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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fragmon am 09.09.2024 08:41
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Hallöchen,
ich brauche euren Input. Um eine bessere Vernetzung zwischen den unteren, oberen und obersten Behörden zu erreichen, soll ein Rotationskonzept entwickelt werden, was es ermöglicht, Personen für einen begrenzten Zeitraum an eine andere Behörde "auszuleihen". Leider besteht hier das Problem der unterschiedlichen Eingruppierungen. Insbesondere eine Abordnung vom Ministerium an eine Kommune ist meist nicht möglich, da der kommunale Stellenplan keine so hohen Entgeltgruppen freihält bzw. eine Überkreuzabordnung nicht möglich ist.
Habt ihr Ideen, ob man diese Eingruppierungsproblematik irgendwie auflösen kann, so dass ggf. jeder mit seiner aktuellen Eingruppierung für einen befristeten Zeitraum wo anders tätig sein kann.
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Eine Abordnugn, also vorübergehende Übertragung anderer Tätigkeiten, ändert nichts an der Eingruppierung. Insoweit laufen die abgeordneten Beschäftigen weiterhin im Stellenplan der entsendenden Behörde und erhalten im Zweifel eine Zulage.
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Das dachte ich auch. Mir wurde aber schon entgegnet, dass es nicht so einfach funktionieren würde. Gründe wurden mir aber keine genannt.
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Wie soll es denn anderes als über eine Abordnung gehen?
Genau dafür gibt es doch das Konstrukt.
Sollen etwa neue Verträge abgeschlossen werden?
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Das dachte ich auch. Mir wurde aber schon entgegnet, dass es nicht so einfach funktionieren würde. Gründe wurden mir aber keine genannt.
Dann würde ich zunächst mal nachhaken, wo denn das Problem sein soll. Denn wenn du das Problem nicht kennst, kannst du auch keine Lösungen vorschlagen.
Wenn ich raten müsste wäre ein Problem, dass die abordnende Behörde gerne die Personalkosten von der aufnehmenden Behörde erstattet hätte, was die aufnehmende Behörde ggf. nicht leisten kann oder will. Dann müsste sich der Auftraggeber des Vernetzungsgedankens auch mal zu den Kosten positionieren; bzw. eine Lösung anstreben.
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Naja... evtl. sind Leute von den Ministerien nicht so glücklich, wenn sie nach der Abordnung zu einer Kommune keinen Anspruch mehr auf die Ministerialzulage haben? Die dürfte dann ja für die Dauer der Abordnung entfallen, oder?
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Ich kann mir eine solche Rotation in größerem Umfang praktisch nicht vorstellen. Das liegt einerseits an den völlig unterschiedlichen Stellenbewertungen, vor allem aber an der Operationalisierbarkeit: Im Saarland lässt sich das vielleicht noch irgendwie organisieren, aber wer von Stuttgart nach Hinterzarten rotieren soll, wird sich sicherlich herzlich bedanken.
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Ich kann mir eine solche Rotation in größerem Umfang praktisch nicht vorstellen. Das liegt einerseits an den völlig unterschiedlichen Stellenbewertungen, vor allem aber an der Operationalisierbarkeit: Im Saarland lässt sich das vielleicht noch irgendwie organisieren, aber wer von Stuttgart nach Hinterzarten rotieren soll, wird sich sicherlich herzlich bedanken.
Das ist natürlich nicht beabsichtigt. Es soll eher ein Austausch zwischen den, in der jeweiligen Stadt vorhandenen Landesbehörden und der Kommune stattfinden.
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..was ist denn das für ein unüberlegter Quatsch. ::)..versichiedene Dienstherren...unterschiedliche Tarifverträge...etc...
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Das ist natürlich nicht beabsichtigt. Es soll eher ein Austausch zwischen den, in der jeweiligen Stadt vorhandenen Landesbehörden und der Kommune stattfinden.
Man könnte einen solchen Austausch beispielsweise im Rahmen einer Dienstreise gestalten. Eine solche kann durchaus auch mehrere Monate umfassen. So ergeben sich keine status- oder tarifrechtlichen Hürden und jeder Dienstherr trägt seine eigenen Kosten.
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Und warum macht man diesen Austausch nicht im Rahmen einer regelmäßigen Videokonferenz, bspw jeden Montag von 8 bis 10 Uhr?
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Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht um einen fachlichen Austausch sonder, um ein Rotationskonzept, um ggf. Anforderungen für Beförderungen oder Funktionsposten zu erfüllen oder einfach nur einen anderen Blickwinkel (ggf. vollzugslastiger) zu erhalten. Aufgrund von hochspezifischen Aufgabengebieten und Hochschulabschlüssen können einige Mitarbeiter keiner zweiten oder dritten Verwendung zugeführt werden und verbleiben "lebenslang" auf Ihrem Arbeitsplatz. Eine Rotation ohne räumliche Entfernung kann dann meist nur im Bereich der nachgeordneten Kommunalbehörden erfolgen.
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Bei uns lassen wir auch hochspezialisierte Kräfte (vor allem auf Referentenebene) alle drei bis fünf Jahre rotieren. Auch Referatsleiter und Unterabteilungsleiter rotieren von Zeit zu Zeit. Dabei geht in der Tat viel know how "verloren", auf der anderen Seite ergibt sich nach längerer Zugehörigkeit eine enorme Verwendungsbreite.
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In meinem Bereich ist eine solche Rotation auf mehreren Dienstposten und Verwaltungsebenen auch völlig normal und gewollt. Genau dafür gibt es ja das Mittel der Abordnung bzw. Versetzung.
Wobei ich dazu sagen muss, dass es sich immer um Landesstellen handelt, die halt bei verschiedenen Dienststellen angesiedelt sind. Wenn ich jetzt in den kommunalen Bereich wollte, würde es vielleicht nicht mehr ganz so unkompliziert gehen, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass man sowas auch über eine Abordnung realisieren könnte.
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Dabei geht in der Tat viel know how "verloren", auf der anderen Seite ergibt sich nach längerer Zugehörigkeit eine enorme Verwendungsbreite.
Das ist also die vornehme, vielleicht auch zeitgemäße Formulierung für "kann alles, aber nix richtig".
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Wie gesagt, die Verwendungsbreite steigt enorm. Das kann aus Gesichtspunkten der Personalentwicklung und zur Vorbereitung auf die Übernahme von Führungsfunktionen einen Mehrwert darstellen.
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Dabei geht in der Tat viel know how "verloren", auf der anderen Seite ergibt sich nach längerer Zugehörigkeit eine enorme Verwendungsbreite.
Das ist also die vornehme, vielleicht auch zeitgemäße Formulierung für "kann alles, aber nix richtig".
Wenn durch eine Rotation wissen verloren geht, dann passt etwas im Wissensmanagement nicht. Denn dies würde ja auch bei einem nicht geplanten Abgang passieren.
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Dabei geht in der Tat viel know how "verloren", auf der anderen Seite ergibt sich nach längerer Zugehörigkeit eine enorme Verwendungsbreite.
Das ist also die vornehme, vielleicht auch zeitgemäße Formulierung für "kann alles, aber nix richtig".
Wenn durch eine Rotation wissen verloren geht, dann passt etwas im Wissensmanagement nicht. Denn dies würde ja auch bei einem nicht geplanten Abgang passieren.
Absolut zutreffend!
Gabs denn nun schon eine Aussage, warum - wie im Eingangspost genannt - das mit der Abordnung nicht funktionieren sollte? Ohne Gründe fürs Problem --> keine Lösung.
Gerade weil hier einigermaßen Einigkeit besteht, dass die Abordnung das Werkzeug der Wahl wäre.
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Bei der Abordnung müssten die Kosten durch die aufnehmende Dienstselle, im Zweifel also die Kommune, getragen werden. Da die Stellen im Ministerium i. d. R. höher bewertet sein dürften, könnte man hier an Budgetgrenzen stoßen.
Bei der Abordnung müssten auch die auszuübenden Tätigkeiten entsprechend ausfallen bzw. entsprechend bewertete Dienstposten besetzt werden - und überhaupt erstmal zur Verfügung stehen.
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Wieso muss bei der Abordnung die aufnehmende Dienststelle die Kosten tragen? Ich dachte, das wäre bei der Versetzung so?
Bei Abordnung ist doch der Witz, dass man bei seiner Dienststelle bleibt und nur vorübergehend woanders eingesetzt wird? Oder bin ich jetzt völlig falsch? Deshalb würde es sich doch so gut eignen für diese Rotation.
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Man wird nur dann aufnehmen Kommunen finden, wenn das für diese kostenneutral ist.
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Wieso muss bei der Abordnung die aufnehmende Dienststelle die Kosten tragen?
Muss nicht, kann aber durch die abgebende Dienststelle verlangt werden.
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Bei einer Ausgestaltung als Dienstreise fielen all diese Probleme nicht an.
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Bei einer Ausgestaltung als Dienstreise fielen all diese Probleme nicht an.
Dann würde der entsandte jedoch nicht Teil der neuen Dienststelle sein und wäre insbesondere nicht hierarchisch eingegliedert.
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Nicht formal, aber das könnte man ja faktisch anders "leben" und auch darüber sicherlich ein Übereinkommen schließen.
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Nicht formal, aber das könnte man ja faktisch anders "leben" und auch darüber sicherlich ein Übereinkommen schließen.
Absolut - man kann sich bei ganz vielen Sachen übereinkommen. Nur laut Eingangspost ginge das aus gewissen Gründen nicht, deren Kenntnis es aber zur Lösung bedarf.
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So habe ich den Ausgangspost nicht verstanden. Nach meinem Verständnis hakt es - für mich nachvollziehbar - an dem Vehikel der Abordnung.
Da ja vermutlich nicht ganze Ministerialabteilungen zu einer Kommune entsendet werden sollen, sondern sicherlich nur einzelne Personen, die vermutlich den Sinn und Zweck eines solchen Austauschprogramms begreifen und sich daher nicht sperrig verhalten unter Verweis auf Formalia, halte ich die Dienstreise für einen gangbaren Weg, der auch nicht viel kostet.