Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sebastian2 am 06.09.2024 09:26
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Hallo,
darf der AG Überstunden ersatzlos streichen?
Wir haben eine DV in der steht, dass Arbeitszeitguthaben über 30 Stunden am Ende des Monats ersatzlos gestrichen werden. Ist so eine Streichung überhaupt zulässig?
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Wenn es keine angeordneten Überstunden sind, sondern Arbeitszeitguthaben auf einem Zeitkonto bei flexibler oder gleitender Arbeitszeit, dann ja:
In einigen Betrieben bestehen Zeitkonto-Regelungen, bei denen Guthaben ab einem festgelegten Saldo
gekappt, also ersatzlos gestrichen werden.
- Die Kappung von Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto widerspricht dann nicht geltendem Arbeitsrecht,
wenn der Arbeitnehmer die Dauer seiner täglichen Arbeitszeit beeinflussen kann – wie dies zum Beispiel bei
Gleitzeitregelungen möglich ist. Eine Kappungsregelung stellt daher eine zulässige Grenze persönlicher
Arbeitszeitflexibilität dar, denn der Arbeitnehmer muss durch entsprechende Gestaltung der Arbeitszeit für
einen rechtzeitigen Ausgleich sorgen, wenn die Kappung unterbleiben soll. Der Arbeitgeber bringt mit der
Kappungsregelung zu-gleich zum Ausdruck, dass er Arbeitszeitleistungen über die Kappungsgrenze hinaus
ablehnt.
- Sieht sich ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, die Kappungsgrenze einzuhalten, muss er dies seiner
Führungskraft anzeigen. Versäumt der Arbeitnehmer dies und verlangt später die Auszahlung oder Wiedergutschrift der auf dem Zeitkonto gesammelten Stunden, dann müsste er im gerichtlichen Streitfall beweisen, dass ihm erstens die Einhaltung der Kappungsgrenze unmöglich war und dass er zweitens trotz Nichtanzeige an den Vorgesetzten die Kappung nicht verschuldet hat. Denn das „Auflaufenlassen“ von Guthaben auf dem Zeitkonto führt nicht zu einer „Annahme“ dieser Stunden durch den Arbeitgeber nach den Grundsätzen
des allgemeinen Schuldrechts. Die Verpflichtung zum Ausgleich des Zeitkontos obliegt bei einer solchen
Regelung dem Arbeitnehmer.
Quelle: https://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Zeitkonto_1.pdf
Die Kappung von Zeitsalden ist individualarbeitsrechtlich problematisch, soweit der Arbeitgeber die geleistete Arbeitszeit angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Allerdings können betriebliche Regelungen zur Kappung von Arbeitszeitsalden als Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit wirksam sein. Nach derartigen Regelungen werden also Arbeitszeiten, die über das gesetzliche Maß (oder eine betrieblich geregelte Zeitsaldengrenze) hinausgehen, nicht auf dem Zeitkonto gutgeschrieben. Dadurch wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer von den Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung nur innerhalb des gesetzlichen bzw. betrieblich festgelegten Rahmens Gebrauch machen kann. Allerdings können derartige Regelungen nicht in vergütungsrechtlich geschützte Positionen des einzelnen Arbeitnehmers eingreifen. Denn der Arbeitnehmer hat für geleistete Arbeit grundsätzlich einen Vergütungsanspruch. Will der Arbeitgeber den Aufbau von Zeitsalden im Rahmen persönlicher Arbeitszeitflexibilität begrenzen, so muss er gegenüber dem Arbeitnehmer unverzüglich zum Ausdruck bringen, dass entsprechende Arbeitszeiten nicht ohne Weiteres anerkannt werden, wie dies beim "Leitplankenkonto" der Fall ist. Die Frage, ob Arbeitsstunden, die nach der betrieblichen Regelung zunächst "gekappt" wurden, im Einzelfall doch anzurechnen bzw. zu vergüten sind, ist im Einzelfall danach zu bewerten, ob der Arbeitgeber die Arbeitsstunden ausdrücklich oder stillschweigend angeordnet, gebilligt oder geduldet hat.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitszeit-arbeitszeitgestaltung-1221-persoenliche-verhinderung-des-arbeitnehmers_idesk_PI42323_HI15283894.html
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Hallo,
darf der AG Überstunden ersatzlos streichen?
Wir haben eine DV in der steht, dass Arbeitszeitguthaben über 30 Stunden am Ende des Monats ersatzlos gestrichen werden. Ist so eine Streichung überhaupt zulässig?
Dann einfach vorher abbauen.... komme was wolle
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Hallo,
darf der AG Überstunden ersatzlos streichen?
Wir haben eine DV in der steht, dass Arbeitszeitguthaben über 30 Stunden am Ende des Monats ersatzlos gestrichen werden. Ist so eine Streichung überhaupt zulässig?
Gleitzeitstunden, also nichts offiziell angeordnet können jeden Monat gestrichen werden.
Weiter verbreitet ist die 40 Stunden Grenze.
Wir hier haben großes Glück. Bei uns wird nur zum Jahreswechsel auf 40 Stunden gekappt.
Die 40 Stunden sind von einem Gesetz abgeleitet, habe es aber nicht im Kopf.
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Die 40 Stundengrenze hatten wir auch mal, wurde allerdings durch eine neue Dienstvereinbarung obsolet. Jetzt dürfen wir das 4-fach der Wochenstunden, bei Vollzeit also 39x4 = 156 Gleitstunden, aufbauen.
Nach unten allerdings nur 10 Minusstunden, dann kommt schon die Benachrichtigung... ;)
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Bei meinem alten AG war es nach DV wie folgt:
Zeitguthaben nach oben 80 Stunden, am Monatsende wurde auf 80 gekappt, wenn man nicht vorher abgebaut hat unter 80.
Zeitschuld nach unten Minus 40 Stunden, zum Monatsende der Hinweis dass man das bitte mal korrigieren möge.
UND,....
Einmal im Jahr muss man einen "Nulldurchgang" durchlaufen haben, das bedeutet, dass man sein Zeitguthaben einmal komplett abgebaut haben muss und einmal für einen Tag auf Minus 0,25 Stunden gegangen sein muss.
Diejenigen, die immer im Minus sind, müssen einmal im Jahr den Nulldurchgang nach oben gemacht haben, also einmal für einen Tag ein Zeitguthaben von 0,25 Stunden aufgebaut haben.
Hat man zum Stichtag (31.3.) seinen Nulldurchgang nicht gemacht, wird das Zeitguthaben auf Null gesetzt.
Man hätte ja 12 Monate Zeit gehabt es abzubauen, eine Auszahlung erfolgt nicht.
Für die Zeitschuldner wird das Zeitguthaben auch auf Null gesetzt, die Zeitzschuld wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und vom Gehalt abgezogen.
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Bei meinem alten AG war es nach DV wie folgt:
Zeitguthaben nach oben 80 Stunden, am Monatsende wurde auf 80 gekappt, wenn man nicht vorher abgebaut hat unter 80.
Zeitschuld nach unten Minus 40 Stunden, zum Monatsende der Hinweis dass man das bitte mal korrigieren möge.
UND,....
Einmal im Jahr muss man einen "Nulldurchgang" durchlaufen haben, das bedeutet, dass man sein Zeitguthaben einmal komplett abgebaut haben muss und einmal für einen Tag auf Minus 0,25 Stunden gegangen sein muss.
Diejenigen, die immer im Minus sind, müssen einmal im Jahr den Nulldurchgang nach oben gemacht haben, also einmal für einen Tag ein Zeitguthaben von 0,25 Stunden aufgebaut haben.
Hat man zum Stichtag (31.3.) seinen Nulldurchgang nicht gemacht, wird das Zeitguthaben auf Null gesetzt.
Man hätte ja 12 Monate Zeit gehabt es abzubauen, eine Auszahlung erfolgt nicht.
Für die Zeitschuldner wird das Zeitguthaben auch auf Null gesetzt, die Zeitzschuld wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und vom Gehalt abgezogen.
Krass, man wird als Beschäftigter einmal gezwungen ins Minus zu rutschen.
Das kann sich aber auch nur ein Zahlenfetischist ausdenken.
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Bei meinem alten AG war es nach DV wie folgt:
Zeitguthaben nach oben 80 Stunden, am Monatsende wurde auf 80 gekappt, wenn man nicht vorher abgebaut hat unter 80.
Zeitschuld nach unten Minus 40 Stunden, zum Monatsende der Hinweis dass man das bitte mal korrigieren möge.
UND,....
Einmal im Jahr muss man einen "Nulldurchgang" durchlaufen haben, das bedeutet, dass man sein Zeitguthaben einmal komplett abgebaut haben muss und einmal für einen Tag auf Minus 0,25 Stunden gegangen sein muss.
Diejenigen, die immer im Minus sind, müssen einmal im Jahr den Nulldurchgang nach oben gemacht haben, also einmal für einen Tag ein Zeitguthaben von 0,25 Stunden aufgebaut haben.
Hat man zum Stichtag (31.3.) seinen Nulldurchgang nicht gemacht, wird das Zeitguthaben auf Null gesetzt.
Man hätte ja 12 Monate Zeit gehabt es abzubauen, eine Auszahlung erfolgt nicht.
Für die Zeitschuldner wird das Zeitguthaben auch auf Null gesetzt, die Zeitzschuld wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und vom Gehalt abgezogen.
Krass, man wird als Beschäftigter einmal gezwungen ins Minus zu rutschen.
Das kann sich aber auch nur ein Zahlenfetischist ausdenken.
Die alternative wäre doch, dass der Beschäftigte minutenlang vor der Stempeluhr sitzt, damit er punktgenau auf NULL kommt :o
Aber klar: ein auf kleiner als 1-2h würde dafür auch reichen.
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Nee, die Alternative wäre einfach eine gewisse Zeit ins nächste Jahr zu gleiten.
Bei uns übrigens 40 Stunden.
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Nee, die Alternative wäre einfach eine gewisse Zeit ins nächste Jahr zu gleiten.
Bei uns übrigens 40 Stunden.
bei uns 60
Aber das ist allerdings nicht die Alternative, um die Leute zu disziplinierend, damit sie nicht einen 40h Berg ewig vor sich her zuschieben.
insofern könnte man statt 40 auch 8 sagen
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Nee, die Alternative wäre einfach eine gewisse Zeit ins nächste Jahr zu gleiten.
Bei uns übrigens 40 Stunden.
bei uns 60
Aber das ist allerdings nicht die Alternative, um die Leute zu disziplinierend, damit sie nicht einen 40h Berg ewig vor sich her zuschieben.
insofern könnte man statt 40 auch 8 sagen
Ja, 8 wäre ein Kompromiss.
Ich würde ja, aus dem Plus kommend, an der Stechuhr auf +0,25 Stunden zielen. Da soll jemand etwas dagegen sagen und meinen, dass ich hätte Minus machen sollen.
Manche Verantwortliche erfinden Regeln auch der Regeln wegen ohne Sinn und Verstand.
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Bei meinem alten AG war es nach DV wie folgt:
Zeitguthaben nach oben 80 Stunden, am Monatsende wurde auf 80 gekappt, wenn man nicht vorher abgebaut hat unter 80.
Zeitschuld nach unten Minus 40 Stunden, zum Monatsende der Hinweis dass man das bitte mal korrigieren möge.
UND,....
Einmal im Jahr muss man einen "Nulldurchgang" durchlaufen haben, das bedeutet, dass man sein Zeitguthaben einmal komplett abgebaut haben muss und einmal für einen Tag auf Minus 0,25 Stunden gegangen sein muss.
Diejenigen, die immer im Minus sind, müssen einmal im Jahr den Nulldurchgang nach oben gemacht haben, also einmal für einen Tag ein Zeitguthaben von 0,25 Stunden aufgebaut haben.
Hat man zum Stichtag (31.3.) seinen Nulldurchgang nicht gemacht, wird das Zeitguthaben auf Null gesetzt.
Man hätte ja 12 Monate Zeit gehabt es abzubauen, eine Auszahlung erfolgt nicht.
Für die Zeitschuldner wird das Zeitguthaben auch auf Null gesetzt, die Zeitzschuld wird mit der nächsten Abrechnung verrechnet und vom Gehalt abgezogen.
Krass, man wird als Beschäftigter einmal gezwungen ins Minus zu rutschen.
Das kann sich aber auch nur ein Zahlenfetischist ausdenken.
Ja, vor allem, wenn man das mal verschriftlicht vor Augen hatte, dass bei etwa 1700 Mitarbeitern mal schnell 5000 bis 8000 Stunden verfallen und zusätzlich etwa jedes Jahr 1000 Stunden vom Gehalt abgezogen werden.
Im Schnitt sind das jedes Jahr ein monetärer Wert von etwa 250.000 Euro.
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Das mit dem Nulldurchgang habe ich noch nie gehört. Bei uns sind es minus 10 bis plus 40 zum Quartalsende. In dem Bereich zu bleiben, ist gut machbar.
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Das mit dem Nulldurchgang habe ich noch nie gehört. Bei uns sind es minus 10 bis plus 40 zum Quartalsende. In dem Bereich zu bleiben, ist gut machbar.
Ist bei uns auch so. Bei uns liegt der Grünbereich zwischen -20 und +40. Sobald man diese Grenzen überschreitet, hat man ein Jahr Zeit, in diesen Korridor zu gelangen. Sollte man dieses zwischenzeitlich kurz erreichen, wird die Jahresscheibe wieder zurückgesetzt. Schafft man die +40 Stunden nicht innerhalb eines Jahres zu unterschreiten, wird das Gleitzeitkonto auf 40 Stunden zurückgesetzt.
Das mit dem Gehaltsabzug habe ich aber auch noch nicht gehört.
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Also wenn einer bei euch jemand ein Jahr lang unter -20 bleibt, dann passiert nichts?
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Wir haben ein Ampelsystem zwischen 40 bis über 80 Stunden. Bis 40 Stunden plus ist kein Thema und es passiert erst mal nichts.
Zwischen 40 und 80 Stunden sind Maßnahmen zu ergreifen um wieder bei max. 40 Stunden zu gelangen. Man muss Gespräche suchen etc.
Über 80 Stunden ist nicht so gut. Hier müssen erneut Gespräche gesucht werden um wieder bei 40 Stunden zu landen. Ggf. werden Stunden auf Antrag ausgezahlt.
Am Ende des Jahres soll man wegen der Rückstellung maximal 24 Stunden haben.
Aber faktisch steht nirgendwo was passiert wenn man am Ende des Jahres mehr als 24 Stunden hat.
Bisher wurden die dann einfach ins neue Jahr übertragen. Ich hoffe, dass bleibt so. Ansonsten müsste doch eigentlich in der Dienstvereinbarung eine Konsequenz stehen, oder? Einfach streichen geht doch dann eigentlich nicht.
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Wir haben ein Ampelsystem zwischen 40 bis über 80 Stunden. Bis 40 Stunden plus ist kein Thema und es passiert erst mal nichts.
Zwischen 40 und 80 Stunden sind Maßnahmen zu ergreifen um wieder bei max. 40 Stunden zu gelangen. Man muss Gespräche suchen etc.
Über 80 Stunden ist nicht so gut. Hier müssen erneut Gespräche gesucht werden um wieder bei 40 Stunden zu landen. Ggf. werden Stunden auf Antrag ausgezahlt.
Am Ende des Jahres soll man wegen der Rückstellung maximal 24 Stunden haben.
Aber faktisch steht nirgendwo was passiert wenn man am Ende des Jahres mehr als 24 Stunden hat.
Bisher wurden die dann einfach ins neue Jahr übertragen. Ich hoffe, dass bleibt so. Ansonsten müsste doch eigentlich in der Dienstvereinbarung eine Konsequenz stehen, oder? Einfach streichen geht doch dann eigentlich nicht.
Wenn gestrichen werden soll, muss das in der Dienstvereinbarung festgehalten werden.
Für die Rückstellungsbildung soll reduziert werden... soso.... dann ist es dem Arbeitgeber peinlich, dass so viele Überstunden geleistet werden? Dem Jahresabschluss wäre das über die Höhe der Rückstellungen ja zu entnehmen, ansonsten ist so etwas von außen kaum zu erkennen.
Aber wenn jedes Jahr viele Stunden übertragen werden, ändert sich die Höhe auch kaum, daher eigentlich egal, ob 24 oder 80; bis auf das die Gesamtsumme der Abbildung der Rückstellungen natürlich höher ist.
Bei uns wird zum Quartalsende (praktischerweise ja auch 31.12. wegen RST-Bildung) gekappt; 78 Stunden sind zulässig (2 fache Vollarbeitszeit Angestellter), alles darüber wird zum Quartalsende gekappt, daher baue ich spätestens dann auch rechtzeitig ab; zu verschenken habe ich nichts.
Unser neuer Personalrat seit April arbeitet aber gerade an dem Thema, was da noch machbar ist (vielleicht auch Lebensarbeitszeitkonto etc.); bis dahin gilt diese alte Regelung aber erstmal weiter
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Das für übernommene Urlaubstage Rückstellungen gebildet werden müssen ist klar, da z.B. sie theoretisch ausgezahlt werden könnten, wenn jemand geht.
Aber für Gleitzeitstunden höre ich das zum ersten mal.
Und Überstunden werden doch ausgezahlt, wenn sie nicht abgefeiert wurde und sind eh gesondert auszuweisen auf dem Zeitkonto, oder?
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Das für übernommene Urlaubstage Rückstellungen gebildet werden müssen ist klar, da z.B. sie theoretisch ausgezahlt werden könnten, wenn jemand geht.
Aber für Gleitzeitstunden höre ich das zum ersten mal.
Und Überstunden werden doch ausgezahlt, wenn sie nicht abgefeiert wurde und sind eh gesondert auszuweisen auf dem Zeitkonto, oder?
Gleitzeitguthaben ist Arbeitsleistung, die noch nicht bezahlt wurde - dafür sind regelmäßig Rückstellungen zu bilden (zumindest in Nds).
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Das für übernommene Urlaubstage Rückstellungen gebildet werden müssen ist klar, da z.B. sie theoretisch ausgezahlt werden könnten, wenn jemand geht.
Aber für Gleitzeitstunden höre ich das zum ersten mal.
Und Überstunden werden doch ausgezahlt, wenn sie nicht abgefeiert wurde und sind eh gesondert auszuweisen auf dem Zeitkonto, oder?
In Niedersachsen § 45 Abs. 1 Nr. 3 KomHKVO; diesem lässt sich das zwar nicht explizit entnehmen; alle vorhandenen Kommentierungen von angesehenen Experten (Lasar, Rose etc.) weisen aber darauf hin, dass für Urlaub und Überstunden/Gleitzeitguthaben Rückstellungen zu bilden sind.
Ist vor dem Hintergrund des Ressourcenverbrauchs (Doppische Buchhaltung in Niedersächsichen Kommunen im Gegensatz zum Land Niedersachsen) aber auch logisch.
Der Aufwand ist im alten Jahr entstanden (=Personalaufwand für geleistete Stunden);
ist zum Beispiel auch mit unterlassenen Instandhaltungsrückstellungen so, dass diese abgebildet werden müssen . sonst würde immer alles munter im neuen Haushalt abgebildet werden
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Danke für die Info