Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Jungsmama87 am 05.09.2024 15:26
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Kennt sich jemand damit aus?
Ein Beamter hat zb. 2 Tage Resturlaub aus 2023. Stundenumfang waren damals 40 Stunden auf 5 Tage verteilt.
Urlaub wird 2024 beantragt. Stundenumfang beträgt jetzt nur noch 16 Stunden auf 2 Tage verteilt.
Ergibt sich daraus eine Zeitgutschrift?
Danke.
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Ergibt sich daraus eine Zeitgutschrift?
Nein, aber er erhält die 2 Tage voll besoldet, wie ein Vollzeitbeamter.
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Und wenn man anschließend 30 Stunden geht auf 5 Tage verteilt?
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Dann ist das Ergebnis Dasselbe. Erdient wurden die 2 Tage in Vollzeit. Folglich bemisst sich die Beosldung nach der Vollzeittätigkeit.
Dazu dürfte jedes Bundesland mittlerweile entsprechende Verwaltungsanweisungen besitzen.