Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Verona am 04.09.2024 18:08
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gemäß der Fachlichen Weisungen zum Zweiten Sozialgesetzbuch, § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit ist eine Beschäftigung von Pflegenden, die Pflegepersonen der Pflegegrade 4 und 5 pflegen, nicht zumutbar. Eine Beschäftigungspflicht für diese Personen besteht nicht bzw. ist eben sogar "nicht zumutbar". Das Bürgergeld wird ungekürzt gezahlt, Vermittlungsversuche finden nicht statt. Die Pflegenden müssen keiner Beschäftigung neben der Pflege nachgehen.
Wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, kann man/frau sich die Frage stellen, ob für Beamte nicht auch eine entsprechende Regelung geschaffen werden müsste. Alimentation findet weiter statt (analog zu "Bürgergeld fließt weiter ungekürzt"), aber eine tatsächliche Beschäftigung ist "nicht zumutbar".
Wenn man bedenkt, wie oft wegen häuslicher Pflege eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen eine Vollzeitbeschäftigung aufgegeben oder zumindest gekürzt werden muss, stelle ich das "nicht zumutbar" gar nicht in Abrede.
Ich möchte Euch hier bitten, soweit Ihr Interesse am Thema und am Gedankengang habt, Eure Gedanken zum Thema hier aufzuschreiben.
Je nach (juristischer) Bewertung und Gesamtbetrachtung könnte man zum Schluss kommen, dass eine entsprechende Regelung für Beamte, z.B. Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, fehlt.
Wie könnte man diese Regelungslücke Eurer Meinung nach schließen? Neben politischen Initiativen wäre eine Klage möglich analog der Klagen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Wie würdet Ihr die Klageaussichten einschätzen? (Aber ich will hier gar nicht zu viel vorwegnehmen, eine Klage wäre nur ein möglicher Weg.)
Danke Euch.
Verona
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Da stellt sich mir zunächst die Frage, ist es dem Beamten unzumutbar, den zu Pflegenden in professioneller Hände zu geben?
Falls ja, könnte man deinen Gedanken weiterspinnen.
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Bayern zählt Pflegebedürftige Angehörige die im Haushalt wohnen mittlerweile als "Kind", damit es dafür Familienzuschläge gibt.
Ansonsten ist es eben überhaupt kein Beamtenproblem. Ein Angestellter hat das gleiche Problem. Dafür gibt es die Pflegezeit. Mehr gibt es nicht. Ist doof, ist aber so.
Man müsste die Frage eher umdrehen, ob man diese Regelung nicht für Bürgergeldempfänger streichen sollte.
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Billiger als nen Bürgergeldler wirst du aber keine Pflegekraft bekommen.
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Wenn man einen Bürgergeldempfänger in Arbeit bringt und deswegen Oma ins Heim muss, ist das volkswirtschaftlich wahrscheinlich schwachsinnig. Pflegestufen bekommt man vom MdK mittlerweile auch nicht mehr geschenkt und muss schon entsprechend beeinträchtigt sein.
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Billiger als nen Bürgergeldler wirst du aber keine Pflegekraft bekommen.
Das bezweifle ich..
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Ansonsten ist es eben überhaupt kein Beamtenproblem. Ein Angestellter hat das gleiche Problem.
Da hast Du recht. Vielmehr ist es ein gesamtgesellschaftliches Problem. Dummerweise wird es von der Gesellschaft nicht erkannt und hingenommen. Seitdem die Ampel das bedingungslose Grundeinkommen quasi durch die Hintertür eingeführt hat, gerät das soziale Gefüge aus den Fugen. Nicht weil 506 Euro Bürgergeld zu viel wären, sondern weil Miete und Nebenkosten, Krankenversicherung und RV-Beträge, sowie diverse Vergünstigungen bedingungslos gezahlt werden. Außerdem kann gegen Bürgergeldempfänger, was z. B. Überzahlungen oder Rückforderungen angeht, gar nicht vollstreckt werden. Bedeutet: Im Winter Heizung auf Anschlag und Fenster auf.. kein Problem. Jeder halbwegs normal denkende Grundeinkommenbezieher überlegt es sich daher, nach dem Aufstehen gegen 11 Uhr, ob er sich nicht nochmal umdreht.
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Interessant, also brauchen wir stärkere Sanktionierungsmassnahmen gegen unnötiges heizen.
Das sollte man ändern.
Und auch interessant, dass nach deiner Aussage nirgendwo eine zu hohe KdU geahndet wird.
In meiner Gemeinde gibt es eine Obergrenze der KdU (also Miete/BK + HK) die, sofern sie ohne Grund überschritten wird, nicht zu einer nicht Erhöhung der Zahlung führt.
Da wurden sogar schon mal die Verbrauchsdaten abgeglichen, wenn es plötzlich zu ungewöhnlich hohen HK kommt.
Und der Anbieter braucht am Ende nicht vollstrecken, der sperrt einfach den Gashahn zu. Oder der Vermieter, der kündigt dann halt.
und ebenfalls ist es sehr interessant, dass du die Minorität der Bürgergeldempfänger ansprichst, also die, die sich überlegen könnten, ob sie arbeiten gehen (sprich die erwerbsfähigen Arbeitslosen).
Was schlägst du im übrigen sonst noch so vor, was man dort kürzen könnte?
Also ich bin dafür, dass die Zusammensetzung des Warenkorbes auf denen das BG beruht, bei der Minorität der BGler (also den erwerbsfähigen Arbeitslosen) um Posten wie soziale Teilhabe gekürzt werden.
Aber was mir neu war, dass RV-Beträge gezahlt werden, danke für die Info.
Aber seltsam finde ich , dass du kritisierst, dass die Krankenversicherung bezahlt wird, soll denn auch die Mehrheit der Bürgergeldempfänger, also die Umschüler, Aufstocker oder Erwerbsunfähigen keine ärztliche Versorgung mehr erhalten?
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Nur Korrektur einer kleinen falschinfo:
RV-Beiträge werden seit ca. 2011 nicht mehr bezahlt. Dürften damals wohl so um die 70 Euro monatlich gewesen sein. Anrechungszeiten gibt es aber trotzdem.
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Auf Moinmoin antworte ich grundsätzlich nicht mehr. Kann jeder denken was er möchte.
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Nur Korrektur einer kleinen falschinfo:
RV-Beiträge werden seit ca. 2011 nicht mehr bezahlt. Dürften damals wohl so um die 70 Euro monatlich gewesen sein. Anrechungszeiten gibt es aber trotzdem.
RV wird aber aktuell in den Bürgergeldbescheiden auf seite 2 ausgewiesen. Stand heute
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Nur Korrektur einer kleinen falschinfo:
RV-Beiträge werden seit ca. 2011 nicht mehr bezahlt. Dürften damals wohl so um die 70 Euro monatlich gewesen sein. Anrechungszeiten gibt es aber trotzdem.
RV wird aber aktuell in den Bürgergeldbescheiden auf seite 2 ausgewiesen. Stand heute
Ja, die Meldung an die RV steht da, weil der entsprechende SV Status da hin gemeldet wird.
Aber bist du dir sicher, dass da RV-Beiträge von der Kommune gezahlt wird?
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Nur Korrektur einer kleinen falschinfo:
RV-Beiträge werden seit ca. 2011 nicht mehr bezahlt. Dürften damals wohl so um die 70 Euro monatlich gewesen sein. Anrechungszeiten gibt es aber trotzdem.
RV wird aber aktuell in den Bürgergeldbescheiden auf seite 2 ausgewiesen. Stand heute
Ja, die Meldung an die RV steht da, weil der entsprechende SV Status da hin gemeldet wird.
Aber bist du dir sicher, dass da RV-Beiträge von der Kommune gezahlt wird?
Ach ja, wenn in deine Kommune also RV-Beträge bezahlt werden, dann kann ich auch verstehen, dass du sauer bist, dass bei euch BGler bedingungslos Geld bekommen. Denn die Ampel Gesetze sehen halt eben keine bedingungslose Bezahlung vor.
Weder RV Beiträge, noch Geld oberhalb der angemessenen KdU noch .....
aber wenn ihr da so eine spendable Kommune habt, dann sitzen da entweder Kommunisten, die alles an die alle verteilen oder überforderte Menschen.
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Wenn Bürgergeld das absolut niedrigste Solzialleistungsniveau darstellt, dürfe in Deutschland kein Rentner darunterliegen. Gibt es so eine Art Günstigerprüfung.. inkl. aller Bürgergeld-Nebenleistungen?
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Wenn Bürgergeld das absolut niedrigste Solzialleistungsniveau darstellt, dürfe in Deutschland kein Rentner darunterliegen. Gibt es so eine Art Günstigerprüfung.. inkl. aller Bürgergeld-Nebenleistungen?
Warum dürfen denn Rentner nicht eine Rente unterhalb des Bürgergeldes haben?
Für die Rentner gibt es die Grundsicherung, die sie zur Rente beantragen können, womit sie dann auf das Bürgergeld Niveau gehoben werden, bedingungslos aber auch nicht, auch die Rentner müssen unterhalb der aKdU bleiben.
Da hatte ich einen Fall in meiner Familie, die ist (ohne Erlaubnis vom Grundsicherungsamt) umgezogen in einer kleineren Wohnung (sie brauchte die 4 Zimmer nicht mehr, andere schon), die aber 15€ teurer als die aKdU war. Sie musste diese 15€ selber zahlen, da das Amt eben nicht ihre volle Miete übernommen hat.
Im Gegensatz zum Bürgergeld werden bei der Grundsicherung die Kinder aber erst ab einem Einkommen von 100T€ zu Kasse gebeten.
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Je nach (juristischer) Bewertung und Gesamtbetrachtung könnte man zum Schluss kommen, dass eine entsprechende Regelung für Beamte, z.B. Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, fehlt.
Du solltest dir das Gesetz erst einmal durchlesen. Jede Arbeit ist zumutbar, außer wenn die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann
Zudem Gegenfragen:
Welches Recht des Beamten soll beeinträchtigt sein, wenn er keine besoldete Freistellung für die Pflege seiner Angehörigen bekommt?
Wie ist das noch zu findende Recht im Spannungsfeld zwischen Rechten und Pflichten des Beamten und der Funktionsfähigkeit des Staates zu betrachten?
Wie könnte man diese Regelungslücke Eurer Meinung nach schließen? Neben politischen Initiativen wäre eine Klage möglich analog der Klagen hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation. Wie würdet Ihr die Klageaussichten einschätzen? (Aber ich will hier gar nicht zu viel vorwegnehmen, eine Klage wäre nur ein möglicher Weg.)
Es gibt keine Regelungslücke. Eine Klage wäre erfolglos.
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Nichts gegen Beamte, aber warum dann nicht kündigen und in den Bürgegeldbezug gehen, um dann pflegen zu können? Damit wäre der Gleichstand erreicht.