Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: NuiDC am 05.09.2024 16:28
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Moin,
ich bräuchte bitte eure Einschätzung zu folgendem Thema.
Ich habe mich für den Öffentlichen Dienst beworben und nicht ganz korrekte Angaben im Lebenslauf gemacht.
Dort habe ich aufgeführt, dass ich aktuell noch bei einem Arbeitgeber angestellt bin und wechseln wollen würde.
Allerdings arbeite ich seit einem Jahr nicht mehr bei diesem Arbeitgeber und war krank und beziehe seit kurzem Arbeitslosengeld. Da es sehr schwer für mich war mit dieser Lücke eine neue Arbeit zu bekommen, habe ich versucht, die Lücke zu schließen und habe diese Angabe gemacht.
Im Arbeitsvertrag wird nun das ausfüllen des Formulares "Feststellung der Versicherungspflicht" gefordert. Diese möchte ich natürlich wahrheitsgemäß ausfüllen. Dort soll man den aktuellen Arbeitgeber, Gehalt und Arbeitslosengeld etc. eintragen. Es wäre dann aber offensichtlich, dass ich gelogen habe und es würden Konsequenzen für mich folgen, sollte ich den Vertrag so abgeben und falsche Informationen hinterlegen.
Meine Frage diesbezüglich wäre nun folgende:
- Würdet ihr mir raten den Vorgesetzten anzurufen um die Situation wahrheitsgemäß zu schildern und ehrlich zu sein, dass eine Krankheit bestand, diese aber nicht mehr aktuell ist und es mir 100% gut geht und ich voll arbeitsfähig bin, mir aber diese Lüge sehr leid tut und ich so nicht unterschreiben werde und kann.
(Aber natürlich hoffe, dass durch die unangenehme Ehrlichkeit, mir die Stelle trotzdem zugesprochen wird.)
oder
- Einfach abzusagen, da es im öffentlichen Dienst sehr schlecht ankommen wird, egal was ich dazu zu sagen habe.
Mich würde eure Sichtweise und Meinung sehr dazu interessieren.
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Tja, wer soll dir hier deine persönliche Charakterfrage beantworten?
Wenn du noch ne Chance auf den Job haben willst, spiele mit offenen Karten und wenn nicht, hau gleich in Sack.
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Seit wann ist eine Lücke im Arbeitsvertrag ein Grund sich zu schämen?
Warst du, während du krank warst noch beim alten AG? Dann geht das schon mal niemand etwas an.
wie lange bist du konkret arbeitssuchend? Fällt evtl. deine Bewerbung noch in die Zeit, wo du krank aber mutmaßlich noch beim alten AG warst?
Dann würde ich das so angeben. So oder so, kein guter Start.
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Die Frage musst du dir doch schon selber beantwortet haben, als du die Bewerbung abgegeben hast. Spätestens dann beim Bewerbungsgespräch als du nochmals gelogen hast.
Da bringt es nix jetzt auf moralisch zu machen, hat dich vorher doch auch nicht gestört.
Also entweder Augen zu und durch oder ehrlich sein und womöglich den Job nicht kriegen. Aber da sieht man halt das alte Sprichwort: Lügen haben kurze Beine....
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Warum hast Du jetzt auf einmal das schlechte Gewissen, nur wegen eines Formblatts? Auch ohne das Formblatt wäre der Arbeitsvertrag anfechtbar, da Du sowohl in der Bewerbung/im Lebenslauf, als auch beim VS-Gespräch gelogen hast.
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Vom moralischen Standpunkt mal abgesehen, wird dein direkt Vorgesetzter kaum einen Blick auf das Formblatt werfen, da es sicherlich einfach an die Personalabteilung weitergeleitet wird bzw. direkt dort hinkommt.
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Meist muss das Zeugnis des vorherigen Arbeitgebers innerhalb der Probezeit vorgelegt werden. Sollte darauf erkennbar sein, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit einem Jahr beendet ist, fällt das Kartenhaus zusammen.
Würde mich wundern, wenn der neue AG dann nicht die Reißleine in der Probezeit ziehen sollte.