Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Markus35 am 05.09.2024 11:50

Titel: Dienstjubiläum, Soldat auf Zeit (Anrechnung?)
Beitrag von: Markus35 am 05.09.2024 11:50
Gude in die Runde,

ich habe jetzt schon einiges hier im Forum gelesen, allerdings noch nicht die Fundstelle für eine Begründung gefunden.

Ich war im Zeitraum 01.05.00 - 31.01.01 Wehrdienspflichtiger und vom 01.02.2001 - 30.04.08 Soldat auf Zeit.
Im Anschluss habe ich im g.D. bei der Finanzverwaltung angefangen. 

Bei der Einstellung in 2008 sagte mir mein damaliger Geschäftstellenleiter, dass meine Bundeswehrzeit komplett für das Dienstjubiläum angerechnet wird.

Nun habe ich die Dienststelle gewechselt und meine neue Dienststelle teilte mir mit, dass sie nur die Wehrdienstzeit berücksichtigen werden.

Hier habe ich gelesen https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122520.0.html dass die Zeiten angerechnet werden können.

Wo kann ich zu dem Thema denn noch was finden bzw. wer kann mir bei diesem Sachverhalt helfen.

Vielen Dank schon mal für eine Rückmeldung.

Titel: Antw:Dienstjubiläum, Soldat auf Zeit (Anrechnung?)
Beitrag von: McOldie am 05.09.2024 17:37
siehe § 3 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte im Lande Hessen

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-JubVHE2001pP1
Titel: Antw:Dienstjubiläum, Soldat auf Zeit (Anrechnung?)
Beitrag von: Markus35 am 13.09.2024 09:20
Vielen Dank. Die Dienststelle hat es mir nun ebenso bestätigt.