja noch mal eine andere Geschichte, diese sind ja explizit für zB A7-11 ausgeschrieben aber A12 ist ja schon ein herausgehobenes Amt. Zumindest bei uns denn allgemeines Laufbahnziel ist A11.

Wenn ich mir so mein Dezernat an schaue. Ich bin Sachgebietsleiter 11. Wie der Name sagt leite ich ein einziges SG aus dem Dezernat mit wenigen Soldaten. Mein Dezernatsleiter ist A12. Er hat also die Verantwortung für 5 Sachgebiete und mehr als 5 mal so viele Soldaten wie ich.
Wenn man mir jetzt den Dienstposten anbieten würde und im gleichen Atemzug mitteilen würde das ich aber >1 Jahr nicht A12 besoldet werde sondern weiterhin A11 wie der Sachgebietsleiter würde ich ein Mal kurz lachen und fragen ob wir bei der verstecken Kamera sind oder ob der 1. April ist.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Chillbear am 09.09.2024 13:02
Zitat
Und das findest du richtig das ein A9er den Dienstposten eines A12er bekleidet und somit auch die Pflichten und die Verantwortung dafür trägt?


Wo habe ich das geschrieben? Das war bisher meine dienstliche Erfahrung und besonders im Vollzug gängige Praxis. Als A10 nach Auswahlverfahren einen A12er Posten bekommen und nach 8 Jahren dann A12 geworden. Wird eben nach Kassen- und Konkurrentenlage entschieden. Zur A13 waren es dann nach Stellenzuschlag 4 Jahre. Klar wäre es schön, wenn man gleich entsprechende der Verantwortung besoldet werden würde - ist nur eben rechtlich nicht zwingend.

https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/bbesg460001.htm - hier eine kleine Auswahl gängiger Urteile zu dem Thema.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Rollo83 am 09.09.2024 13:29
Zitat
Und das findest du richtig das ein A9er den Dienstposten eines A12er bekleidet und somit auch die Pflichten und die Verantwortung dafür trägt?


Wo habe ich das geschrieben? Das war bisher meine dienstliche Erfahrung und besonders im Vollzug gängige Praxis. Als A10 nach Auswahlverfahren einen A12er Posten bekommen und nach 8 Jahren dann A12 geworden. Wird eben nach Kassen- und Konkurrentenlage entschieden. Zur A13 waren es dann nach Stellenzuschlag 4 Jahre. Klar wäre es schön, wenn man gleich entsprechende der Verantwortung besoldet werden würde - ist nur eben rechtlich nicht zwingend.

https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/bbesg460001.htm - hier eine kleine Auswahl gängiger Urteile zu dem Thema.
Ich glaube wir haben etwas aneinander vorbei geredet.
Das es nicht Gänge Praxis ist das man zeitnah befördert wird habe ich ja durch dieses Topic hier gelernt.
Mir ging es aber mit meiner Aussage oben das dies zumindest mMn einfach falsch ist.
Also das der Weg so falsch ist auch wenn es nun mal so gehandhabt wird.

Ich habe jetzt noch mal über meinen Werdegang nachgedacht.
Einstellung A7
—>2 Jahre in A7Z
—>1 Jahr in A8 mit Laufbahnwechsel
—>1,5 Jahre in A9 (zivile Ausbildungszeit wurde anerkannt
—>3 Jahre in A10
—>2,5 Jahre in A11

Wahrscheinlich ist es dann wirklich nur bei der Bundeswehr so das man so durchbefördert wird, aber ich bin natürlich nicht der einzige bei dem das alles so durch lief.
Ich bin nicht besonders toll oder besonders gut beurteilt, das lief quasi bei allen Kameraden die mich auf dem Weg begleitet haben so ab.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Chillbear am 09.09.2024 13:37
Zitat
Ich glaube wir haben etwas aneinander vorbei geredet.
Ja, das denke ich auch^^ Ich fände es ja toll, wenn man mit einer Art Regelbeförderung (mit verkürzten Wartezeiten bei besonderer Bewährung bzw. Verlängerung bei ...) Planungssicherheit schaffen würde. Aber wie du schon feststellen konntest - es hängt halt leider auch stark von der Behörde ab. Schön, dass es zumindest bei der BW so gut funktioniert.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Eukalyptus am 09.09.2024 18:40
..
Das es nicht Gänge Praxis ist das man zeitnah befördert wird habe ich ja durch dieses Topic hier gelernt.
Mir ging es aber mit meiner Aussage oben das dies zumindest mMn einfach falsch ist.
Also das der Weg so falsch ist auch wenn es nun mal so gehandhabt wird.
..

Du hättest nur einmal ältere Jahrgänge der Bw fragen müssen, wie den so die Beförderungspraxis "früher" war. Daraus wird deutlich, dass die jetzige Praxis der sehr zeitnahen Beförderung keineswegs normal und alltäglich ist.

Zustimmen würde ich dir, wenn du die Meinung verträtest dass ein längerfristiges Auseinanderfallen von Besoldung und Dotierung des Dienstpostens unfair ist. Aber ebenso würde ich sagen, dass "fair" nach Meinung des Beamten oder Soldaten nicht unbedingt "fair" im Sinne des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses ist (zu dem man sich per Schwur bekannt hat). Wenn also der Dienstherr dich erst nach zwei Jahren befördert, dann ist das so. Ende Gelände. Wenn du das als "falsch" ansiehst oder deine dienstliche Leistung auch nur gedanklich davon abhängig machst, dann bist du meiner Meinung nach nicht richtig in der Bundeswehr.

Vergleichweise führe ich ich §24 des Bundesbeamtengesetzes an, in dem eine Übertragung von Führungspositionen (zugegeben, B-Besoldung..) grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe vorgesehen ist. Es ist doch vollkommen verständlich dass der Dienstherr deine Bewährung auf einem neuen Dienstposten erst feststellen möchte, bevor er dich entsprechend besoldet. Ob du dich eines Tages als Dezernatsleiter A12 bewähren wirst? Das wäre erstmal festzustellen (nicht nur bei dir, sondern grundsätzlich bei jedem) meiner Meinung nach.

Gut für dich, dass die derzeitige Praxis der Bundeswehr da grosszügig ist (von gelegentlichen Engpässen der Haushaltskarten für bestimmte Besoldungen abgesehen..). Normal ist das aber nicht, weder in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes noch im historischen Vergleich innerhalb der Bundeswehr. Zu guter Letzt noch viel Erfolg in der Laufbahn - A12, wenn es soweit ist, ist doch ein schöner Dienstgrad/Besoldung.
Titel: Antw:Einweisung auf A12, Beförderungsstände
Beitrag von: Rollo83 am 10.09.2024 11:58
..
Das es nicht Gänge Praxis ist das man zeitnah befördert wird habe ich ja durch dieses Topic hier gelernt.
Mir ging es aber mit meiner Aussage oben das dies zumindest mMn einfach falsch ist.
Also das der Weg so falsch ist auch wenn es nun mal so gehandhabt wird.
..

Du hättest nur einmal ältere Jahrgänge der Bw fragen müssen, wie den so die Beförderungspraxis "früher" war. Daraus wird deutlich, dass die jetzige Praxis der sehr zeitnahen Beförderung keineswegs normal und alltäglich ist.

Zustimmen würde ich dir, wenn du die Meinung verträtest dass ein längerfristiges Auseinanderfallen von Besoldung und Dotierung des Dienstpostens unfair ist. Aber ebenso würde ich sagen, dass "fair" nach Meinung des Beamten oder Soldaten nicht unbedingt "fair" im Sinne des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses ist (zu dem man sich per Schwur bekannt hat). Wenn also der Dienstherr dich erst nach zwei Jahren befördert, dann ist das so. Ende Gelände. Wenn du das als "falsch" ansiehst oder deine dienstliche Leistung auch nur gedanklich davon abhängig machst, dann bist du meiner Meinung nach nicht richtig in der Bundeswehr.

Vergleichweise führe ich ich §24 des Bundesbeamtengesetzes an, in dem eine Übertragung von Führungspositionen (zugegeben, B-Besoldung..) grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe vorgesehen ist. Es ist doch vollkommen verständlich dass der Dienstherr deine Bewährung auf einem neuen Dienstposten erst feststellen möchte, bevor er dich entsprechend besoldet. Ob du dich eines Tages als Dezernatsleiter A12 bewähren wirst? Das wäre erstmal festzustellen (nicht nur bei dir, sondern grundsätzlich bei jedem) meiner Meinung nach.

Gut für dich, dass die derzeitige Praxis der Bundeswehr da grosszügig ist (von gelegentlichen Engpässen der Haushaltskarten für bestimmte Besoldungen abgesehen..). Normal ist das aber nicht, weder in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes noch im historischen Vergleich innerhalb der Bundeswehr. Zu guter Letzt noch viel Erfolg in der Laufbahn - A12, wenn es soweit ist, ist doch ein schöner Dienstgrad/Besoldung.

Wie definierst du denn älter?
Auch die Kameraden in meiner Laufbahn die jetzt um die 50 Jahre alt sind wurden quasi genau so durchbefördert wie ich.
Ich weiß wohl das es früher deutlich länger gebraucht hat um vom OF zum HF befördert zu werden aber zum HF hab ich es auch nie geschafft.
Das besondere Dienst und Treue Verhältnis für Soldaten und natürlich generell Beamte hatte ich ja auch schon oben angesprochen, das unterschreibt man halt und dessen muss man sich bewusst sein, bin da ganz bei dir.
Ich mag sowas nur nicht wenn dies immer nur einseitig gehandhabt wird. Aber das ist ein anderes Thema und hat erst mal nicht direkt etwas mit der A12 Besoldung zu tun.

Wenn die Beurteilung der letzten Jahre immer mit der A12 Förderung versehen sind sollte das meiner Meinung nach Bewährung genug sein und zumindest als Soldat bewirbt man sich ja gar nicht freiwillig auf eine A12 Stelle. Mir persönlich ist das zB völlig egal, direkt Interesse an einer A12 Stelle habe ich gar nicht.
Aber wenn der PersFhr sagt du gehst auf Stelle XYZ und diese ist A12, ja gut dann hat man zumindest nicht ganz so viel Mitspracherecht.
Hätte mir als junger Feldwebel jemand gesagt das ich später mal Hauptmann A11 bin hätte ich ihm das nicht geglaubt, ich bin deswegen wirklich mehr als zufrieden aber gerade in speziellen Verwendungen mit speziellen Ausbildungsständen kommt man quasi kaum an der A12 vorbei. Da spielt es nicht mal eine Rolle ob man die Förderung überhaupt in der Beurteilung hat aber auch das ist ein anderes Thema.
Ich werde die nächsten Wochen mal rein aus Interesse die Ohren auf halten wie die A11 zu A12 Geschichte bei „uns“ momentan aus schaut.