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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DarkRanger am 05.09.2024 09:16
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Guten Morgen zusammen,
ich habe demnächst ein Bewerbungsgespräch für eine Stelle bei einer Kommune. Zur Zeit arbeite ich beim Land.
Stelle ist dotiert mit EG 10. Zur Zeit bin ich in EG 10 / 3 und käme im nächsten März in 10 / 4.
Da TVöD vorsieht mit genug Berufserfahrung auch in der 10/3 eingestellt werden zu können. wäre das kein Thema. Allerdings verliere ich so ja 2 Jahre in der Stufe 3 da diese ja neu zu Laufen beginnt wenn ich das richtig vermute.
Frage:
Würde der TVöD überhaupt eine Möglichkeit zum direkten Einstieg in die 10/4 bieten ? Wenn ja, ist es natürlich Verhandlugssache, aber worauf würde das Begründen?
Welche Alternativen könnte man anbieten ? Verkürzung Stufenlaufzeit, Gewährung einer Zulage, etc?
Da ich nur noch 10 Jahre arbeiten muss , zählt jeder Cent und jedes Jahr welches mich näher an die Endstufe bringt.
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Durch Anerkennung förderlicher Zeiten , falls vorhanden, kannst Du auch direkt in eine höhere Stufe eingestellt werden (bis Stufe 6).
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Wenn es sich um dieselbe Entgeltgruppe handelt, solltest du selbstverständlich voraussetzen, dass die Stufenlaufzeit einfach weiter fortgesetzt wird.
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Das wird teileweise nicht mal bei internen Höhergruppierungen gemacht, warum sollte das dann ein anderer AG machen?
Verhandeln kann man, ob erfolgreich oder nicht wird sich zeigen...
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Das wird teileweise nicht mal bei internen Höhergruppierungen gemacht, warum sollte das dann ein anderer AG machen?
Verhandeln kann man, ob erfolgreich oder nicht wird sich zeigen...
weil es tariflich vorgesehen ist und bei HG eben nicht tariflich vorgesehen ist.
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Wo ist denn die Stufenlaufzeitmitnahme im TVöD bei Neueinstellung im § 16 tariflich vorgesehen?
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16.2a
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Wo ist denn die Stufenlaufzeitmitnahme im TVöD bei Neueinstellung im § 16 tariflich vorgesehen?
16.2a bzw. 16.3 für TV-L, TVÖD-Bund und TVÖD-VKA
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Da steht nur das die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden kann. Nicht die (restliche) Laufzeit.
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Ich weiß auch, daß einige Arbeitgeber die Restlaufzeiten trotzdem anerkennen, zB Niedersachsen:
Eine Stufe ist "erworben", wenn die Stufenlaufzeit im vorhergehenden Arbeitsverhältnis vollendet ist, und die oder der Beschäftigte der entsprechenden Stufe zugeordnet war. Vielfach wird in der zuletzt erreichten Stufe bereits eine bestimmte Zeit zurückgelegt sein (Restzeit). Bei diesen Sachverhalten bestehen seitens des Niedersächsischen Finanzministeriums keine Bedenken, wenn zusätzlich zur bereits erreichten Stufe auch die Restzeit aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis in dem neuen Arbeitsverhältnis berücksichtigt wird. Dadurch können die zuvor erworbenen Stufenlaufzeiten beim neuen Arbeitgeber nahtlos fortgesetzt
Das ist aber eine übertarifliche Regelung:
Als außertarifliche Maßnahme kommt die Berücksichtigung von „Restzeiten“ (zurückgelegte Zeiten nach dem Erreichen der letzten Stufe) aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis in Betracht. Die zuvor erworbenen Stufenlaufzeiten könnten dadurch nahtlos fortgesetzt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Quelle: Rehm zu 16 Abs. 2a
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Da steht nur das die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden kann. Nicht die (restliche) Laufzeit.
Wie du sagst: "Die Stufe teilweise berücksichtigt werden kann."
Wie willst du eine Stufe denn teilweise berücksichtigen, wenn nicht über die bereits in der Stufe absolvieren Monate?
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Da steht nur das die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden kann. Nicht die (restliche) Laufzeit.
Wie du sagst: "Die Stufe teilweise berücksichtigt werden kann."
Wie willst du eine Stufe denn teilweise berücksichtigen, wenn nicht über die bereits in der Stufe absolvieren Monate?
Genauso wie bei den förderlichen Zeiten, es werden keine "Restlaufzeiten" anerkannt.
Beispiel förderliche Zeiten:
Ich erkenne dem Beschäftigten 13 Jahre seiner bisherigen Berufstätigkeit als förderliche Zeiten an. Dadurch hat er die Stufe 4 erreicht. Die 3 Jahre fallen jedoch "unter den Tisch", da die Stufenlaufzeit mit Einstellung neu anfängt zu laufen.
Beispiel nach §16 Abs. 2a / Abs. 3:
Beschäftigter war bislang in Stufe 6. Ich erkenne ihm die erreichte Stufe 6 teilweise an, in dem ich ihn in die Stufe 5 einstelle. Dann habe ich seine erreichte Stufe teilweise berücksichtigt und nicht vollständig. Die Stufenlaufzeit in Stufe 5 fängt dann von neuen an.
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gg) Wirkung des § 16 Abs. 2a TVöD-VKA
30Die Anrechnung der in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichten Stufe steht im Ermessen des Arbeitgebers. Die/Der Tarifbeschäftigte hat keinen Anspruch darauf. Mit der Einstellung beginnt die Laufzeit zur nächsten Stufe grds. neu.
Quelle: Neuberger in Böhle, Kommunales Personal- und Organisationsmanagement, 2. Auflage 2022
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gg) Wirkung des § 16 Abs. 2a TVöD-VKA
30Die Anrechnung der in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichten Stufe steht im Ermessen des Arbeitgebers. Die/Der Tarifbeschäftigte hat keinen Anspruch darauf. Mit der Einstellung beginnt die Laufzeit zur nächsten Stufe grds. neu.
Quelle: Neuberger in Böhle, Kommunales Personal- und Organisationsmanagement, 2. Auflage 2022
Ja, es ist ohnehin Ermessensentscheiden.
Ein "Kann" muss ja ohnehin nicht umgesetzt werden.
Übertariflich ist es auf jeden Fall möglich; wenn man eine gute Stelle hat und die Bewerbung alternativ mit wenig Konkurrenz lief, würde ich auch definitiv darauf pochen, dass das so gehandhabt wird.
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Da sowohl die VKA (RdSchr. d. VKA v. 28.1.2009 – R38/2009), als auch die Bundesländer (siehe meine Antwort oben mit dem Auszug von einem Rundschreiben aus Nds.) die übertarifliche Anerkennung von Restlaufzeiten empfehlen, denke ich, dass dies die meisten Arbeitgeber auch so handhaben werden.
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Da sowohl die VKA (RdSchr. d. VKA v. 28.1.2009 – R38/2009), als auch die Bundesländer (siehe meine Antwort oben mit dem Auszug von einem Rundschreiben aus Nds.) die übertarifliche Anerkennung von Restlaufzeiten empfehlen, denke ich, dass dies die meisten Arbeitgeber auch so handhaben werden.
Bei der VKA wundert mich das sehr, weil die eigentlich versucht, jeden Cent einzusparen :D
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Kurzes Update:
Also man tut sich schwer mit der direkten Einstufung in die 11/4 aber würde
a) Bisherige Stufenlaufzeit der 11/3 übernehmen
b) Jahressonderzahlung voll übernehmen.
Ich denke, damit kann ich leben.
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Kurzes Update:
Also man tut sich schwer mit der direkten Einstufung in die 11/4 aber würde
a) Bisherige Stufenlaufzeit der 11/3 übernehmen
b) Jahressonderzahlung voll übernehmen.
Ich denke, damit kann ich leben.
Bisherige Stufenlaufzeit aus der 11/3 übernehmen ist doch voll fair (= paripari), weiter wärst du bei deinem jetzigen Arbeitgeber ja auch nicht. JSZ Übernahme auch.
Das bedeutet doch, dass du dich auf jeden Fall nicht verschlechterst, sondern genauso weitermachst. Dann sollte entscheiden, welche Stelle dir besser gefällt.
Wobei ich bin gerade irritiert. Kommst du jetzt in die 11? Dann profitierst du auf jeden Fall. Dann sowieso extrem fair, dass sie sogar die Zeiten aus der 10/3 anerkennen.
Im Ursprunsgpost hattest du geschrieben, dass du dort in EG 10 kommst wie jetzt auch.
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Kurzes Update:
Also man tut sich schwer mit der direkten Einstufung in die 11/4 aber würde
a) Bisherige Stufenlaufzeit der 11/3 übernehmen
b) Jahressonderzahlung voll übernehmen.
Ich denke, damit kann ich leben.
Das wäre beides vollkommen übertariflich und ich würds so nehmen an Deiner Stelle.
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Im Ursprunsgpost hattest du geschrieben, dass du dort in EG 10 kommst wie jetzt auch.
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Man sollte nicht vor dem ersten Kaffee Postings schreiben. :-)
Natürlich 10 ist richtig. Aber allein der Wechsel Land Kommune macht da ja schon fast 300 € aus, also Beschweren tu ich mich nicht.