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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: JohZi am 06.09.2024 13:23
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Guten Tag,
seit Ende meines dualen Studiums sitze ich seit Oktober 2022 auf einer A9 Stelle. In meiner Behörde ist nun eine interessante A11-Stelle ausgeschrieben und ich bin am Überlegen mich zu bewerben.
Allerdings stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn ich mich irgendwann in ein paar Jahren wieder auf eine niedrigere Stelle, also z.B. A10, bewerben würde? Dies könnte ggf. passieren, falls ich mich dazu entscheide wieder zurück in meine Heimat zu ziehen, denn dort ist pure Einöde und ich habe noch nie eine Stellenausschreibung höher als A10 gesehen (ich beobachte die Stellenpools der dortigen Gemeinden/Städte/Landkreise seit über einem Jahr).
Ich habe schon gegooglet und hier im Forum gesucht und herausgefunden, dass man bei der Bewerbung direkt mitteilen sollte, dass man mit einer "Rückernennung" einverstanden ist. Also grundsätzlich ist das alles möglich.
Da aber solche Rückernennungen sicherlich nicht so oft vorkommen und viele vor allem kleinere Gemeinden/Städte sowas vielleicht noch nie gemacht haben, frage ich mich, ob die Chancen einer Einstellung damit geringer werden? Ich kann mir vorstellen, dass wenn sich zwei gleich geeignete Personen auf eine A10 bewerben und bei einer eine Rückernennung erforderlich wäre, sich dann für die andere Person entschieden werden würde, einfach weil es für die Personalstelle unkomplizierter wäre? Oder ist eine solche Rückernennung keine große Arbeit?
Ich würde mich über Einschätzungen und Erfahrungen sehr freuen!
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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
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Eine Rückernennung ist, praktisch gesehen, nur das Übergeben einer Urkunde. Ob der (neue Dienstherr?) dir nun eine A10- oder eine A11-Urkunde übergibt macht für ihn aus meiner Sicht keinen Unterschied.
Ebensowenig sehe ich ein Problem darin, sich als A9 auf eine A11 Stelle zu bewerben. Ob man sie bekommt, ist eine ganz andere Frage (wenn es z.B. andere Bewerber mit A10 gibt, die eine bessere oder auch nur gleichlautende Beurteilung haben..).
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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Gerne ein Gesetz dazu zitieren. Bis dahin bleibt die Aussage falsch.
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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
..als A9er kannst du dich auf jede Stelle, die deiner Qualifizierung entspricht, bewerben...also hier bis A13gD...
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https://dejure.org/gesetze/BBG/22.html
§ 22 Absatz 3
Ämter dürfen nicht übersprungen werden. D.h. du benötigst erst eine A10 um dich auf eine A11 zu bewerben.
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@InternetIstNeuland
Nö, passt noch immer nicht.
Bewerben kann Du Dich auf jeden Dienstposten innerhalb Deiner Laufbahngruppe.
Ob Du Dich gegen die Mitbewerber durchsetzen kannst steht auf einem anderen Blatt.
Von einer Sprungbeförderung hat niemand gesprochen. Du hingegen hattest diese aber stillschweigend gesetzt.
Nur weil sich jemand im Auswahlverfahren gegen die Mitbewerber durchgesetzt hat, bedeutet es nicht, dass diese Person auch zügig (beim Bund alle 365 Tage) durchbefördert wird.
Da können auch einmal drei, vier oder sieben Jahren vergehen bis der ehemals A10 besoldete die Einweisung in die A12 erhält.
Mir selber ist auch eine Behörde bekannt, die ganz stumpf die DP runter dotierte, wenn ein A10 sich erfolgreich auf einem A12 DP durchsetzen konnte. Selbst der Personalrat trug dies mit.
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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Wie andere schon geschrieben haben, das ist möglich. Eine Kommilitonin von mir sitzt sogar seit Endes des Studiums auf einer A11 Stelle und ein anderer hat sich erfolgreich von einer A9 auf eine A11 beworben. Man muss halt dann nur ein paar Jahre auf das höhere Geld warten.
Sollte ich mich bewerben und die A11 Stelle bekommen, würde ich bis Herbst 2026 noch die A9-Besoldung bekommen, dann bis Herbst 2027 A10 und dann endlich A11. So läuft das zumindest bei mir in der Stadtverwaltung.
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Als A9 kannst du dich maximal auf eine A10 bewerben. Was die Rückernennung angeht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Wie andere schon geschrieben haben, das ist möglich. Eine Kommilitonin von mir sitzt sogar seit Endes des Studiums auf einer A11 Stelle und ein anderer hat sich erfolgreich von einer A9 auf eine A11 beworben. Man muss halt dann nur ein paar Jahre auf das höhere Geld warten.
Sollte ich mich bewerben und die A11 Stelle bekommen, würde ich bis Herbst 2026 noch die A9-Besoldung bekommen, dann bis Herbst 2027 A10 und dann endlich A11. So läuft das zumindest bei mir in der Stadtverwaltung.
Du kannst aber nur auf eine A11 befördert werden, wenn du eine A10 innehast. Sollte es sich um eine Bündelstelle A10/A11 handeln dann ist das möglich, dass du erst auf die 10 und dann auf die 11 kommst. Wenn du jedoch auf einer A9 Stelle sitzt und dich nur auf eine A11 bewirbst, kannst du faktisch niemals auf die A10 befördert werden.
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@InternetIstNeuland
Nö, passt noch immer nicht.
Bewerben kann Du Dich auf jeden Dienstposten innerhalb Deiner Laufbahngruppe.
Ob Du Dich gegen die Mitbewerber durchsetzen kannst steht auf einem anderen Blatt.
Von einer Sprungbeförderung hat niemand gesprochen. Du hingegen hattest diese aber stillschweigend gesetzt.
Nur weil sich jemand im Auswahlverfahren gegen die Mitbewerber durchgesetzt hat, bedeutet es nicht, dass diese Person auch zügig (beim Bund alle 365 Tage) durchbefördert wird.
Da können auch einmal drei, vier oder sieben Jahren vergehen bis der ehemals A10 besoldete die Einweisung in die A12 erhält.
Mir selber ist auch eine Behörde bekannt, die ganz stumpf die DP runter dotierte, wenn ein A10 sich erfolgreich auf einem A12 DP durchsetzen konnte. Selbst der Personalrat trug dies mit.
Du schreibst ja selbst, dass die Dienstposten teilweise runter gestuft wurden. Das macht es ja dann zu einer Bewerbung auf eine A10 anstatt auf eine A12.
Bewerbung direkt auf 2 Stellen höher machen nur bei Bündelstellen Sinn.
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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.
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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.
Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.
Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.
Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.
Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
Da geht es doch nur darum, dass ein Dienstposten mehreren Besoldungsgruppen zugeschrieben werden kann.
Lies bitte die Laufbahnverordnung, insbesondere Paragraph 12 durch. Ich kenne einige, die sich auf höhere Stellen beworben haben, einer davon hat sogar A15 vo. A13 aus innerhalb von 1,5 Jahren geschafft.
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Eine Rückernennung ist, praktisch gesehen, nur das Übergeben einer Urkunde. Ob der (neue Dienstherr?) dir nun eine A10- oder eine A11-Urkunde übergibt macht für ihn aus meiner Sicht keinen Unterschied.
Ebensowenig sehe ich ein Problem darin, sich als A9 auf eine A11 Stelle zu bewerben. Ob man sie bekommt, ist eine ganz andere Frage (wenn es z.B. andere Bewerber mit A10 gibt, die eine bessere oder auch nur gleichlautende Beurteilung haben..).
Hier steht alles relevante. Falls es irgendwann dazu kommt, dann schlichtweg bei/vor der Bewerbung mitteilen, dass du mit einer Rückernennung einverstanden bist. (Meinetwegen mit Begründung, weil dich die Stelle/Aufgabe so sehr reizt/du Heimatnah tätig sein möchtest...)
Ich habe selbst dieses Prozedere durchlaufen. Die größere Schwierigkeit war der Versorgungslastenausgleich (man konnte sich nur schwer auf die Ablösesumme einigen ;D)
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https://dejure.org/gesetze/BBG/22.html
§ 22 Absatz 3
Ämter dürfen nicht übersprungen werden. D.h. du benötigst erst eine A10 um dich auf eine A11 zu bewerben.
Da geht es um die Beförderung - deine Aussage ist weiterhin falsch.
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
Beispiel aus dem Leben:
Das ist eine Ausschreibung für eine A10/A11 Stelle. Wäre für einen A9er doch was Schönes, oder?
Aber...
Das bringen Sie mit
Staatliche Beamte (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A10 innehaben..
Es gibt nun einmal "harte" Anforderungen und "wir wünschen uns..."
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WENN die Ausschreibung das Erfordernis beinhaltet, bereits ein Amt der Wertigkeit XYZ inne zu haben, dann ist das Voraussetzung. Wenn die Ausschreibung dieses Erfordernis (bei den qualifizierenden Merkmalen = muss) nicht beinhaltet, dann eben nicht.
Klassiker also: "Es kommt darauf an.".
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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.
Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.
Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
Da geht es doch nur darum, dass ein Dienstposten mehreren Besoldungsgruppen zugeschrieben werden kann.
Lies bitte die Laufbahnverordnung, insbesondere Paragraph 12 durch. Ich kenne einige, die sich auf höhere Stellen beworben haben, einer davon hat sogar A15 vo. A13 aus innerhalb von 1,5 Jahren geschafft.
Wenn die Stelle nicht als Bündelstelle ausgeschrieben war, machen die sich mit solchen Aktionen angreifbar vor Gericht, wenn jemand anderes klagt der gerne eine A14 bekommen hätte.
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
So ist es. Wenn gewollt und XYZ zustimmen dann geht fast alles.
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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.
Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.
Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
Da geht es doch nur darum, dass ein Dienstposten mehreren Besoldungsgruppen zugeschrieben werden kann.
Lies bitte die Laufbahnverordnung, insbesondere Paragraph 12 durch. Ich kenne einige, die sich auf höhere Stellen beworben haben, einer davon hat sogar A15 vo. A13 aus innerhalb von 1,5 Jahren geschafft.
Wenn die Stelle nicht als Bündelstelle ausgeschrieben war, machen die sich mit solchen Aktionen angreifbar vor Gericht, wenn jemand anderes klagt der gerne eine A14 bekommen hätte.
Lass es doch gut sein. Mehrere Leute haben die bereits gesagt, dass Du falsch liegst.
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Es ist richtig, dass man regulär nur von A10 auf A11 kommt. Eine Bewerbung von A9 zu A11 ist dennoch möglich. A10 kann nur nicht übersprungen werden, muss also einschließlich Bewährung und Wartefrist von einem Jahr durchlaufen werden.
Im perfekten Fall vergehen von der Besetzung der Stelle bis zur Höherstufung also 1,5 Jahre, falls die letzte Beförderung schon mehr als 6 Monate her ist und für A10 ein halbes Jahr Bewährung gilt. Das einzige Problem ist der Laufbahnvorteil von Mitbewerbern.
Dein Beispiel funktioniert nur, wenn es sich um eine Bündelstelle A10 / A11 handelt.
Solange der Bewerber keine Planstelle mit A10 gewinnt, kann er auch nicht auf A10 befördert werden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern.
Da geht es doch nur darum, dass ein Dienstposten mehreren Besoldungsgruppen zugeschrieben werden kann.
Lies bitte die Laufbahnverordnung, insbesondere Paragraph 12 durch. Ich kenne einige, die sich auf höhere Stellen beworben haben, einer davon hat sogar A15 vo. A13 aus innerhalb von 1,5 Jahren geschafft.
Wenn die Stelle nicht als Bündelstelle ausgeschrieben war, machen die sich mit solchen Aktionen angreifbar vor Gericht, wenn jemand anderes klagt der gerne eine A14 bekommen hätte.
Lass es doch gut sein. Mehrere Leute haben die bereits gesagt, dass Du falsch liegst.
Können mir gerne auch 1 Millionen Leute sagen. Ohne Gesetzesgrundlage gilt meine Aussage. Auf einer A11 Stelle kannst du nicht auf A10 befördern werden, solange es sich nicht um eine Bündelstelle handelt oder das Ministerium eine Ausnahmeregelung anwendet.
Alles andere würde Bündelstellen komplett obsolet machen.... Man könnte ja dann immer A11 ausschreiben und bräuchte keine A10/A11 Bündelstellen mehr.
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Aber es gibt doch Gesetzesgrundlagen. Das versuchen wir ja die ganze Zeit zu vermitteln. Sogar mit Nennung der Paragraphen und Zitate. Es gibt auch Beispiele, in der reguläre Bewerbungen über mehrere Gruppen bei ganz normalen Ausschreibungen funktioniert haben.
Ich bin jetzt allerdings auch fertig. Wenn sich hier 2 finden, die ihr Handwerk absolut nicht verstehen wollen, so sei es drum. Unbelehrbarkeit bedeutet eben nicht immer schon alles zu wissen.
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Aber es gibt doch Gesetzesgrundlagen. Das versuchen wir ja die ganze Zeit zu vermitteln. Sogar mit Nennung der Paragraphen und Zitate. Es gibt auch Beispiele, in der reguläre Bewerbungen über mehrere Gruppen bei ganz normalen Ausschreibungen funktioniert haben.
Ich bin jetzt allerdings auch fertig. Wenn sich hier 2 finden, die ihr Handwerk absolut nicht verstehen wollen, so sei es drum. Unbelehrbarkeit bedeutet eben nicht immer schon alles zu wissen.
Ich kann nur nochmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitieren: "Für die betroffenen Dienstposten hat die Bundesanstalt sogenannte Bündelstellen der Besoldungsgruppen A 11 und A 12 eingerichtet, die es ermöglichen sollen, die Beamten auf ihren Dienstposten zu befördern."
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-005.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20betroffenen%20Dienstposten%20hat,auf%20ihren%20Dienstposten%20zu%20bef%C3%B6rdern
Das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig, dass erst durch die Bündelung eine Beförderung auf den eigenen Dienstposten möglich ist.
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
Der kleine aber feine Unterschied ist, dass man auf einer Planstelle A11 möglicherweise nicht nach A10 befördert werden kann. Dem A11-Dienstposten ist das aber egal, mit welcher Planstelle er hinterlegt ist.
Von daher kann man sich selbstverständlich mit A9 auf eine A11 bewerben und - schlaue Haushaltswirtschaft vorausgesetzt - auch nach A10 und nach A11 befördert werden.
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Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
Das war sicherlich verdient aber bei der gelebten Praxis in 99,9% aller anderen Behörden gehörte auch VIEL Glück dazu, stimmt.
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
Wenn das richtig sein sollte...dann dürfte rein logisch auch nicht der A9er auf den Dienstposten A11 gesetzt werden. Wenn ich mich recht entsinne an Beamtenrecht (ich hatte es mal ;D); muss man hier ganz klar trennen zwischen der Wertigkeit des konkret funktionellen Dienstposten (haushaltsrechtlich mit einer Planstelle untersetzt) und dem zugewiesenen Amt im statusrechtlichen Sinn. Beide müssen nicht gleich sein, in der Regel ist das statusrechtliche Amt niedriger oder gleich der Wertigkeit des Dienstpostens. Der Bewerber mit dem statusrechtlichen Amt A9 kann sich auf einen Dienstposten seiner Laufbahn bis A13 (theoretisch sogar bis A16, weil bei uns z. B. keine laufbahnrechtliche Schranke mehr vorhanden ist) bewerben. Meist wird durch die ausschreibende Behörde aber über die Anforderungen (min. statusrechtliches Amt Axx oder z. B. Jurastudium) der Bewerberkreis eingegrenzt. Ob man am Ende durch eine Beförderung ein höheres statusrechtliches Amt (Beförderung auf das nächsthöhere Amt) soweit der Dienstposten das her gibt, erhält, steht im Ermessen des Dienstherrn unter Beachtung der Bestenauslese.
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
Dann möge mir jemand den Sinn von Bündelstellen erklären und wieso das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass diese Bündelstellen maximal 3 Besoldungsgruppen abdecken dürfen, da in deinem Fall ja offensichtlich auf einer Stelle 4 mal befördert wurde.
§ 18 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
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doi.org/10.5771/0947-9856-2013-5-245
Im Gegensatz zu einer reinen A15 Stelle, die einen Beamten der Gruppe A15für den Dienst erfordert oder eine Beförderung dorthin nach sich zieht, können bei Bündelstellen alle Beamten der in der Bündelstelle genannten Gruppen diesen Dienst absolvieren. Eine Beförderung zur möglichst höchsten ausgeschriebenen Stelle KANN, muss aber nicht geschehen.
Das wurde aber schon gesagt...
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Und wieder einmal gilt..... Es ist (fast alles) möglich, wenn es der Dienstherr so will. Ansonsten wird eine Stelle ausgeschrieben mit "....A 11- Stelle: Erforderrnis: A 10..." und dann kann man sich zwar frech bewerben aber auch die Absage dann kassieren.
Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
Du kannst dich auf den Posten bewerben und die Aufgaben auch zugeteilt bekommen um diese zu übernehmen. Es wird dir aber niemals möglich sein als A9 auf diesem A11 Posten eine Beförderung auf A10 zu erhalten. Somit bleibst du für immer A9.
Puhhh da hatte ich ja Glück das dies meine Dienststelle nicht wusste, als ich mit A9 auf ne A13 Stelle gesetzt wurde ....... und befördert wurde .....
Dann möge mir jemand den Sinn von Bündelstellen erklären und wieso das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass diese Bündelstellen maximal 3 Besoldungsgruppen abdecken dürfen, da in deinem Fall ja offensichtlich auf einer Stelle 4 mal befördert wurde.
§ 18 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Die genannte A13-Stelle ist eben keine Bündelstelle sondern spitz nach A13 bewertet.
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Nochmal: A10 ist KEIN Erfordernis für die Bewerbung, sondern lediglich für den Sprung zur höheren Besoldung.
Soll also heißen, dass der ausschreibende Dienstherr in seinem Ausschreibungstext KEINE Erfordernisse formulieren darf/kann? Dann könnte man ja auch nicht verhindern, dass ein Masterabsolvent (z.B. aktuelle in A9) sich auf eineA13/14 Stelle bewirbt, richtig? Na ja, die Bewerbung kann man nicht verhindern, aber man kann Bewerber vom Verfahren ausschließen, wenn die Erfordernisse nicht erfüllt sind, oder nicht?
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Exakt! Ist die Eignung/Befähigung nicht gegeben, dann kann ein Ausschluss im Verfahren erfolgen. Befähigung (ein Teil der Erfordernisse)hat aber nur bedingt was mit dem Amt bzw. der Eingruppierung zu tun, sondern mehr mit Bildungsweg, Fortbildung, vorangegangene Erfahrungen auf Dienstposten.
Vielleicht hilft es gedanklich Dienststelle und Amt/Besoldungsgruppe zu trennen.
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Exakt! Ist die Eignung/Befähigung nicht gegeben, dann kann ein Ausschluss im Verfahren erfolgen. Befähigung (ein Teil der Erfordernisse)hat aber nur bedingt was mit dem Amt bzw. der Eingruppierung zu tun, sondern mehr mit Bildungsweg, Fortbildung, vorangegangene Erfahrungen auf Dienstposten.
Vielleicht hilft es gedanklich Dienststelle und Amt/Besoldungsgruppe zu trennen.
Danke!
(In der Praxis formulieren Dienstherren aber oftmals Anforderungen an das "Amt"/ die Besoldungshöhe der Bewerber und verschicken auch dann halt Absagen.
Gesucht wird ein A15er für eine A15-Stelle
oder
gesucht wird ein A11er für eine A10/11-Stelle z.B. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen sind raus. Ob das nun rechtens ist, mag ein Volljurist entscheiden, auf jeden Fall ist das so aber die laufende Praxis